Rechtsstreitigkeiten

Gründe für Rechtsstreitigkeiten gibt es viele: im Straßenverkehr, im Geschäftsbetrieb, im Umgang mit den Mitarbeitern und Gäste. Auch wenn Sie ein friedfertiger Mensch sind, muss das nicht für die Gegenseite gelten.

Fritz & Fritz sichert mit seinen Haftpflicht-, Rechtschutz- und D&O-Paketen Ihre Managemententscheidungen ab.

D&O Versicherung: Berufshaftpflicht-Versicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die D&O Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für den Unternehmensleiter, die die berufliche Tätigkeit absichert. Abgesichert werden ausschließlich Vermögensschäden (Geldschäden), für die der Unternehmensleiter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen schadenersatzpflichtig gemacht werden kann. Für diese Schäden muss er gesamtschuldnerisch, persönlich und mit dem gesamten Privatvermögen einstehen.

Die Bereitschaft von Anteilseignern, Unternehmensleiter und Aufsichtsorgane in Anspruch zu nehmen, hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Es besteht ein hohes Haftungspotential der Geschäftsleitung.

Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen.

Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.

Im Fall eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.

Alle Führungs- sowie Aufsichtsorgane zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH / einer GmbH & Co.KG / einer GmbH & Co. KGaA, Vorstände von Genossenschaft, Vereinen, Verbänden, Stiftungen, Aktiengesellschaften.

  • Die Übernahmeverhandlungen und anschließender Kaufvertrag eines weiteren Gebäudes kamen unter falschen Voraussetzungen der Finanzierung zustande. Der Kaufvertrag platzt, der Verkäufer macht den Unternehmensleiter für den Schaden haftpflichtig.
  • Ein Unternehmen geht pleite, der Insolvenzverwalter begibt sichh auf die Suche nach verdächtigen Geschäften, die den Niedergang eingeleitet haben könnten oder nach Rechnungen, die noch beglichen wurden, obwohl das Unternehmen längst insolvenzreif war.
  • Der Unternehmensleiter verkauft Firmengrundstücke zu einem Preis, den die Mitgesellschafter für zu niedrig halten. Diese fordern jetzt vom Unternehmensleiter eine Entschädigung in Höhe der Differenz.
  • Der Hotel Geschäftsführer hat Sicherheitsauflagen nicht rechtzeitig oder falsch umgesetzt. Als Folge kommt es zu einer Betriebsunterbrechung nach einem Brand und einer behördlich angeordneten Betriebsstillegung wegen Sicherheitsmängeln. Der Eigentümer fordert Schadenersatz.
  • Ein korrupter Mitarbeiter unterschlägt große Beträge, weil er und nicht ausreichend kontrolliert wurde.

Weiterhin ist für gesetzliche Vertreter juristischer Personen ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zu empfehlen. Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert sind.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist die Absicherung von Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag in Ihrer Funktion als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG.

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