Haftung

Ein kleines Missgeschick kann schnell zu einem großen Schaden führen. Gäste verletzen sich, ein Drink kippt um oder an der Garderobe unterläuft ein Fehler: Jedes Mal haften der Diskotheker. Die finanziellen Folgen für den Betrieb sind dabei manchmal nicht vorhersehbar bis hin zu existenziellen Auswirkungen. Deshalb ist eine Discohaftpflicht – Versicherung absolute Pflicht!

Ihre Disco-Haftpflicht sollte versichern

  • Personen- und Sachschäden durch Verschulden des Betriebsinhabers und der Betriebsangehörigen
  • Schäden aufgrund mangelhafter Waren oder fehlerhaftes Arbeiten
  • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten (optional)
  • Mietsachschäden

AGG versichern

Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Verhinderung von Diskriminierung enthält zusätzliche Haftungsrisiken. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität sollen verhindert bzw beseitigt werden.

Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts muss das AGG sowohl im Beschäftigungsverhältnis  als Arbeitgeber beachtet werden, als auch bei der Auswahl und bei Service der Gäste. Dort gehören unter anderem Auswahl- und Einstellungsbedingungen für den beruflichen Zugang und Aufstieg, Arbeitsentgelt oder auch Weiterbildungsmassnahmen.

Versicherungen helfen hier, Sie und mitversicherte Personen gegen Schadenersatz nach AGG zu schützen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.