Kategorie: Vorsorge

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Bankschließfächer: Sicherheit für Ihr Eigentum?

Im Dezember 2025 wurde die Sparkasse in Gelsenkirchen von einem Einbruch erschüttert. 3.100 Bankschließfächer wurden von Dieben geöffnet und leergeräumt. Der genaue Schaden ist unklar und wird zwischen 30 und 50 Millionen Euro geschätzt. Viele Inhaber der Fächer erwartete danach ein weiterer Schock: Die Sparkasse teilte mit, die Bankschießfächer seien über die Bank lediglich mit je 10.300 Euro versichert. Wir zeigen, was bei Bankschließfächern zu beachten ist.

Fragt man die Bevölkerung nach dem sichersten Ort, um seine Wertgegenstände oder sein Vermögen zu verstauen, würde der Großteil Banken und Sparkassen nennen. Doch eben dieses Sicherheitsgefühl kommt nun ins Wanken. Viele können sich heutzutage mitten in Deutschland keinen Bankraub mehr vorstellen. Deshalb schaut auch niemand auf die Versicherungssumme, die in einem Vertrag für die Anmietung des Schließfaches steht.

Und das fällt vielen nun auf die Füße. Laut Aussage der Sparkasse Gelsenkirchen haben lediglich 100 Kunden das Angebot angenommen und eine höhere Summe als die Standardsumme von 10.300 Euro über die Bank versichert.

 

Nachweis der Schadenhöhe schwierig

Tritt ein Schaden ein, der erstattet werden soll, muss dieser belegt werden. Und hier stolpern viele Menschen über ihre Sorglosigkeit. Laut Aussagen der Betroffenen, sollen die Schließfächer voll mit Wertgegenständen gewesen sein. Neben Goldbarren werden Bargeld und Schmuckgegenstände aufgeführt. Ohne Kaufbelege, Gutachten oder Fotodokumentationen wird es jedoch schwer, dem Versicherer glaubhaft darzulegen, dass diese Gegenstände auch tatsächlich vorhanden waren. Dabei sollte das in der heutigen Zeit gar nicht so schwer sein. Schnell ein Foto oder ein PDF mit dem Smartphone gemacht und ab in die Cloud. So ist ein Nachweis schnell und zu jederzeit möglich.

Doch auch wenn ein Nachweis möglich ist: Welche Versicherung übernimmt nun den Schaden und in welcher Höhe? Einige Hausratversicherungen bieten den Schutz von Wertsachen in Bankschließfächern an. Wichtig sind Höchstentschädigungssummen, die meist einen bestimmten Prozentsatz an der Versicherungssumme ausmachen, beispielweise 40 Prozent. Meist handelt es sich eine so genannte Subsidär-Deckung, bei der zuerst die Bankschließfachversicherung in Anspruch genommen werden muss. Wer höhere Werte – etwa Schmuck – im Schließfach liegen hat, sollte über eine spezielle Schließfachversicherung als zusätzliche Absicherung nachdenken.

 

Den genauen Wert kennen

Für eine korrekte Versicherungssumme sollte man den Wert der im Schließfach liegenden Gegenstände kennen. Beispiel Gold: Das Edelmetall erreicht einen Höchststand nach dem anderen und der Wert hat sich binnen der letzten 20 Jahren verzehnfacht. Gleiches gilt für Wertgegenstände wie Uhren. Viele Luxusmarken entwickeln sich immer mehr zu Anlageobjekten, deren Marktwert nichts mehr mit dem Listenpreis zu tun hat. So kann über die Jahre eine große Lücke entstehen, die im Schadenfall den Schließfachinhaber vor eine böse Überraschung stellt.

Noch ein Wort zum Thema Bargeld: Die Standard-Schließfachversicherung der Bank deckt Bargeld oft nicht oder nur geringfügig ab. Hier helfen nur separate Schließfach- oder Wertsachenversicherungen, um höhere Summen abzusichern. Wir beraten Sie gerne!

Quelle: VEMA

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Sicherheit Rechtsversicherung

Schäden im Betrieb: Haftet der Arbeitnehmer?

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist prinzipiell gemäß § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Doch wie sieht es mit der Haftung als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den Arbeitskollegen oder Dritten – etwa Kunden – aus?

In der Regel handelt es sich um Fälle, bei denen Arbeitnehmer während der Erbringung ihrer Arbeitsleistung Schäden verursachen. Dies können Personen- oder Sach-, aber auch reine Vermögensschäden sein. Sie können den Arbeitgeber selbst, andere Mitarbeiter, Kunden oder sonstige Dritte, die mit dem Unternehmen nicht in einer Vertragsbeziehung stehen, treffen.

Zusammenfassung der Rechtssituation

  • Die Voraussetzung für die Arbeitnehmerhaftung ist eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis, die zu einem Schaden führt, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat.
  • Der Umfang der Haftung richtet sich nach dem Verschuldensmaßstab, also der Vorwerfbarkeit der Handlung, die zum Schadenseintritt geführt hat.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel gar nicht.
  • Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Umfang der Haftung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Dies ist die sogenannte Quotelung.
  • Die Höhe der Quotelung hängt von mehreren Faktoren ab.
  • Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in der Regel für den vollen Schaden. Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit: die Schadenshöhe steht in einem extremen Missverhältnis zum Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers.
  • Der Haftungsumfang kann vertraglich begrenzt werden, z.B. durch Vereinbarungen in einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag.
  • Die Beweislast für das Verschulden liegt beim Arbeitgeber.

Schutz gewährt dem Arbeitnehmer eine private Haftpflichtversicherung.

Quelle: VEMA

Schadenmanagement

Unsere Experten sind Ihre Anwälte im Schadenfall!
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Motivation durch mehr Gehalt?

Neben den bekannten Motivationsfaktoren wie Mitbestimmung und sinnhafter Arbeit versuchen viele Hoteliers und Gastronomen über das Gehalt Wertschätzung und Motivation zu transportieren.

Doch die Wirkung verpufft nach kurzer Zeit. Bruttolohnerhöhungen haben meist nur einen optischen Effekt, auf dem Konto des Mitarbeitenden kommt deutlich weniger an und ist bald vergessen.
Viel besser wäre ein Instrument, welches ganzjährig wirkt, einen erlebbaren Nutzen hat und zudem zeigt, dass sich der Arbeitgeber engagiert. Denn genau das wünschen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Nach aktuellen Umfragen wünschen sich 68 % Fürsorge von ihrem Arbeitgeber. Eine leistungsorientierte Vergütung sieht gerade einmal jeder Vierte als wichtigsten Faktor.
Eine betriebliche Krankenversicherung – kurz bKV – kann genau das leisten: Ihre Mitarbeiter*innen können den Nutzen direkt spüren. Ihr Unternehmen bekommt eine leistungsfähigere Mannschaft. Ihre Arbeitgebermarke wird gestärkt, ohne große Kosten in der Lohnabrechnung zu produzieren.

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bKV – der wirkungsvolle Zusatz zum Gehalt

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind begrenzt und werden seit Jahren gekürzt. Viele Dienste müssen selbst bezahlt werden oder erfordern eine hohe Zuzahlung. Deshalb ist es lukrativ, Mitarbeitern spezielle Mehrleistungen in den verschiedenen Gesundheitsbereichen anzubieten, um die Leistungen der Krankenkasse aufzuwerten.

Bei der betrieblichen Krankenversicherung (kurz bKV) handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter als Ergänzung abschließen können. Dabei gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Neben einer Vielzahl von Tarifen (Budgettarif und / oder Prozenttarife) lassen sich die Leistungspakete individuell nach Mitarbeitergruppe wählen.

Fluktationsquote in Firmen mit bKV nur noch halb so hoch! (GFK2015)

Was Ihr*e Mitarbeiter*in bei bKV bewusst wahrnimmt:

  • Leistung ohne Abzüge „Zum Lohn dazu“
  • Zusätzliche Gesundheitsleistungen neben der Krankenkasse
  • Breit gefächertes Angebot für jede Altersgruppe, teils sogar mit Wahlmöglichkeit
  • Direkt erlebbarer, immer wiederkehrender Mehrwert

Wie eine betriebliche Krankenversicherung wirkt:

  • höhere Produktivität durch uneingeschränkt leistungsfähige Mitarbeiter*innen
  • Weniger Fehltage
  • Gesunde Mitarbeiter*innen müssen weniger Fehlzeiten de Kollegen auffangen
  • Mitarbeiter*innen werden nicht überlastet, bleiben motiviert und wechseln nicht den Arbeitgeber!
  • Weniger Krankheitstage und stärkeres Gesundheitsbewusstsein
  • Gesteigerte Zufriedenheit durch Wertschätzung
  • Loyalität und Motivation
  • Erhöhte Arbeitgeberattraktivität: „Hier arbeite ich gerne“
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Modelle zur Wahl

Je nachdem, was Sie erreichen wollen und wie die Struktur Ihrer Belegschaft ist, haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten. Ihre Mitarbeiter*innen sind jung und leistungsfähig? Dann nutzen Sie so genannte Budgettarife und gönnen Sie ihnen ein „Gesundheits-Budget“.

Wollen Sie Ihre Belegschaft in immer wiederkehrenden Bereichen entlasten, dann nutzen Sie den Bausteintarif. Sie legen vorab fest, welche Leistungen Ihre Mitarbeiter*in bekommen, etwa Zahnersatz, Brille oder Krankentagegeld. Die Versicherung zahlt die Leistung ganz oder große Anteile davon.

Oder Sie kombinieren eines der Budgetpakete mit einem oder mehreren bKV-Baustein(en) für die optimale Absicherung Ihrer Beschäftigten. Mit diesem breiten Leistungsspektrum bieten Sie Ihren Mitarbeiter*innen die Premium-Versorgung.

 

Best Practice

Wofür sich Ihre Hotelier Kollegen entscheiden? Die meisten greifen zum „Gesundheits-Budget“. Das passt immer. Sie legen die Budgethöhe fest. Ihre Mitarbeiter*innen können Leistungen aus verschiedenen Bereichen individuell in Anspruch nehmen. Hinzu kommen bei einigen Tarifen exklusiver Gesundheitsservice wie Telemedizin, Gesundheitstelefon, Facharztterminservice und Erschöpfungsprävention.

 

Ein Beispiel dazu:

Alle Mitarbeiter bekommen 300 EUR Gesundheitsbudget (Kosten 13,50 Euro/pro Monat).

+ Mitarbeiter mit Führungsverantwortung bekommen aber 600 EUR Gesundheitsbudget

+ Die Geschäftsleitung bekommt 900 EUR Gesundheitsbudget.

 

Sie entscheiden, welches Budget für welche Personengruppen zur Verfügung steht.

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