Diskoabsicherung: Unser Vorgehen

Für den richtigen Schutz Ihres Betriebes reicht es nicht aus, eine 0/8/15 Disko Versicherung abzuschließen. Deshalb haben wir einen Schritte-Plan zur perfekten Absicherung entwickelt:

  1. Risikoerfassung & Bestandsanalyse
  2. Prüfung Ihrer bestehenden Verträge auf Fallstricke und Doppelversicherungen
  3. Bewertung von Gebäude und Inventar
  4. Bewertung von Maschinen und Elektronik
  5. Marktvergleich & Versicherungskonzept
  6. Ausarbeitung eines ausführlichen Bedingungsvergleichs, Risikobewertung mittels Ampelsystem und konkreten Verbesserungsvorschlägen
  7. Erstellung eines konkreten Versicherungsangebotes für Ihre Disko Versicherung
  8. Präsentation der Ergebnisse und Besprechung einer weiteren Zusammenarbeit
  9. Laufende Betreuung / Jahresservice
  10. regelmäßige Vertragsverbesserungen auch für Bestandsverträge
  11. Schadenbetreuung und -abwicklung durch Fritz & Fritz
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Als Kompetenzpartner des Bundesverbandes deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT) e. V. können wir Ihnen ganz spezifische Lösungen, sowohl in Form einzelner Bausteine, als auch als Komplettpaket zur Allgefahrendeckung (Gebäude-, Inhalts-, Ertragsausfall- und Haftpflichtversicherung), zu besonders günstigen Konditionen anbieten.

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Corona-Schließung: Worauf Sie achten sollten, wenn Ihr Betrieb pausiert

Die Corona-Krise zeigt, wie schnell wir uns durch äußere Einflüsse auf neue Gegebenheiten einstellen müssen. Alle Disketheken und Clubs mussten ihren Betrieb einstellen. Ohne Kunden entsteht aber eine neue Risikosituation: Vieles, was im Alltag ganz automatisch richtig gemacht wird, kann schnell vergessen oder übersehen werden – und so zur Obliegenheitsverletzung werden, die den Versicherungsschutz gefährdet. Auch im Ausnahmefall, wie etwa einer Betriebsschließung, müssen Sie sich um eine vernünftige Risikosituation bemühen. Gewisse Maßnahmen helfen dabei, Schäden von vornherein zu vermeiden.

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Lockdown: Gaststättenerlaubnis in Gefahr?

Der Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe schlägt Alarm: Die Gaststättenerlaubnis könnte in einigen Bundesländern, wenn der Betrieb ein Jahr nicht ausgeübt wird. Betroffene Clubs und Diskotheken sollten unverzüglich eine Fristverlängerung beantragen!

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