Bundesgerichtshof: Kein Anspruch auf Zahlung bei Covid 19

Mit Spannung wurde das erste Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) zu Betriebsschließungsversicherungen erwartet. Letztendlich bekam der Versicherer recht und musste nicht zahlen. Ein Urteil mit Tragweite!Geklagt hatte ein Gastronom aus Travemünde. Er wollte klären lassen, ob ihm Ansprüche aus einer Betriebsschließungspolice des Versicherers Axa wegen einer behördlich angeordneten Schließung seiner Gaststätte im ersten Corona-Lockdown zustehen. Der BGH entschied (Az. IV ZR 144/21) jedoch gegen ihn: Aus der behördlich angeordneten Schließung von Restaurants und Hotels in der Corona-Pandemie stünde ihm keine Entschädigung zu. Begründung: Die verhandelten Bedingungen der Axa Versicherung AG regeln laut BGH die versicherten Infektionsgefahren abschließend. Es gäbe eine umfangreiche Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern, die von der jeweiligen Police abgedeckt seien. Das Coronavirus werde dort nicht genannt. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer werde die Aufzählungen aber als abschließend erachten.

„Die Entscheidung des BGH wirkt besonders deswegen schwer, weil die Bedingungen der Axa als Standardbedingungen gelten, wie sie der Gesamtverband der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) als Musterregeln veröffentlicht hatte“, urteilt das Fachmagazin Versicherungsjournal. Zwar sind viele weitere Verfahren zur Betriebsschließungsversicherung beim BGH anhängig, aber schon heute sprechen Experten davon, dass sich viele Hoteliers und Gastronomen glücklich schätzen könnten, die der so genannten „Bayerischen Lösung“ zugestimmt hätten. Diese war als Kulanzleistung von einigen Versicherern angeboten worden: 15 Prozent Entschädigung für 30 Tage.

Über so magere Zahlungen brauchten sich Kunden von Fritz & Fritz keine Gedanken machen: Sie mussten weder vor Gericht ziehen, noch andere Anstrengungen unternehmen. In intensiven, über Wochen dauernden Verhandlungen wurden durch ihren Makler Fritz & Fritz Argumente für die Auslegung der Versicherungsbedingungen erarbeitet und mit dem Versicherer ausgetauscht. Am Ende stand ein Vergleichsangebot für unsere Kunden, welches nicht nur ein vielfaches der Bayerischen Lösung beinhaltete, sondern – noch deutlich wirkungsvoller – den kompletten Schließungszeitraum von bis zu 73 Tagen (je nach Bundesland) abdeckte. Die allermeisten Kunden stimmten dem Vergleich zu und erhielten zeitnah erhebliche Zahlungen aus ihrer Betriebsschließungsversicherung.

Bestandskunden wissen, dass solche Leistungen auch in anderen Versicherungssparten von Fritz & Fritz erbracht werden und vertrauen deshalb auf uns!

Produktlösung: All-Risk Hotel

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