Betriebshaftpflicht

Gründe für Rechtsstreitigkeiten gibt es viele: im Straßenverkehr, im Geschäftsbetrieb, im Umgang mit den Mitarbeitern und Gästen. Auch wenn Sie ein friedfertiger Mensch sind, muss das nicht für die Gegenseite gelten. Fritz & Fritz bietet Ihnen für diesen Fall leistungsstarke Haftpflicht-, Rechtsschutz- und D&O-Pakete.

Eine MUSS-Versicherung: Die Haftpflicht

Missgeschicke passieren: An der Rezeption steht ein Gast und regt sich mächtig auf. Der Grund ist häufig ein Stolperer oder Sturz mit Folgen, ein kaputtes Handy oder verschmutzte Kleidung. Nicht selten verlangt der Kunde Schadenersatz, manchmal sogar Schmerzensgeld. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wird noch die Drohung einer schlechten Bewertung nachgeschoben.

Fakt ist: Der Hotelier haftet für Verschulden in seinem Hotel. Wurden die falschen Fliesen in der Dusche verbaut, wurde eine Stolperfalle im Treppenhaus nicht ausreichend markiert oder passiert der Servicekraft beim Ausschank ein Malheur – immer muss der Hotelbetrieb und dessen Haftpflicht einen daraus entstandenen Schaden bezahlen. Wichtig dabei: Sie müssen den Schaden verschuldet haben.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung sind klar definiert: Sie bezahlt bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Überall, wo ein Verschulden des Hoteliers vorliegt, wird die Versicherung anstandslos leisten. Dabei wird bei Haftpflicht generell nur der Zeitwert erstattet. Technik, Kleidung und Brillen sinken bereits nach kurzer Zeit stark im Wert. Man bekommt also auch für neue Jacken oder ein wenige Monate altes Handy nur noch einen Bruchteil des Neuwertes.

Wenn alle Verkehrssicherungspflichten erfüllt sind, dann fehlt dem Gast eine Anspruchsgrundlage für Entschädigungen. Er trifft vielmehr auf die „Gefahren des täglichen Lebens“: Rutscht er etwa im Wellnessbereich trotz griffiger Fliesen aus, stolpert er und lässt sein Handy fallen , obwohl genügend Licht und ein Geländer im Treppenhaus warten, so ist der Hotelier nicht verpflichtet, dem Gast die Unachtsamkeit zu bezahlen.

Unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen, notfalls auch mit Anwälten vor Gericht. Ihnen drohen keine zusätzliche Kosten und: Ihre Schadenquote bleibt niedrig und die Versicherung bezahlbar!

Wichtig: Jede Forderung bitte sofort Ihrem Makler melden. Auf keinen Fall zuerst versuchen, das Ganze selbst zu lösen. Und keinen eigenen Anwalt einschalten, sonst muss man dessen Kosten selbst bezahlen. Versicherungen stellen eigene Anwälte, die auf Versicherungsrecht spezialisiert sind.

Beispiel Hotelparkplatz: Einem Gast wird von Unbekannt der Spiegel seines Autos abgefahren. Nun verlangt er Schadenersatz vom Hotelier, obwohl diesen kein Verschulden trifft. Die Versicherung wehrt deswegen die Ansprüche nicht nur ab, sondern vertritt im Notfall den Hotelier sogar vor Gericht.

Ihre Haftpflichtversicherung schützt Sie auch, wenn der Gast mit Hilfe seines Anwaltes Druck bei Ihnen persönlich macht. Leiten Sie dazu sämtliche Schreiben an den Versicherer weiter, der sich anschließend mit dem Sachverhalt auseinandersetzt. Und vergessen Sie nicht folgende Verhaltensregeln: Schaden sofort weiterleiten, nichts versprechen, nichts bezahlen!

Es gibt weitere Schadenfälle, bei denen eine Haftpflicht nicht greift: Eigenschäden sind nicht versichert, genauso wie Unfälle mit dem Auto. Die „Benzinklausel“, die in allen Haftpflichtpolicen enthalten ist, schließt eine Regulierung des Fahrzeugschadens aus.

Auch Vorsatz, also ein mutwilliger Schaden an fremdem Eigentum oder anderen Personen kann nicht versichert werden.

Moderne Policen bieten einige interessante Klauseln wie etwa „Schäden an geliehenen Sachen“. Auch Schäden, die durch Minderjährige herbeigeführt werden, können heute ohne Probleme versichert werden.

„Fritz & Fritz bietet Ihnen eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Risiken im Hotelbetrieb abdeckt und ausreichend hohe Haftungssummen enthält. Lassen Sie sich dazu beraten.“

Ihr Ansprechpartner:

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