Betriebsgebäude und Inventar

Um Ihr Unternehmen wirkungsvoll abzusichern, reicht es nicht, einfach eine Versicherung abzuschließen!

Häufig sind Gastronomen massiv unterversichert, An- und Umbauten oder Neuanschaffungen wurden nie der Versicherung gemeldet. Es werden Werte einfach aus alten Verträgen und Unterlagen übernommen ohne zu überprüfen, ob diese noch den aktuellen Gegebenheiten vor Ort entsprechen.

Dabei ist die Grundlage jedes Schadenersatzes die richtige Versicherungssumme!

Im Schadenfall weigert sich die Versicherung zurecht, den kompletten Schaden zu bezahlen und kürzt die Entschädigung.

Risiko Unterversicherung – ein Beispiel:

Küchenbrand mit einem Gebäudeschaden von 1,5 Mio. Euro

Ihre Versicherungssumme in der Police: 6 Mio. Euro

Der richtige Versicherungswert laut Schadengutachten: 8 Mio. Euro

Schadenersatzleistung:

6 Mio. / 8 Mio.  * 1,5 Mio. =    1,1 Mio. Euro Schadenersatzleistung und damit eine Kürzung von 25 Prozent!

Wer trägt die Verantwortung für die richtige Versicherungssumme?

Für die richtige Höhe der Versicherungssumme ist der Versicherungsnehmer grundsätzlich selbst verantwortlich (OLG Hamm VersR 96, 93 = r+s 96, 30). Da er den Wert der versicherten Sache kennt, liegt es in seiner Entscheidung, ob er zum Prämiensparen eine Unterversicherung in Kauf nehmen möchte.

Auf die Mithilfe des Versicherers, zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme, ist aufgrund des steigenden Kostendrucks kein Verlass mehr. Der Versicherungsnehmer ist gezwungen eigene Sachverständige zu beauftragen.

Wir ermitteln Ihren Versicherungswert und Ihre Wiederherstellungskosten!

Um Klarheit über Ihre Sachwerte zu erhalten und im Schadenfall keine Unterversicherung angerechnet zu bekommen, empfehlen wir Ihnen ein Sachwertgutachten zur Ermittlung Ihrer Gebäude- und Inventarwerte. Fritz & Fritz ermittelt für Sie den Sachwert/Versicherungswert Ihres Gastronomiebetriebes und Ihres Inventars in Gutachterqualität. Hier erfahren Sie mehr.

Sie sind Pächter oder verpachten Ihr Restaurant?

Achten Sie auf ausreichend Deckungssumme in der der Haftpflicht des Pächters. Denn für Mietsachschäden kommt nicht die Versicherung des Eigentümers auf!