Brandschutzkonzept und -gutachten

Sie haben ungerechtfertigte Brandschutzauflagen zu erfüllen und benötigen fachliche Unterstützung von einem Experten*innen?

Sie planen einen Neubau oder Umbau und suchen nach einem Experten*in, der Ihnen ein Brandschutzkonzept erstellt oder das bestehende erweitert?

Sie wollen ein bestehendes Objekt erwerben und werden mit neuen Brandschutzauflagen konfrontiert?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Als Experten für Brandschutz bieten wir Ihnen:

Brandschutzkonzepte sind für einen Neu- oder Umbau, sowie auch für eine Nutzungsänderung erforderlich. Selbstverständlich übernehmen wir auch den Kontakt und die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden, Dienststellen und der Feuerwehr.

Objektbegehung zur Mängelfeststellung

Wir erstellen Ihnen Flucht- und Rettungspläne gemäß gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Über die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht-und Rettungsplänen informiert die Arbeitsstättenverordnung.

Brandschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sind in der Regel individuell auf das Bauwerk zugeschnitten und erfordern eine exakte brandschutztechnische Bewertung zur Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen. Wichtig sind zunächst eine präzise Bestandsaufnahme und die Bestimmung der Schwachpunkte im Gebäude.

Wenn es brennt, ist Schnelligkeit gefragt. Deshalb sind präzise Feuerwehrpläne für eine reibungslose Koordination der Rettungskräfte erforderlich.

Eine Brandschutzordnung wird individuell für jeden Betrieb erstellt, wobei auch spezifische Eigenheiten wie z. B. Fluchtwege oder Bereiche mit einem besonders hohen Brandrisiko berücksichtigt werden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie eine Brandschutzordnung für Ihren Betrieb benötigen. Wir arbeiten ein speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Dokument aus.

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines*er Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben.

Der*die Brandschutzbeauftragte kümmert sich um die Schulung der Mitarbeiter*innen und die Einweisung der Brandschutzhelfer*innen, Überprüfung der sicheren Flucht- & Rettungswege, der Fluchtwegsbeschilderung und der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen.

Regeln Brandschutz Hotel

Fritz & Fritz hilft, alle gesetzlichen, behördlichen und versicherungstechnischen Brandschutzauflagen mit den geringstmöglichen Kosten zu erfüllen.

Weitere wertvolle Informationen liefert Ihnen unser Ratgeber “10 Regeln zum Brandschutz”, welches Sie bei uns kostenfrei anfordern können. Eine kurze Mail an service@fritzufritz.de genügt.

Wann Sie die Experten*innen von Fritz & Fritz einschalten sollten:

Schalten Sie schon während der Planungsphase unseren Fachmann/frau ein. Schon vor der Bauplanung und Beantragung können Brandschutzkonzepte entwickelt werden, die die Kosten für Umbau und Ausstattung senken und von den Behörden in der Regel ohne Auflagen abgenommen werden. Denken Sie hierbei auch über die Absicherung ihres Bauvorhabens mittels einer Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung nach!

Bevor Sie Ihren Bauantrag abgeben, kann überprüft werden, in wieweit Brandschutzauflagen erfüllt werden müssen und wie der günstigste Weg dahin ist. Häufig greift Bestandsschutz und der Aufwand ist geringer als bei neu zu errichtenden Gebäuden und Einrichtungen. Lassen Sie sich beraten! Dass spart Zeit, Geld und Nerven bei der Kommunikation mit den Behörden. Denken Sie hierbei auch über die Absicherung ihres Bauvorhabens mittels einer Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung nach!

Stellen Landratsämter hohe Forderungen bei Bauanträgen und beim Brandschutz, hilft Fritz & Fritz mit Gutachten und bei der Kommunikation mit den zuständigen Sachbearbeitern. Bei allen Aktivitäten, bei der Sie einen Brandschutzbeauftragten brauchen oder sich die Behörden mit Auflagen oder Brandschutzkonzepten an Sie wenden, ist es ratsam, Fritz & Fritz unverbindlich anzufragen. Auch bei Schadenfällen und Objektbegehungen bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung an.

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