Technik

Wer eine Inhaltsversicherung besitzt, braucht keine Elektronikversicherung? Weit gefehlt! In vielen Diskotheken sammeln sich durch Licht- und Soundanlagen sowie Barausstattung hohe Werte an, die sinnvoll versichert werden müssen. Eine Inventarversicherung deckt aber nur Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch oder Vandalismus entstehen.

Dabei sind elektrische Geräte und Anlagen von viel mehr Gefahren bedroht. Überspannung, Feuchtigkeit, Bedienungsfehler, Sabotage und Konstruktionsfehler können erheblichen Schaden verursachen. Schlägt ein Blitz ein, ohne das ein Feuer entsteht, gehen Sound- oder Lichtanlagen kaputt, ohne das eine Versicherung den Schaden ersetzt. Wenn Sie teure elektrische Geräte und Anlagen im Unternehmen haben, sollten Sie auf diesen Schutz nicht verzichten.

Was Ihre Elektronikversicherung für Discotheken können sollte:

  • Betriebssysteme und Programme sowie Datenträger Ihrer IT sollten mitversichert sein
  • Diebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag und Explosion,
  • Leitungswasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung,
  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Überspannung und Kurzschluss,
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus und höhere Gewalt,
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler.
  • Versicherung zum Neuwert, beim Teilschaden die Wiederherstellung
Bester Versicherungs- schutz für Discotheken

Bester Versicherungs- schutz für Discotheken

In unsere Allgefahren-Versicherung für Diskotheken ist auch Ihre Elektronik mitversichert.

Aktuelles zum Thema

Notausgang Brandschutz Hotel

Corona-Schließung: Worauf Sie achten sollten, wenn Ihr Betrieb pausiert

Die Corona-Krise zeigt, wie schnell wir uns durch äußere Einflüsse auf neue Gegebenheiten einstellen müssen. Alle Disketheken und Clubs mussten ihren Betrieb einstellen. Ohne Kunden entsteht aber eine neue Risikosituation: Vieles, was im Alltag ganz automatisch richtig gemacht wird, kann schnell vergessen oder übersehen werden – und so zur Obliegenheitsverletzung werden, die den Versicherungsschutz gefährdet. Auch im Ausnahmefall, wie etwa einer Betriebsschließung, müssen Sie sich um eine vernünftige Risikosituation bemühen. Gewisse Maßnahmen helfen dabei, Schäden von vornherein zu vermeiden.

Weiterlesen

Lockdown: Gaststättenerlaubnis in Gefahr?

Der Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe schlägt Alarm: Die Gaststättenerlaubnis könnte in einigen Bundesländern, wenn der Betrieb ein Jahr nicht ausgeübt wird. Betroffene Clubs und Diskotheken sollten unverzüglich eine Fristverlängerung beantragen!

Weiterlesen