Aktuelle Themen

Ein frohes Fest und das Beste für 2026

Ein überaus ereignisreiches Jahr liegt hinter uns! Wir konnten gemeinsam große Erfolge feiern, tolle Momente erleben und das Leben intensiv spüren. Es gab aber auch Augenblicke, die uns nachdenklich, traurig oder wütend gemacht haben. Alles möchten wir nicht missen – und auch Sie möchten wir nicht missen!

Wir wünschen unseren Kundinnen und Kunden, Interessenten und Partnern Zeit zur Besinnung, für gemeinsame Stunden und zur Erholung.  Genießen Sie die freien Tage, lassen Sie gute Gedanken zu und tanken Sie Kraft für die Aufgaben, die 2026 auf Sie warten. Und seien Sie sich sicher: Wir sind an Ihrer Seite und unterstützen Sie nach Kräften!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein gesegnetes Fest, viele besinnliche Momente und einen gesunden Start ins neue Jahr. Möge es ereignisreich, erfolgreich und nachhaltig sein. Vielen Dank für Ihr Vertrauen in Fritz & Fritz. Wir hoffen, Sie gehen mit einem guten Gefühl ins neue Jahr: Denn gut beraten und versichert zu sein, bedeutet ein Stück Sicherheit für die Zukunft.

Ihre Familie Fritz mit dem gesamten Team

PS „Unsere Öffnungszeiten rund um die Feiertage“: Sie erreichen uns wie gewohnt zuverlässig am 29. und 30. Dezember und dann wieder ab dem 2. Januar 2026. Wir freuen uns auf Ihre Anrufe und Mails.

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Brandschutz Hotel

Brandschutz: Der richtige Feuerlöscher vermeidet Folgeschäden

Die Feiertage rund um Weihnachten und Silvester bringen eine erhöhte Brandgefahr mit sich. Überall gibt es offene Feuer und es wird ausgiebig gefeiert, ohne ein Auge auf den Brandschutz zu haben. Dann ist es sinnvoll, den richtigen Feuerlöscher zumindest in der Nähe zu haben und zu wissen, das er funktionsbereit ist.

Es gibt hierzulande verschiedene Typen von Feuerlöschern, die je nach Brandklasse und Einsatzzweck unterschiedliche Löschmittel verwenden. In Deutschland regeln Normen wie die DIN EN 3 und technische Regeln wie die ASR A2.2 die Anforderungen an Feuerlöscher und deren Prüfung.
Zu den gängigsten Feuerlöschertypen gehören Wasserlöscher (für feste Stoffe), Schaulöscher (auch für flüssige Stoffe wie Benzin, Öle oder Lacke), Pulverlöscher (universell einsetzbar) und CO2-Löscher (ideal für Serverräume, IT-Anlagen und Labore). Zusätzlich wurden spezielle Fettbrandlöscher für Fettbrände in Küchen entwickelt.

Prüfpflichten

Tragbare Feuerlöscher müssen in Deutschland alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft und gewartet werden. Dies ist in der Norm DIN 14406-4 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) vorgeschrieben, insbesondere im gewerblichen Bereich. Die Wartung und Instandhaltung darf nur von einer „zur Prüfung befähigten Person“ (Sachkundiger) durchgeführt werden. Diese Person benötigt eine spezielle Schulung und schriftliche Legitimation des Arbeitgebers (im gewerblichen Kontext). Im privaten Bereich kann man sich an spezialisierte Brandschutz-Fachbetriebe wenden, die oft in den Gelben Seiten oder online zu finden sind.

Bevorzugte Feuerlöscher von Versicherungen

Versicherungen schreiben in der Regel keine spezifischen Feuerlöscher vor, sondern legen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen. Die Ausstattung des Betriebes sollte eine effektive Brandbekämpfung möglich machen und eine ausreichende Anzahl von Löschmitteleinheiten (LE) basierend auf der Grundfläche und Gefährdung des Gebäudes vorsehen. Und: Die Löscher sollten für das spezifische Brandrisiko geeignet sind. In Büroräumen werden beispielsweise Schaumlöscher oft Pulverlöschern vorgezogen, da sie weniger Sekundärschäden verursachen. Der Grund für diese Präferenz ist die Schadensminimierung. Ein funktionsfähiger, passender Löscher kann einen Entstehungsbrand schnell eindämmen und somit größere, teure Schäden vermeiden, was sowohl im Interesse des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers liegt. Zur Minimierung von Folgeschäden ist z. B. der Einsatz von Kohlendioxid-Feuerlöschern in elektrischen Einrichtungen und EDV-Bereichen bzw. von Handfeuerlöschern der Brandklasse F zur Bekämpfung von Fettbränden vorgesehen.

Als Standard in Hotels hat sich in den letzten Jahren der Einsatz von Schaumlöschern manifestiert. Pulverlöscher sind jedoch in den allgemeinen Hotelbereichen nicht verboten, sollten jedoch schrittweise, zur Minimierung von Folgeschäden durch Pulver, aussortiert werden.

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Prüfung elektrischer Anlagen: VdS oder DGUV?

Immer mehr Versicherer fordern vom Hotelier die Prüfung der elektrischen Geräte und Anlagen nach VdS. Bisher wurde nach DGUV geprüft. Was ist nun Pflicht und warum sollte genauer geprüft werden?


Die Prüfung elektrischer Anlagen ist nicht nur aufwendig, sondern meist mit nicht zu übersehenden Kosten verbunden. Zunächst muss ein passender Partner gefunden werden – der örtliche Elektriker hat für solche Aufgaben selten Zeit. Und dann müssen alle Räume begehbar sein.

Werden dann Mängel festgestellt, müssen diese umgehend beseitigt werden, um Gefahrenquellen zu beseitigen und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Während die DGUV-Prüfung die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, baut die VdS-Prüfung darauf auf und bietet einen erweiterten Schutz für Anlagen, Gebäude und indirekt auch für Personen. Nur die Kombination beider Prüfungen minimiert Risiken und kann potenzielle Gefahren frühzeitig aufdecken, die
bei einer alleinigen DGUV-Prüfung möglicherweise unerkannt bleiben würden.

Warum eine DGUV-Prüfung nicht (mehr) ausreicht

Beim Umfang unterscheiden sich beide Prüfungen. Während die DGUV hauptsächlich ortsveränderliche Betriebsmittel prüft, umfasst die VdS ortsfeste Anlagen wie Trafostationen, Schaltanlagen und Verteiler. Sie ist umfangreicher und beinhaltet z.B. thermografische Untersuchungen. Das hilft bei der Erkennung von Schwachstellen, die bei DGUV möglicherweise
unentdeckt bleiben.
Auch das Prüfintervall ändert sich. Ortsfeste Anlagen wurden bisher alle vier Jahre geprüft. Nach VdS-Richtlinie muss jetzt jedes Jahr geprüft werden, es sei denn, es werden keine gravierenden Mängel festgestellt. Dann verlängert sich der Turnus auf zwei Jahre. Allerdings setzt die VdS-Prüfung ein höheres Maß an Expertise voraus und darf nur von speziell zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden.

Wer Prüfintervalle nicht einhält bzw. die VdS-Prüfung nicht nachweisen kann, muss sich auf Probleme im Schadensfall einstellen! Nur die Kombination aus DGUV und VdS bietet also einen umfassenden Schutz! Das Gute: Bei Fritz & Fritz können Sie die Prüfungen über unsere Partner TÜV Nord und TÜV Süd beauftragen, egal wo sich Ihr Betrieb in Deutschland befindet!

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KFZ im Betrieb: Privatfahrzeug betrieblich nutzen

Immer häufiger setzen Unternehmen auf die Flexibilität ihrer Mitarbeiter, wenn es um Dienstreisen oder kurzfristige Fahrten zum Kunden geht. Oft kommen dabei private Autos der Mitarbeiter zum Einsatz. Doch wussten Sie, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber dann auch schadenersatzpflichtig ist, wenn es während dieser betrieblich  angeordneten Fahrten zu Schäden an den Privatfahrzeugen kommt?

Die Begründung liefert § 670 BGB: „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“ Eine sogenannte Dienstreisekasko bewahrt hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vor langen Gesichtern. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die während einer dienstlichen Fahrt am privaten Fahrzeug eines Mitarbeiters entstehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen selbstverschuldeten Unfall oder ein Ereignis wie Vandalismus handelt. Für den Arbeitgeber bedeutet dies nicht nur finanzielle Entlastung, sondern ein dickes Plus an Fairness und Wertschätzung gegenüber den eigenen Mitarbeitern. Darüber hinaus signalisiert die Dienstreisekasko, dass das Unternehmen Risiken klar regelt und die Absicherung ihrer Mitarbeiter ernst nimmt. Zusammen mit einer stabilen bAV vielleicht ein wirklicher Mehrwert in Ihrer nächsten Stellenanzeige? Kommen Sie bei Interesse auf uns zu.

Quelle: VEMA

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Internet: Die Bedrohung wächst!

Die wirtschaftlichen Schäden sind gigantisch: Auf mehr als 250 Milliarden Euro jährlich beziffert der Verband Bitkom die Schäden für die deutsche Wirtschaft durch Diebstahl, Spionage und Sabotage, zwei Drittel dieser Summe sollen auf Cyberangriffe zurückzuführen sein. Was tun Sie dagegen?

Die über das Internet verübten Straftaten werden dabei immer professioneller und häufiger – die Cyberangriffe treffen öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden und Krankenhäuser genauso wie kleine und mittelständische Betriebe. Keine Branche bleibt verschont. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt die Lage im Internet „besorgniserregend”.

Gleichzeitig stagniert die Cybersicherheit in Unternehmen. Die falsche Wahrnehmung der Gefahr: Cyber-Risiken für den Betrieb werden unterschätzt, die eigene Cybersicherheit überschätzt. Die Folge sind Sicherheitslücken, durch die jeder vierte bis fünfte Betrieb Opfer einer Internetattacke wird und Cyber-Schäden erleidet.

 

E-Mails als Einfallstor Nummer 1

Wenn Hacker attackieren, ist am häufigsten eine E-Mail der Türöffner: Mehr als zwei Drittel der erfolgreichen Cyber-Angriffe auf kleine und mittlere Betriebe erfolgen über E-Mail-Anhänge oder verseuchte Links. Die beste Technik hilft dann nichts, wenn Mitarbeitende nicht gut geschult und sensibilisiert sind. Denn gelingt es ihnen, Spam-Mails und Phishing-Angriffe zu erkennen und abzuwehren, sinkt das Risiko deutlich. Gezielte Hackerangriffe auf die digitale Infrastruktur von ausgesuchten Unternehmen sind viel seltener als massenhaft versendete Mails mit schädlichen Anhängen oder Links.

 

Cybersicherheit ist Chefsache

Damit Cybersicherheit fest im Alltag verankert wird, braucht es ein Bekenntnis der Chefetage, eine klare Organisation der Cybersecurity, transparente Informationen für die Mitarbeitenden und ständiges Lernen: Wer Attacken aus dem Web dauerhaft standhalten will, muss technisch stets auf der Höhe der Zeit sein und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig für Gefahren sensibilisieren.

Und: Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Cyberangriffs (Datendiebstahl der Daten, Betriebsunterbrechungen, Kosten für IT-Forensik und Krisenkommunikation). Ein mindestens genauso wichtiger Baustein sind die Service-Leistungen: Mit einer Cyberpolice bekommt man Hilfe bei der Prävention, bei den Schulungen für Mitarbeiter/-innen und im Schadenfall kommen IT-Experten, Kommunikationsberater und spezialisierte Anwälte. Die IT-Spezialisten stoppen den Angriff und sichern Beweise. Anwälte und PR-Spezialisten informieren Kunden, Lieferanten und Behörden, während PR-Maßnahmen den guten Ruf schützen. Die Versicherung tut also alles, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und das Unternehmen so schnell wie möglich wieder sicher ans Netz zu bringen.

Quelle: GDV

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Hochwasser Versicherungsschutz

Elemantarversicherung: Starkregen spült den Schutz dahin

Die Unwetterserien im Juni und Juli 2021 mit heftigem Starkregen und Hagel haben nach vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versicherte Schäden in Höhe von fünf Milliarden Euro verursacht. Davon entfällt ein Großteil auf Sachversicherungen für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe. Mit mehreren Hunderttausend Schäden sind zudem die Kfz-Versicherer besonders stark von Hagelschäden und Hochwasser betroffen.

Elementarschäden oft nicht abgedeckt

Die tatsächlichen Unwetterschäden liegen indes noch höher, denn nicht alle Häuser sind komplett versichert. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, besitzen nur 46 Prozent den Schutz vor weiteren Elementargefahren.

Aber selbst bei einer Elementarversicherung ist eine Bewertung des Schadens manchmal schwierig. Denn nicht immer, wenn bei starkem Regen Wasser ins Haus eindringt, hat man es mit einem versicherten Überschwemmungsschaden zu tun!

 

Fall 1: Der Grund und Boden ist überflutet und Wasser dringt in das Haus des Versicherungsnehmers ein. Dies ist ein typischer Überschwemmungsschaden. Eine Überschwemmung ist die Überflutung des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch die Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschlägen sowie dem Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.

Sickert Grundwasser dagegen in einen Keller, ohne dass der Erdboden draußen mit Wasser bedeckt ist, stellt keine Überflutung dar. (OLG Oldenburg, Urteil vom 20.10.2011, Az. 5 U 160/11).

 

Fall 2: Grund und Boden ist hier nicht überflutet. Die Dachrinnen und Gullys können das Regenwasser nicht mehr ableiten und laufen über. Das Wasser staut sich auf der Terrasse und dringt über die Balkontüren ins Haus ein.

Eine Überschwemmung liegt hier nicht vor, da Grund und Boden nicht mit Wasserüberstand bedeckt sind. Es ist laut OLG Hamm (Beschluss vom 3.8.2005, 20 U 103/05) auch nicht ausreichend, wenn das Wasser die Erde zwar bis zu Sättigungsgrenze angereichert hat, aber nicht auf der Oberfläche steht.

Kann dieser Fall als so genannter Rückstauschaden angesehen werden? Laut Definition liegt ein Rückstau vor, „wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen eindringt.“

Laut KG Berlin (Hinweisbeschluss vom 18.5.2018, 6 U 162/17) kann Wasser nur dann aus einem Rohrsystem austreten, wenn es zuvor in dieses eingetreten ist. Läuft es wegen Überlastung des Entwässerungssystems gar nicht erst ins Rohr, dann liegt auch kein versicherter Rückstau vor. Setzt sich auf einem Balkon im oberen Stockwerk eines Gebäudes durch starken Regen Wasser an der Balkontürschwelle fest, ist das ebenfalls kein Rückstau.

 

Fall 3: Ein Kellerschacht mit einem dahinterliegenden Fenster läuft bei Starkregen voll; das Wasser drang anschließend durch eine Bauanschlussfuge in den Keller ein und durchfeuchtete den Bodenbereich.

Legt man den allgemeinen Sprachgebrauch für den Begriff „Überschwemmung“ aus, so bedeutet das, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche von Wasser bedeckt ist. Hier ist aber „nur“ der Lichtschacht vollgelaufen, das restliche Grundstück stand nicht unter Wasser. Die Versicherung wird nicht zahlen.

 

Versicherungstipp: Die Beispiele zeigen, dass auch eine Elementarschadenversicherung bei einem Wasserschaden nicht immer zahlt. Staut sich das Wasser nicht auf dem Grundstück, dringt aber ins Gebäude ein, gibt es mit dem Versicherungsschutz Probleme. Abhilfe schafft eine Allgefahren-Deckung, die sowohl bei Sturm, Hagel als auch Wasser in jeglicher Form (flüssig, als Eis oder Schnee, sogar bei Wasserdampfschäden) greift.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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