Silvester: Wenn Raketen außer Kontrolle geraten

Silvester zählt erfahrungsgemäß zu den schadenträchtigsten Tagen im Jahr. Verirrte Raketen auf Balkonen, Böller im Hausflur oder in Brand geratene Autos sind beim Feuerwerk zum Jahreswechsel keine Seltenheit.

Fall 1 − Rakete verursacht Lack- und Blechschaden

In der Silvesternacht geriet ein Feuerwerkskörper durch fehlerhafte Handhabung außer Kontrolle und prallte in ein geparktes Fahrzeug. Dadurch wurde ein Loch in den Kotflügel gebrannt. Bemerkt wurde der Schaden erst am Neujahrstag, der Täter konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden.

Schadenhöhe Kasko-Schaden: 4.240 Euro (Lackierung, Karosserie)

Fall 2 − Böller sprengt Briefkasten

Unbekannte machten sich in der Silvesternacht mit besonders explosiven und vermutlich illegalen Feuerwerkskörpern ans Werk und sprengten einen Briefkasten. Durch die Detonation wurde nicht nur die gesamte Briefkasteneinrichtung durch den Sprengkörper aus der Wand gerissen, sondern es wurden auch große Teile des Hauseingangs beschädigt.

Schadenhöhe Gebäudeschaden: 5.500 Euro (Briefkasten, Hauseingangstür, Fassadenerneuerung)

Schon gewusst?

  • Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
  • Hausbesitzer treffen besondere Sorgfaltspflichten: Sie müssen in der Hauptzeit, also in der Zeit um Mitternacht, alle Türen und Fenster geschlossen halten, um das Risiko des Schadens durch verirrte Raketen zu reduzieren. (OLG Stuttgart, 09.02.10, Az. 10 U 116/09)

 

Fall 3 − Kinder und Feuerwerkskörper

Zwei Kinder im Alter von 7 und 14 Jahren wollten sich am Neujahrstag einen Scherz erlauben. Sie zündeten eine Feuerwerksbatterie auf dem Grundstück eines Mehrfamilienhauses. Leider erfolgten die Abschüsse aus der Batterie auch auf die Fassade des Gebäudes. Dabei landeten einige Feuerwerkskörper auf dem Balkon der Wohnung in einem oberen Stockwerk. Die dort abgestellten Gegenstände entzündeten sich, der Balkon wurde durch den Brand vollständig zerstört. Durch die Brandhitze wurden die Balkonfenster und Türen geborsten, wodurch auch innerhalb der Wohnung massive Rußschäden entstanden. Durch die abziehenden Rauchgase wurden auch die darüberliegenden Balkone bis zum Dach in Mitleidenschaft gezogen.

Schadenhöhe Gebäudeversicherung: 134.000 Euro (Fassadenerneuerung, Balkon-, Wohnungssanierung)

Wenn Kinder mit Feuerwerkskörpern hantieren:

  • … kann dies im Ernstfall als grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht gewertet werden und eine Leistungsablehnung zur Folge haben.
  • Nach § 832 BGB haften Eltern aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
  • Auch Kinder können unter Umständen haften. Laut § 828 BGB gilt für sie:
    von 0 bis 7 Jahren: keine Haftung
    von 7 bis 18 Jahren: bedingte Haftung (abhängig von der Einsichtsfähigkeit des Kindes)
    ab 18 Jahren: volle Haftung

 

Fall 4 − wenn Silvester fast ins Auge geht

Ein Kunde feierte mit seinen Freunden auf einer Silvesterparty. Um Mitternacht gingen alle nach draußen, um das Feuerwerk zu sehen. Dabei flogen neben Raketen auch einige Böller über die Straße. Unser Kunde bekam den
Splitter eines Böllers direkt ins Gesicht. Die Folge: Verbrennungen am Jochbein mit bleibender Beeinträchtigung.

Schadenhöhe Unfallversicherung: 10.000 Euro (kosmetische Operation)

 

Die richtige Versicherung

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind Gebäudeschäden durch explodierende Feuerwerkskörper oder Brände durch verirrte Raketen versichert. Unser Tipp: Achten Sie auf den “Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit”. Auch Seng- und Schmorschäden sollten versichert sein, ohne dass es an der
beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt haben muss.

Die Hausratversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden, die an Einrichtungsgegenständen oder Kleidung durch Feuer oder Löschwasser entstanden sind.
Wer mit  Feuerwerkskörpern in einer Wohnung Schaden anrichtet, dann bietet die Haftpflichtversicherung den
passenden Versicherungsschutz, ggf. auch bei mitversicherten Kindern.

Die private Unfallversicherung gehört zu den wichtigen Absicherungen im Ernstfall – insbesondere dann, wenn man sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt.

 

Quelle: Mannheimer Versicherung AG