Haftpflichtversicherung

Wo sich viele Menschen treffen, zusammen feiern und Alkohol trinken, kann viel passieren. Von Diskothekern wird deshalb eine besondere Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kunden gefordert. Trotz aller Bemühungen sehen sich viele Betreiber immer wieder Ansprüchen ausgesetzt- einige sind gerechtfertigt, viele nicht.

Eine Haftpflichtversicherung sichert Ihren Betrieb gegen die Ansprüche Dritter ab.

Die Fritz & Fritz Haftpflichtversicherung bietet Ihnen:

  • gemeinsame Analyse der Risikosituation
  • Festlegung der optimalen Versicherungshöhe
  • Absicherung von Personenenschäden, Sach- und Vermögensschäden
  • Deckung im Rahmen des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Absicherung von Garderobenschäden
  • Deckung bei Mietsachschäden
  • optional: Einschluss der Privathaftpflicht

Als Kompetenzpartner des Bundesverbandes deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT) e. V. können wir Ihnen ganz spezifische Lösungen, sowohl in Form einzelner Bausteine, als auch als Komplettpaket zur Allgefahrendeckung (Gebäude-, Inhalts-, Ertragsausfall- und Haftpflichtversicherung), zu besonders günstigen Konditionen anbieten.

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Corona-Schließung: Worauf Sie achten sollten, wenn Ihr Betrieb pausiert

Die Corona-Krise zeigt, wie schnell wir uns durch äußere Einflüsse auf neue Gegebenheiten einstellen müssen. Alle Disketheken und Clubs mussten ihren Betrieb einstellen. Ohne Kunden entsteht aber eine neue Risikosituation: Vieles, was im Alltag ganz automatisch richtig gemacht wird, kann schnell vergessen oder übersehen werden – und so zur Obliegenheitsverletzung werden, die den Versicherungsschutz gefährdet. Auch im Ausnahmefall, wie etwa einer Betriebsschließung, müssen Sie sich um eine vernünftige Risikosituation bemühen. Gewisse Maßnahmen helfen dabei, Schäden von vornherein zu vermeiden.

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