Kategorie: Management

Rechtsschutz: Gegen schlechte Bewertungen vorgehen

Rechtsschutz ist nicht gleich Rechtsschutz. Wichtig ist, welcher Baustein im Schadenfall gerade gefragt ist und ob dieser überhaupt im Versicherungsumfang enthalten ist.

Folgendes Beispiel zeigt, dass nicht immer auf Anhieb klar ist, welcher Baustein benötigt wird: Ein Hotelier bekommt – ohne ersichtlichen Grund – im Internet eine schlechte Kundenbewertung. Wenn er dagegen vorgehen möchte, muss zunächst geklärt sein, wer die Gegenseite ist. Möchte der Hotelinhaber gegen ein Portal wie Booking oder HRS vorgehen, so hat er mit dem Portal normalerweise auch eine vertragliche Beziehung. In diesem Fall benötigt er den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Dieser greift aber erst vor Gericht.

Möchte er gegen Google vorgehen, weil er dort ungerecht bewertet wurde, so kommt es darauf an, welches Verhältnis er zu Google hat. Ist er dort als Inhaber eingetragen, der seine Google-Seite selbst verwaltet und hat er so eine vertragliche Beziehung mit Google, so gilt wieder der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ab Gericht.

Ist er aber nicht als Inhaber vermerkt, der seine Google-Seite selbst verwaltet, so gibt es auch keine vertragliche Beziehung. Das Ganze geht dann in den Bereich des Schadenersatzes, so dass der normale Firmen-Rechtsschutz ausreicht, der auch für außergerichtliche Tätigkeiten gilt.

Für die Frage, ob es nur um das Löschen der schlechten Bewertung oder auch um einen weitergehenden Schadenersatz geht, ist auch wieder wichtig, gegen wen man vorgeht. Einen Schadenersatz kann man nur bei der Person geltend machen, die die Bewertung geschrieben und veröffentlicht hat – nicht jedoch gegen das Portal, auf dem die Bewertung veröffentlicht wurde.

Bei einem Vorgehen gegen den Bewertenden ist wieder wichtig, wer das ist. War es ein ehemaliger Gast, so hatte man ein Vertragsverhältnis und es greift der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ab Gericht. War es irgendeine fremde Person, so reicht wieder der Firmen-Rechtsschutz.

Hoteliers, die bei jeder schlechten Bewertung ihren Rechtsschutz kontaktieren, laufen Gefahr, dass die Versicherung ihr Kündigungsrecht nutzt. Besser wirkt da ein so genanntes aktives Reputationsmanagement – man managt also die Hotelbewertungen. So gibt es gute Literatur mit Empfehlungen, wie man auf Bewertungen freundlich, entwaffnend oder entlarvend reagiert, positive Bewertungen forciert und die Meinung der Kunden für das eigene Qualitätsmanagement nutzt.

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Warum Preise auch bei Versicherungen steigen

In fast allen Versicherungssparten ziehen die Preise massiv an. Grund ist nicht ein übertriebenes Streben nach Gewinn, sondern die gewachsene Anzahl der Schäden und die Kosten der Schadenbehebung. Um nicht in die Verlustzone zu rutschen, müssen die Prämien den Preisen von Gütern und Dienstleistungen angepasst werden.

Steigt auch die Anzahl der Schäden oder nimmt die Schadensumme pro Fall zu, explodieren die Kosten. Beispiel Cyberversicherungen: Nach Angaben des Digitalverbandes Bitkom beliefen sich die Cybercrime-Schäden in Deutschland 2022 auf 203 Mrd. Euro und damit rund doppelt so hoch wie noch im Jahr 2019.

Kein Wunder also, dass die Prämien anziehen. Wenn beide Effekte – Inflation und Anzahl der Schäden – gleichzeitig auftreten, kann es richtig teuer werden. Bei den Gebäudeversicherungen haben in Deutschland sowohl die Anzahl der Schäden, als auch die Schadenhöhen extrem zugenommen. Auslöser ist vielfach der Klimawandel, der zu Extremwetterereignissen mit verheerenden Folgen führt. Die Schadensumme allein für Elementarschäden ist 2021 von 1,6 Milliarden Euro auf immense 12,7 Milliarden Euro (plus 794 Prozent) gestiegen.

Dramatisch gestiegen sind auch die Kosten für Baumaterialien und Arbeitskraft. Das macht jede Wiederherstellung nach einem Schaden deutlich teurer als noch vor wenigen Jahren.

Wenn die Kosten für die Versicherung steigen, überlegen sich viele Hoteliers, wo sie Geld sparen können. Dort wo die Risiken jedoch massiv steigen und bei einem Schaden sofort die Existenz gefährdet ist, macht es wenig Sinn, den Schutz zurückzufahren.

Häufig wird deshalb zumindest über einen Versicherungswechsel nachgedacht. Noch gibt es günstige Angebote am Markt, die auf den ersten Blick attraktiv erscheinen. Doch welche Versicherung ist nicht von vermehrten Schäden und den hohen Baukosten betroffen? Die Erhöhung kommt dann etwas später und wahrscheinlich deutlich massiver, um die Verluste des Lockangebotes auszugleichen. Zudem sind die Leistungen des Schutzes meist eingeschränkt, damit sich die Prämie überhaupt rechnet.

Ein weiteres Problem, mit dem viele Hoteliers zu kämpfen haben, ist die eigene Schadenquote. Bei einem Versicherungswechsel muss angegeben werden, wie viele Vorschäden es in den vergangenen Jahren gegeben hat. Nur wer da eine weiße Weste hat, hat Chancen auf ein attraktives Angebot. Betriebe mit einer auffälligen Schadenquote werden mittlerweile von vielen Gesellschaften abgelehnt oder mit utopischen Preisen abgeschreckt.

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Schadensrisiken im Gastgewerbe

Kein Hotelier ist vor Schäden gefeit, die in seinem Betrieb passieren können. Aufgrund vieler Gäste besteht ein besonders hohes Risiko für Personen- und Sachschäden. Verschuldet ein Unternehmen (Inhaber haften auch für ihre Mitarbeitenden) eine Verletzung am Kunden oder dessen Besitz, muss der Betreiber finanziell aufkommen. Personenschäden können Behandlungskosten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen.

Viele Schäden treffen den Hotelier und seinen Betrieb, in den er viel investiert hat. Wird durch Leitungswasser, Brand, Sturm oder Hagel Teile des Gebäudes oder der Einrichtung zerstört, beeinträchtigt das nicht nur den Betriebsablauf. Die Reparatur- und Ersatzkosten sind hoch, die Betriebsunterbrechung und -einschränkung sorgt für Umsatzeinbußen.

Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es manchmal auch zu Streit kommen. Können sich die Parteien nicht einigen, trifft man sich vor Gericht wieder. Kommt es mit Mietern oder Mitarbeitenden, Gästen oder Lieferanten zu einem Rechtsstreit, wird ein Anwalt benötigt. Auch hier sollten Kosten abgesichert sein.

Ein weiteres Risiko bedroht den Hotelier zusätzlich: Internetkriminalität. Deutlich häufiger sind Betriebe von Attacken aus dem Netz betroffen, als von Einbruch oder Feuer. Der Schaden ist teilweise hoch, der Geschäftsbetrieb kann komplett zum Erliegen kommen.

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Die wichtigsten Hotel-Versicherungen

Experten definieren für Hotels und Gastronomiebetriebe einen Mindest-Versicherungsschutz, der aus Betriebshaftpflichtversicherung, Inhalts- und Gebäudeversicherung und Elementarschadenschutz besteht. Die Haftpflicht schützt vor dem Risiko, Dritte wie Gäste zu schädigen. Denkbar sind beispielsweise Missgeschicke der Mitarbeitenden und ein Sturz eines Gastes im Hotel.

Die Inhaltsversicherung schützt die Betriebseinrichtung und das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Eine sinnvolle, ja fast unverzichtbare Ergänzung stellt eine Elementarschadendeckung für Extremwetterereignisse dar. Und wer nach einem Großschadenereignis seinen Betrieb für Tage oder sogar Wochen schließen muss, wünscht sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die für die laufenden Kosten und den entgangenen Umsatz aufkommt.

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