Aktuelle Themen

Elementarschutz: Nicht alles ist Überschwemmung

Deutschland im Januar 2024: In vielen Bundesländern stehen riesige Flächen unter Wasser, die Deiche sind aufgeweicht, unzählige Keller laufen voll. Bei vielen bleibt die bange Frage: Reicht mein Versicherungsschutz?

Klima-Experten warnen schon länger, dass sowohl die Häufigkeit, als auch die Stärke von Naturkatastrophen deutlich steigen wird. Allein 2023 entstanden nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (kurz GDV) Schäden in Höhe von 4,9 Mrd. Euro. Nicht eingeschlossen in diese Bilanz sind Schäden, die nicht versichert waren und die von den Betroffenen oder der Allgemeinheit übernommen werden müssen.

Lücken in der Elementarversicherung

Hausbesitzer in den im Januar betroffenen Hochwassergebieten bekommen ihre Schäden ersetzt, wenn sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Neben Hochwasser gehören Schäden durch Starkregen, Rückstau, Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch zu den versicherten Gefahren. Auch Erdbeben und Erdsenkungen werden ersetzt. Sowohl Reparaturen am und im Haus sowie den Nebengebäuden werden übernommen, als auch im schlimmsten Fall der Abriss und Neubau eines gleichwertigen Gebäudes. In der Zeit der Sanierung werden zudem die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Umsatzausfälle bezahlt, wenn das Gebäude nicht genutzt werden kann.
Doch eine Elementarversicherung schützt nicht immer! Die große Frage ist, ob die Umgebung des Gebäudes überhaupt überflutet war. Steigt nur der Grundwasserspiegel so stark, dass Wasser in den Keller eindringt und das Mauerwerk beschädigt, besteht kein Versicherungsschutz. Da die Grundwasserdichtheit von Kellerräumen von vielen baubedingten Faktoren abhängt und Risiken somit schlecht einzuschätzen sind, schließen Versicherungen deshalb Grundwasserschäden dieser Art aus.

Überprüfung der Police

Um Lücken zu vermeiden, sollten Sie Ihre Versicherungsverträge genau gelesen und mit der Versicherungsgesellschaft klären, was zusätzlich eingeschlossen werden kann. Einige Policen bieten bereits Schutz, wenn nur eine sogenannte Teilüberschwemmung vorliegt. Standardmäßig muss immer das gesamte Grundstück überschwemmt sein.

Und achten Sie auf die Wartezeiten in den Verträgen – gerade im Hinblick auf die schadenträchtigen Sommermonate. Wenn das Wasser bereits im Keller steht, ist es dafür viel zu spät! Denn nach Abschluss der Versicherung dauert es erstmal einige Wochen, bis der Versicherungsschutz greift. Der Grund ist einfach: Durch die Wartezeit wird verhindert, dass eine Versicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn der Schaden schon passiert ist. Und noch ein Tipp für Hotelbetriebe: Spezielle Versicherungskonzepte wie die All-Risk-Versicherung bieten einen Rundumschutz bei Naturereignissen an – egal ob mit oder ohne Hochwasser im eigenen Grundstück!

Produktlösung: All-Risk Hotel

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TopHotel: Fritz & Fritz gewinnt wieder den Star Award!

Fritz & Fritz hat zum wiederholten Mal den Star Award des renommierten Fachmagazins TopHotel gewonnen. Mit der Hotelversicherung All-Risk waren wir in der Kategorie “Problemlösung“ erfolgreich.

Welchen Marken vertrauen die Entscheiderinnen und Entscheider aus dem Gastgewerbe? Eine Antwort liefert der „TopHotel Star Award“, der die Leistungen der Hospitality-Zuliefer­industrie ins Rampenlicht stellt. Der von TopHotel in Kooperation mit Hotel+Technik vergebene Preis zeichnet in einer Leserwahl innovative Produkte und Leistungen renommierter Hersteller aus. In den Kategorien “Reinigung”, “Problemlösung” und “Effizienz” wurden von den Leserinnen und Leser die Star Awards 2024 vergeben.

Die Hotelversicherung All-Risk von Fritz & Fritz ist in der Kategorie “Problemlösung” einer der drei ausgezeichneten Produkte. Die Allgefahrenversicherung  ist ein leicht verständliches, branchenspezifisches Versicherungskonzept, welches die Risiken der Hotellerie und Gastronomie perfekt absichert und beherrschbar macht. Mehr als 900 Betriebe in Deutschland vertrauen der All-Risk von Fritz & Fritz.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Hochwasser Versicherung Hotel

Zum Hochwasser kommt der Starkregen

Extremwettersituationen und langanhaltende Regenfälle sorgen immer wieder dafür, dass Flüsse und Bäche über die Ufer treten und zu schweren Überschwemmungen führen.
Um Risiken besser einschätzen zu können, haben die deutschen Versicherer mit „ZÜRS Geo“ ein Zonierungssystem für Überschwemmung und Rückstau entwickelt.

 

Das System hilft bei der Beantwortung der Frage, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Mehr als 22 Millionen Adressen wurden eingespeist und in vier Gefährdungsklassen eingeteilt.

 

Starkregengefährdung besser einschätzen

Risiken gehen aber nicht nur von stehenden und fließenden Gewässern aus. Schäden durch Starkregen haben so stark zugenommen, dass auch drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in ZÜRSGeo integriert wurden. Abhängig von seiner Lage wird jedes Gebäude einer von drei Gefährdungsklassen zugeordnet: Je tiefer ein Gebäude liegt, umso mehr Wasser kann eindringen und den Schaden vergrößern. In der SGK 1 (geringere Gefährdung) sind alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen. In der SGK 2 (mittlere Gefährdung) finden sich die Gebäude, die in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Bachs liegen. In der höchsten Klasse werden alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen.

 

Deutschlandweit liegen knapp 12 Prozent aller Adressen in der SGK 3, etwa 66 Prozent in der SGK 2 und annähernd 23 Prozent in der SGK 1. Bei Fritz & Fritz können Sie eine individuelle Risikokalkulation in Auftrag geben, wenn Sie Ihren Betrieb vor Elementarschäden schützen wollen.

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Wetter Versicherung

Sturmschäden: Wer zahlt was?

Das letzte Hochwasser ist kaum abgeflossen, da startet schon die Zeit der Frühjahrsstürme: 2022 sorgten drei Sturmtiefs in Deutschland für enorme Schäden. Mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 Stundenkilometern fegten die Orkantiefs “Ylenia”, “Zeynep” und “Antonia” über das Land und zerstörten Häuser, Inventar und Autos. Wie gehen Betroffene vor, um den Schaden vom Versicherer ersetzt zu bekommen?

Unwetterschäden am Haus

Wenn Ihr Haus oder ein Nebengebäude durch schweren Sturm (ab Windstärke 8, ab 62 km/h) in Mitleidenschaft gezogen wurde, kommt die Gebäudeversicherung für die Schäden auf. Versichert sind direkte Schäden, wie abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Aber auch indirekte Schäden sind abgedeckt, wenn etwa ein umgestürzter Baum die Fassade oder das Dach beschädigt. Wenn ein Blitzschlag das Haus beschädigt oder faustgroßer Hagel Fenster zertrümmert, kann das ebenfalls ein Fall für die Gebäudeversicherung sein. Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss können bei entsprechender Klausel im Vertrag mitversichert sein.
Sonderfall: Eine Haftung für Sie als Gebäudeeigentümer besteht nicht, wenn bei einem Sturm Teile Ihres intakten Daches auf das Auto eines Gastes fallen! Der Geschädigte erleidet ohne Ihr Verschulden einen Schaden und muss diesen bei seiner eigenen Versicherung einreichen (siehe auch „Unwetterschäden am Auto“ weiter unten). Ähnlich sieht es auch bei umgestürzten Bäumen aus. Wenn der Baum Ihres Nachbarn zu Ihnen aufs Grundstück fällt, ist nicht die Haftpflichtversicherung des Nachbarn zuständig, sondern Ihre eigene Gebäudeversicherung. Der Eigentümer des Baumes haftet nicht, da ihn aufgrund der hohen Windstärke kein Verschulden trifft. Wichtig: Aufräumkosten für Bäume und Grundstückbestandteile – etwa der Zaun – müssen im eigenen Vertrag ausreichend versichert sein.

 

Unwetterschäden beim Hausrat

Für alle Einrichtungsgegenstände, die innerhalb des Hauses durch den Sturm beschädigt wurden, ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden unmittelbar während des Sturms eintritt. Hat der Sturm eine Öffnung im Dach geschaffen, durch die es Tage später erst hereinregnet, so zählt das nicht mehr als Folgeschaden des Sturms.

Interessant: Normalerweise gilt die Sturmdeckung für Hausratgegenstände nur, wenn sich diese innerhalb der Wohnung befinden. Neuere Deckungskonzepte erweitern den Versicherungsort jedoch auch auf direkt ans Gebäude angrenzende Terrassen, Balkone oder Loggien. Wird also bei Sturm der auf der Terrasse stehende Grill oder das dort platzierte Trampolin der Kinder beschädigt, kann ebenfalls Versicherungsschutz bestehen.

 

Unwetterschäden am Auto

In der Kfz-Versicherung gilt: Die Teilkaskoversicherung übernimmt die schweren Sturmschäden und Schäden, die durch Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet – und das sogar ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden. Dieser kann dann entscheiden, ob er eine Besichtigung zur Feststellung der Schadenhöhe durchführen lässt.

Quelle: GDV

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BDT Discoversicherung

BDT: Club- und Discothekenbranche 2017

Ein Club- und Discothekenbesuch bleibt die beliebteste Freizeitbeschäftigung am Wochenende. „Es wird auch in Zukunft eine Vielzahl attraktiver Clubs und Discotheken geben! Die Besuchernachfrage ist nach wie vor sehr groß!“, erklärt BDTPräsident Hans-Bernd Pikkemaat.

Die Kernzielgruppe der 18- bis 25-jährigen Gäste bildet mit gut 6,5 Millionen Personen nach wie vor ein riesiges Potenzial für die Clubs und Discotheken in Deutschland. Insgesamt gehen circa eine Million Gäste jedes Wochenende in Deutschlands Clubs und Discotheken. Im Vergleich: bei den Spielen der Ersten Fußball-Bundesliga verzeichnet man gerade einmal ein Drittel, ca. 350.000 Besucher.

Als ein wesentlicher Teil der Nachtgastronomie und wichtiger Kulturfaktor tragen Clubs und Discotheken maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität einer Stadt oder Gemeinde bei und sind daher aus deren heutigen Erscheinungsbild nicht mehr wegzudenken. Ein pulsierendes und faszinierendes Nachtleben gehört zum Flair einer Stadt – für die jungen Einwohner wie für viele Besucher.

Aktuelle Herausforderungen

Die Club- und Discothekenbranche befindet sich, wie schon öfter in ihrer fast 60-jährigen Geschichte, im Wandel. Die aktuellen Herausforderungen sind groß: In Folge der demographischen Entwicklung gibt es immer weniger junge Leute. Darüber hinaus drücken immer neue bürokratische Vorgaben, ein veraltetes, starres Arbeitszeitgesetz, steigende Personalkosten oder auch wachsende GEMA- und Energiekosten auf die Stimmung der Discothekenbetreiber. Der BDT kämpft hier für mehr unternehmerische Freiheit und macht sich für eine Reduzierung der Kostenbelastung der Unternehmer stark. Hinzu kommt das zum Teil veränderte Freizeit- und Konsumverhalten der jungen Generation. Einige junge Leute tendieren eher dazu, zu Hause zu bleiben, sitzen vor dem PC und suchen ihren Partner über Facebook oder andere Plattformen. Auch neue Freizeitangebote erhöhen den Druck auf die Discothekenbranche. Darauf gilt es, Antworten zu finden.

Potenziale erkennen, Chancen nutzen

Das Betreiben einer Discothek ist komplexer und anspruchsvoller geworden und erfordert ein professionelles Management. Mit kreativen Ideen, interessanten Programmen, guter Musik und einer ansprechenden Atmosphäre schaffen es viele Clubbetreiber und Discothekenunternehmer die Gäste weg vom Computer, rein in ihre Betriebe zu holen und nachhaltig zu begeistern. Fakt ist: Das Gemeinschaftserlebnis Discobesuch ist durch nichts zu ersetzen.
Mit Ü30- oder Ü40-Partys nehmen die Clubs zudem auch verstärkt Ältere in den Fokus. Alle „Ü 30-Gäste“ sind potenziell ein riesiger Markt. Vielen Betrieben gelingt es, diese interessante Zielgruppe durch passgenaue Veranstaltungen anzusprechen. Mehr denn je ist ein klares Profil und konsequente Positionierung am Markt gefordert.
Auch Großdiskotheken sind weiterhin angesagt. Sie vereinen meist mehrere Dancefloors mit unterschiedlichen Musikrichtungen, Cocktailbar, Spaßkneipe, Bistro und Raucherraum unter einem Dach und bieten dem Gast somit ein extrem abwechslungsreiches Programm. Es gibt nach wie vor viele Großdiscotheken, die sehr erfolgreich am Markt aufgestellt sind.

Die Discobranche ist heterogen, individuell und vielfältig. Und so gibt es auch viele Stellschrauben für unternehmerischen Erfolg. Dazu gehören ein zeitgemäßer, zum Konzept und zu den Gästen passender Musik-Mix, die richtigen DJ´s, die es schaffen, die Stimmung der Gäste aufzugreifen, das richtige Marketing und die richtige Ansprache der definierten Zielgruppe zum Beispiel über passende Online-Communities, unterhaltsame Themenpartys, das richtige Personalmanagement und eine betriebliche Wohlfühl-Atmosphäre, ein
professionelles Kostenmanagement, die Optimierung der Betriebsabläufe und vieles mehr.
Fakt ist: Wer gesellschaftliche Trends frühzeitig erkennt und aufgreift, wer sein Konzept an die veränderten Marktgegebenheiten anpasst und sein Angebot entsprechend ausrichtet, wer auf die sich ändernden Gästewünsche eingeht, wer seinen Betrieb professionell führt und am Puls der Zeit ist, sich zum Beispiel auf BDT-Verbandstagungen weiterbildet und die Verbands-Netzwerke nutzt, wird sich auch im harten Wettbewerb behaupten können. Wer hingegen Trends verschläft, gefährdet innerhalb weniger Monate seine Existenz. Das betrifft kleine wie auch größere Betriebe, egal ob sie „Club“ oder „Discothek“ heißen. Und so sind Betriebsschließungen neben den beschriebenen Entwicklungen und Herausforderungen auch auf ein lokales Überangebot an Clubs, Discotheken und anderen Nachtgastronomiebetrieben oder eben auf nicht passende Betriebskonzepte zurückzuführen. Viele Schließungen sind daher auch nicht von Dauer, da oftmals ein neuer Betreiber eine neue Discothek oder neuen Club mit innovativer Strategie in denselben Räumlichkeiten wieder eröffnet und sich erfolgreich am Markt positioniert. Dem Trend im gesamten Gastgewerbe entsprechend geht auch die Zahl der Discotheken zwar leicht zurück. Von einem mancherorts ausgerufenen „allgemeinen Discosterben“ kann indes nicht die Rede sein, sondern eher von einer gesunden Marktbereinigung.

Fazit: Der Club- und Discothekenbesuch ist nach wie vor das beliebteste Freizeitvergnügen vor allem bei den 18- bis 25-Jährigen, allen Social Media Kennenlern-Plattformen zum Trotz. Clubs und Discotheken werden als wichtiger Kulturfaktor auch in Zukunft ihre Gäste im gastronomischen Nachtleben finden.

Quelle für Text und Bild: Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V.

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