Spezial-Straf-Rechtsschutz

Ein Brand bricht aus, weil elektrische Anlagen nicht regelmäßig geprüft wurden? Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter wurden nicht lückenlos dokumentiert? Fluchtwege im Hotel sind nicht vorschriftsmäßig ausgeschildert und Gäste kommen zu Schaden?

In solchen Fällen befinden Sie sich schnell im Strafrecht. Wird Ihnen noch Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen, beginnt die Staatsanwaltschaft sofort zu ermitteln! Selbst ein anonymer Vorwurf von einem unzufriedenen Gast reicht aus und das Ermittlungsverfahren läuft.

Schutz von Fritz & Fritz

Fritz & Fritz bietet deshalb Hotelbesitzern und -managern umfassenden Schutz für ihre Entscheidungen. Mit dem „Fritz & Fritz Spezial-Straf-Rechtsschutz“ für Hoteliers werden alle Gefahren rund um Sicherheitsvorschriften und Hygiene, Brandschutz, Jugendschutz und Mitarbeiterführung (zum Beispiel Arbeitszeitaufzeichnung) abgedeckt.

Sobald Strafverfolgungsbehörden einem Vorwurf nachgehen, benötigen Sie sehr schnell den richtigen Anwalt und Rechtsschutz, um noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eingreifen zu können. Hier hilft unser Spezial-Straf-Rechtsschutz: Ziel ist, die frühzeitige und endgültige Beendigung des Strafverfahrens zu erreichen, um den Imageschaden so gering wie möglich zu halten, der Ihre Existenz bedroht.

Im Gegensatz zum normalen Strafrechtsschutz greift die Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherung auch, wenn Vorsatz unterstellt wird oder fahrlässig gehandelt wurde und bietet zudem Beistand im Verwaltungsrecht.

Fünf Fragen an Ihre Versicherungsexpertin Verena Fritz zum Thema
Spezial-Straf-Rechtsschutz:

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Aktuelles zum Thema

Warum Preise auch bei Versicherungen steigen

In fast allen Versicherungssparten ziehen die Preise massiv an. Grund ist nicht ein übertriebenes Streben nach Gewinn, sondern die gewachsene Anzahl der Schäden und die Kosten der Schadenbehebung. Um nicht in die Verlustzone zu rutschen, müssen die Prämien den Preisen von Gütern und Dienstleistungen angepasst werden.

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Schadensrisiken im Gastgewerbe

Kein Hotelier ist vor Schäden gefeit, die in seinem Betrieb passieren können. Aufgrund vieler Gäste besteht ein besonders hohes Risiko für Personen- und Sachschäden. Verschuldet ein Unternehmen (Inhaber haften auch für ihre Mitarbeitenden) eine Verletzung am Kunden oder dessen Besitz, muss der Betreiber finanziell aufkommen. Personenschäden können Behandlungskosten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen.

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Brandschutz Beratung Hotel

Die wichtigsten Hotel-Versicherungen

Experten definieren für Hotels und Gastronomiebetriebe einen Mindest-Versicherungsschutz, der aus Betriebshaftpflichtversicherung, Inhalts- und Gebäudeversicherung und Elementarschadenschutz besteht. Die Haftpflicht schützt vor dem Risiko, Dritte wie Gäste zu schädigen. Denkbar sind beispielsweise Missgeschicke der Mitarbeitenden und ein Sturz eines Gastes im Hotel.

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