Veranstaltungs-Versicherung
Wer Veranstaltungen ausrichtet, der weiß, was alles schief gehen kann: Equipment geht kaputt oder wird gestohlen, Gäste verletzen sich oder die Veranstaltung muss abgesagt werden.
Folgende Bausteine können Sie über uns versichern:
Die Veranstaltungshaftpflicht – Versicherung für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsserien ist die wichtigste Versicherung. Sie übernimmt die Kosten, wenn Dritte geschädigt werden (Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden).
Vermieter und Behörden verlangen häufig eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung, die Sie ganz einfach bei uns abschließen können!
Gegenstand der Versicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters bei der Organisation, Ausrichtung und Durchführung einer Veranstaltung inklusive der veranstaltungstypischen Nebenrisiken.
Mitversichert sind alle Angestellten und sämtliche Betriebsangehörigen in Ihrer Tätigkeit für den Veranstalter. Zusätzlich mitversichert sind alle an der Veranstaltung (auch ehrenamtlich) aktiv mitwirkende Teilnehmer und Hilfskräfte außer selbständige Unternehmen oder Freiberufler (wie z.B. Aufbauhelfer, Techniker, Künstler, Musiker, Artisten).
Was ist versichert?
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- eine Prüfung des Verschuldens und der Haftung. Liegt überhaupt eine Schadenersatzpflicht vor?
- finanzieller Ausgleich von berechtigten Ansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen anderer inklusive der Kosten für Anwälte und Gerichtskosten
allgemeiner Leistungsumfang:
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Vermieters/Verpächters
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden und beweglichen Sachen
- Abgabe von Speisen und Getränken (Restauration in eigener Regie)
- Verlust von fremden Schlüsseln/Codekarten
- Be- und Entladeschäden
- Gebrauch von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen / Arbeitsmaschinen
- Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen
spezieller Leistungsumfang:
- selbst durchgeführte Security
- Benutzung von Zelten und Tribünen
- Einsatz von Tieren und Kraftfahrzeugen
- erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken durch Pyrotechniker, Sonnenwend-, Martin- und Osterfeuern
- Aufstellen und Betrieb von Kletterwänden, Kinderkarussellen, Schießständen, Schau- und Verkaufsbuden, Mai-, Narren- und Weihnachtsbäumen
- Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
Was ist u.a. nicht versichert? (Diese Aufzählung ist nicht abschließend)
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- gesetzliche Haftpflicht nicht mitversicherter Personen / Firmen
- persönliche gesetzliche Haftpflicht der Besucher (Besucherschäden)
- Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen
Equipment (Absicherung notwendig über Veranstaltungstechnik) - Eigenschäden, also Schäden, die man selbst erleidet
- Geldstrafen und Bußgelder
- Ansprüche wegen Abhandenkommen von Garderobenstücken (Absicherung über Garderobenversicherung)
Optionale Einschlüsse
- Mietsachschäden an Veranstaltungsplätzen/-grundstücken (Flurschäden)
- Mietsachschäden an öffentlichen Wegen und Plätzen
- Besucherschäden an Räumen/Gebäuden (verschuldensunabhängig)
- zulassungs- und versicherungspflichtige Stapler und Arbeitsmaschinen
- Betrieb von Hüpfburgen
Wir versichern Ihr elektronisches Veranstaltungsequipment wie Lichttechnik, Projektions- und Tontechnik, Kommunikationstechnik, aber auch nichtelektronisches Equipment wie Mobiliar, Bühnentechnik, Catering-Technik, Zelte und Tribünen.
Versichert wird beispielsweise gegen Feuer, Wasserschäden, Diebstahl (auch wenn Gegenstände nachts in einem LKW gelagert werden) oder auch Elektronikschäden. Angemietetes Veranstaltungszubehör ist ebenfalls versichert.
Mögliche Gründe:
Ungünstigen Witterung (Open Air), Krankheit oder Verunglücken eines Künstlers, Terror, Ausfall oder Versagen von technischen (Versorgungs-) Einrichtungen, behördliche Verordnungen, Veranstaltungsverbot.
Was ist versichert:
Vermögensschäden die Ihnen durch den Ausfall, den Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen und nachweislich außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen. Dies können beispielsweise sein: Kosten, Gagen und entgangene Gewinne sowie Sponsorengelder bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Veranstaltungsversicherung online berechnen und beantragen
Mit unserem Partner eventsecure haben wir für Sie den passenden Versicherungsschutz entwickelt. Mit nur wenigen Klicks können Sie den Versicherungsschutz online berechnen und beantragen oder Sie rufen uns kurz an und wir erstellen Ihnen ein Angebot. In jedem Fall sind wir Ihr Ansprechpartner.
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