Veranstaltungsversicherung

Wer Veranstaltungen ausrichtet, der weiß, was alles schief gehen kann: Equipment geht kaputt oder wird gestohlen, Gäste verletzen sich oder die Veranstaltung muss abgesagt wegen. Dann hilft eine Eventversicherung

Eventversicherung: Eigene Feste mit zahlreichen Besuchern absichern

Als Gastronom organisieren und veranstalten Sie selbst Feste und Kurzveranstaltungen mit zahlreichen Besuchern. Als Veranstalter dieser Events haften Sie für alle Sach- und Personenschäden, die währenddessen passieren. Damit diese Ansprüche abgesichert sind benötigen Sie einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz.

In unserem Fritz & Fritz Hotel-Haftpflichtvertrag sind diese Risiken automatisch mitversichert. Daneben können wir Veranstaltungen die nicht über Ihren Hotelbetrieb laufen auch über eine eigene Veranstaltungshaftpflichtversicherung absichern. Sprechen Sie uns an!

Sie stellen Ihre Räumlichkeiten oder Grundstücke für Veranstaltungen zur Verfügung?

Als Gastronom stellen Sie einem externen Veranstalter Ihre Location zur Verfügung (z. B. Hochzeit, Firmenfeier, Konzerte, Öffentliche Veranstaltungen, etc.). Schäden an Ihrem Eigentum, die durch die Gäste oder den Veranstalter entstehen, möchten Sie natürlich ersetzt haben.

Damit im Schadenfall unnötige Streitereien vermieden werden, sollten Sie in einem entsprechendem Mietvertrag mit dem Veranstalter festhalten, wie Schäden an Ihrem Eigentum abgesichert sind. Entweder durch eine Sicherungsleistung oder über eine sogenannte zeitlich begrenzte Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Diese sollten Sie sich zur Sicherheit vorlegen lassen.

Mit unserem Partner eventsecure haben wir für Ihre Kunden/Mieter die passende Veranstaltungshaftpflichtversicherung entwickelt. Mit nur wenigen Klicks können Ihre Kunden/Mieter den Versicherungsschutz online berechnen und beantragen.

Informieren Sie Ihre Mieter über die günstige Absicherungsmöglichkeit. Somit haben Sie das sicherer Gefühl, Ihre Ansprüche im Schadenfall ersetzt zu bekommen.

Ihre Veranstaltung muss abgesagt werden?

Als Gastronom investieren Sie viel Zeit und Geld für die Planung Ihres Events. Sie gehen daher als Veranstalter ein finanzielles Risiko ein, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss. Die Kosten tragen in der Regel Sie. Mit einer Veranstaltungsabbruchversicherung können Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko absichern.

Mögliche Gründe eines Veranstaltungsabbruchs könnten eine ungünstigen Witterung (Open Air), Krankheit oder Verunglücken eines Künstlers, Terror, Ausfall oder Versagen von technischen (Versorgungs-) Einrichtungen, behördliche Verordnungen, Veranstaltungsverbot sein.

Versichert sind dann Vermögensschäden (Kosten, Gagen und entgangene Gewinne sowie Sponsorengelder) die Ihnen durch den Ausfall, den Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen und nachweislich außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen.

Mit unserem Partner eventsecure haben wir für Sie die passende Veranstaltungsabbruchversicherung entwickelt. Mit nur wenigen Klicks können Sie den Versicherungsschutz online berechnen und beantragen oder Sie rufen uns kurz an und wir erstellen Ihnen ein Angebot.

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