Im Streichelzoo sind es vor allem Biss- und Kratzwunden, Stürze durch aufgeregte Tiere sowie die Übertragung von Zoonosen wie Salmonellen oder EHEC – insbesondere bei Kindern ein ernstes Thema. Das Wildgehege bringt schwerere Szenarien mit sich: Bricht ein Tier aus, können Verkehrsunfälle, Personenschäden oder erhebliche Sachschäden die Folge sein. Direktkontakt mit Wildschweinen oder Hirschen birgt ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko, das weit über das haustiertypische Maß hinausgeht.
Warum die Standardpolice meist nicht reicht
Das Tierhalter- und Tierhüterrisiko ist in vielen Betriebshaftpflichtpolicen entweder ausgeschlossen oder auf niedrige Beträge begrenzt. Wildtiere gelten bei zahlreichen Versicherern als „gefährliche Tiere“ – mit der Konsequenz, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn dies nicht ausdrücklich eingeschlossen wurde. Auch Zoonosen und Infektionskrankheiten sind regelmäßig ausgeschlossen und müssen separat vereinbart werden. Für größere Wildgehege kann zudem eine eigenständige Tierhalter-Haftpflicht sinnvoll sein.
Worauf bei Deckungssumme und Umfang zu achten ist
Die Deckungssumme sollte mindestens 10 Mio. € pauschal betragen – bei Wildtieren sind 15 bis 30 Mio. € realistischer. Ausbruchschäden inklusive aller Folgekosten müssen ausdrücklich mitversichert sein. Bei Gewässernähe oder größeren Tierbeständen ist zusätzlich die Umwelthaftung zu prüfen. Wichtig ist außerdem, dass der Hotelier seine Verkehrssicherungspflichten nachweislich erfüllt – Zaunhöhe, Beschilderung und Aufsichtskonzept sollten dokumentiert sein, da sonst im Schadensfall ein Mitverschulden droht. Standardpolicen decken diese Bereiche oft nicht ausreichend ab, deshalb müssen Spezialkonzepte herangezogen werden.
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