Neubau, Umbau und Sanierung

Viele Hoteliers planen die Erweiterung oder Modernisierung ihres Betriebes. Doch wie lässt sich dieser Prozess wirkungsvoll absichern?

Für alle Neubaumaßnahmen, An- und Umbauten sowie Modernisierungen bietet Fritz & Fritz wirkungsvolle Sicherungsmaßnahmen mit der Bauherrenhaftpflicht, der Bauleistungsversicherung und der Bauwesenversicherung.

Bauherrenhaftpflicht:

Die Bauherrenhaftpflicht sollte die erste Pflicht für den Bauherren sein, da er laut Gesetzt für entstandene Schäden (Sach- und Personenschäden) auf der Baustelle in unbegrenzter Höhe haftet.

Die in der Hotel-Betriebshaftpflicht-Versicherung enthaltene Deckung reicht in der Regel nicht aus, da die Bausumme üblicherweise auf wenige 100.000 EUR begrenzt ist.

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert.

Beispiel:

  • Die Baugrube wurde nicht abgedeckt. Ein spielendes Kind fällt hinein und verunglückt schwer.
  • Während Dacharbeiten wird ein Passant von einem herabfallenden Bauteil verletzt.
  • Infolge des Erdaushubs senkt sich das Grundstück des Nachbarhauses und die Terrasse setzt sich ab.

Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

  • Eine Ausreichende Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR
    Das Risiko von Personenschäden ist bei Bauvorhaben nicht zu unterschätzen, und gerade die können schnell höhere Ansprüche zur Folge haben.
  • Leitungsschäden und Tätigkeitsschäden
    Gerade bei Grabungsarbeiten mit Baumaschinen ist es dringend notwendig, dass sogenannte Leitungsschäden in der jeweiligen Police abgedeckt sind.
  • Senkungs- und Erschütterungsschäden an Nachbarobjekten.

Bauleistungs-/Bauwesenversicherung:

Die Bauleistungsversicherung ist eine Art Vollkaskoversicherung für Ihr Gebäude.

Versicherungsnehmer ist der Bauherr oder auch der General-unternehmer. Versichert sind die Interessen des Bauherren und aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Auftraggeber beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer.

Besonderheit: Die Kosten können Sie auf die ausführenden Firmen umlegen, sofern dies bauvertraglich vereinbart wurde. Zusätzlich können Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden.

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Roh- und Ausbau oder für den Umbau des versicherten Gebäudes.

  • Alle Bauleistungen, auch Eigenleistungen
  • Alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster
  • Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen

Nicht versichert sind:

  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte und Handwerkszeug
  • Grundstücks- und Erschließungskosten
  • Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren
  • Reine Leistungsmängel wie Pfuscharbeit
  • Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden

Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:

  • Höhere Gewalt und Elementarereignisse
  • Ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Regen, Überflutung, Sturm und Hagel
  • Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • Mutwillige Zerstörung durch Dritte bzw. Vandalismus
  • Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenständen

Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird.

Normalerweise ist die Bauleistungsversicherung darauf ausgerichtet Schäden an den neu zu erstellenden Bauleistungen abzudecken. Es gibt aber gerade im Hotelbereich immer häufiger Situationen, in denen ein Altbau saniert oder ein Neubau an einen bestehenden Altbau anschließen soll.

In diesen Fällen besteht durch die Neubauaktivitäten die Gefahr, dass die Altbausubstanz in irgendeiner Form beschädig oder zerstört wird.

Mit besonderen Klauseln können Schäden am Altbau mitversichert werden.

Die Versicherungssumme für Ihre Bauleistungsversicherung ist die Summe aller Herstellungskosten des Gebäudes inklusive der Baustoffe und Bauteile. Dazu zählen auch Außenanlagen wie Hofbefestigungen und Parkplätze sowie wesentliche Bestandteile einbaufähiger Einrichtungsgegenstände. Für die Berechnung werden alle Werte der Lieferungen von Bauleistungen berücksichtigt – auch Ihre Eigenleistungen als Bauherr.

Nicht berücksichtigen dürfen Sie:

  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte und Handwerkszeug
  • Grundstücks- und Erschließungskosten
  • Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Wahl des Versicherungsschutzes und der Versicherungssummen. Für unsere Kunden haben wir spezielle Rahmenverträge mit besonders günstigen Konditionen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Versicherungsexperte Michael Fritz erklärt, wie Sie Unterversicherung vermeiden können.

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