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Für alle Versicherungsfragen: Ihr digitaler Assistent ist da!

Ab sofort bietet Fritz & Fritz über Whatsapp einen digitalen Assistenten rund um das Thema Sicherheit im Hotelbetrieb an. Diesen erreichen Sie rund um die Uhr ganz einfach per Chatnachricht.

Sie haben eine Frage zu wirkungsvoller Prävention, zu Prüfpflichten oder Obliegenheiten? Sie müssen einen Schaden digital melden oder suchen nach Hilfe in Versicherungsfragen? Dann sollten Sie sich unseren digitalen Assistenten genauer anschauen. Sie erreichen ihn per Whatsapp, können Ihre Fragen stellen oder uns Informationen senden. Einfach mit dem Handy Barcode scannen oder direkt den Link nutzen.

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Cyberstatistik 2025: Hacker mehr als ein lästiges Problem

Cyberangriffe auf europäische Unternehmen haben 2025 erneut drastisch zugenommen. Jedes zehnte Unternehmen klagt über mindestens einen Angriff aus dem Internet. Eine Cyberversicherung alleine reicht heute nicht mehr aus.

So ziemlich jedes Unternehmen wurde – bemerkt oder unbemerkt – bereits Opfer eines Cyberangriffs. Einfallstor Nr. 1 bleiben E-Mails: Rund 60 % aller gemeldeten Vorfälle gehen auf E-Mail-basierte Angriffe zurück – von Phishing über klassischen Betrug bis hin zu Business Email Compromise (BEC). Betrug und Business E-Mail Compromise (BEC) machen dabei etwa die Hälfte aller Schäden aus. BEC ist eine Form des Cyber-Betrugs, bei der Angreifer E-Mail-Konten von Führungskräften oder Partnern fälschen/hacken, um Mitarbeitende zu Geldüberweisungen oder Datenherausgabe zu manipulieren.

KI verschärft die Bedrohung

2025 war das erste Jahr, in dem generative KI im großen Stil von Cyberkriminellen eingesetzt wurde. KI-generierte Stimmen, täuschend echte Phishing-Mails und kontextbezogene Anpassungen in Echtzeit machen Angriffe immer schwerer erkennbar. Die gravierendste Bedrohung bleibt Ransomware: Bösartige Software, so genannte Malware verschlüsselt die Dateien des Unternehmens oder blockiert den Zugriff auf Systeme, um Lösegeld für die Freigabe zu erpressen.  Ransomware kommt seltener als Betrug vor, erfordert aber deutlich mehr Aufwand bei der Beseitigung und produziert damit auch viel mehr Kosten. Im Schnitt dauert es 48 Personentage an Aufwand, um den alten Datenstand wieder zu erreichen.

Die Daten zeigen: Eine Cyberversicherung ist ein wichtiges Sicherheitsnetz, aber sie entfaltet ihren vollen Wert erst in Kombination mit aktiver Prävention. Mit einer Police lassen sich Dienstleistungen verbinden, die E-Mails vor Phishing und Betrug schützen und Ransomware-Angriffe frühzeitig erkennen und eindämmen. Und das Gute dabei: Wer diese beauftragt, kann Geld bei der Versicherungsprämie sparen.

Quelle: Stoïk

Produktlösung: Cyber-Schutz

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Versicherungsschutz: Streichelzoo und Wildgehege im Hotelbetrieb

Immer mehr Hotels bieten ihren Gästen Erlebnisse und nutzen dabei eigene Streichelzoos oder weitläufige Wildgehege. Was Gäste begeistert, stellt den Hotelier versicherungstechnisch vor erhebliche Herausforderungen. Standardversicherungen bieten für den Schadensfall keine ausreichende Deckung.


Im Streichelzoo sind es vor allem Biss- und Kratzwunden, Stürze durch aufgeregte Tiere sowie die Übertragung von Zoonosen wie Salmonellen oder EHEC – insbesondere bei Kindern ein ernstes Thema. Das Wildgehege bringt schwerere Szenarien mit sich: Bricht ein Tier aus, können Verkehrsunfälle, Personenschäden oder erhebliche Sachschäden die Folge sein. Direktkontakt mit Wildschweinen oder Hirschen birgt ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko, das weit über das haustiertypische Maß hinausgeht.

Warum die Standardpolice meist nicht reicht

Das Tierhalter- und Tierhüterrisiko ist in vielen Betriebshaftpflichtpolicen entweder ausgeschlossen oder auf niedrige Beträge begrenzt. Wildtiere gelten bei zahlreichen Versicherern als „gefährliche Tiere“ – mit der Konsequenz, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn dies nicht ausdrücklich eingeschlossen wurde. Auch Zoonosen und Infektionskrankheiten sind regelmäßig ausgeschlossen und müssen separat vereinbart werden. Für größere Wildgehege kann zudem eine eigenständige Tierhalter-Haftpflicht sinnvoll sein.

Worauf bei Deckungssumme und Umfang zu achten ist

Die Deckungssumme sollte mindestens 10 Mio. € pauschal betragen – bei Wildtieren sind 15 bis 30 Mio. € realistischer. Ausbruchschäden inklusive aller Folgekosten müssen ausdrücklich mitversichert sein. Bei Gewässernähe oder größeren Tierbeständen ist zusätzlich die Umwelthaftung zu prüfen. Wichtig ist außerdem, dass der Hotelier seine Verkehrssicherungspflichten nachweislich erfüllt – Zaunhöhe, Beschilderung und Aufsichtskonzept sollten dokumentiert sein, da sonst im Schadensfall ein Mitverschulden droht. Standardpolicen decken diese Bereiche oft nicht ausreichend ab, deshalb müssen Spezialkonzepte herangezogen werden.

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Versicherungsverträge: Schwammschaden nach Rohrbruch

Ein Rohrbruch im Badezimmer, Wasser dringt in die Wand ein – und Wochen später stellen Sie einen massiven Schimmelbefall fest. Wer jetzt erwartet, dass die Wohngebäudeversicherung die Sanierung übernimmt, erlebt eine böse Überraschung.

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil im Februar 2026 (Az. 9 U 19/23) bestätigt: Versicherer dürfen Schwammschäden auch dann ausschließen, wenn Leitungswasser den Befall verursacht hat. Im konkreten Fall hatte eine Eigentümerin eines Holzständerbaus geklagt und statt der geforderten 66.000 Euro gerade einmal rund 5.000 Euro erhalten. Es wurde also nur der reine Nässeschaden ersetzt.

Was die Versicherung übernimmt

Eine Wohngebäudeversicherung deckt den abgrenzbaren Nässeschaden – also die direkt vom Wasser betroffenen Bauteile. Das kann eine durchfeuchtete Wand oder ein beschädigter Bodenbelag sein. Damit endet die Leistungspflicht in der Regel.
Sanierungs- und Begleitkosten bei Schwammbefall – öffnen, rückbauen, trocknen, wiederherstellen – sind weitgehend nicht gedeckt. Und genau das macht Schwammschäden so teuer. Die eigentlichen Sanierungskosten übersteigen den reinen Nässeschaden um ein Vielfaches, besonders bei Holzbauweisen.

Warum der Ausschluss wirksam ist

Die Klausel lautet typischerweise: „Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Schwamm.“ Das bedeutet: Der Ausschluss gilt unabhängig davon, was den Befall ausgelöst hat. Der Ausschluss wäre nur dann unwirksam, wenn Schwammschäden eine regelmäßige, zwangsläufige Folge von Leitungswasserschäden wären – das verneinen Gerichte und Sachverständige jedoch.

Hotels sind durch viele Wasserleitungen und hohe Nutzungsintensität anfällig für Leitungsschäden. Zudem werden oft Holzkonstruktionen in Wellnessbereichen, Saunas oder Chalets genutzt. Aber auch hier gilt: Der Schwammausschluss findet sich nicht nur in privaten Wohngebäudepolicen, sondern identisch formuliert in gewerblichen Sachversicherungen. Wer als Hotelier annimmt, eine Gewerbepolice deckt mehr ab, irrt. Die Klausel „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen“ gilt genauso.

 

Greift die Betriebsunterbrechung?

Ein Schwammschaden in einem Hotelzimmer oder Wellnessbereich bedeutet nicht nur Sanierungskosten – er zieht Schließzeiten nach sich. Während die Gebäudeversicherung den Schaden kaum trägt, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung nur, wenn ein versicherter Sachschaden die Ursache ist. Ist der Nässeanteil gering und der Schwamm dominiert, kann auch hier die Deckung ins Leere laufen. Das sollte bei der nächsten Vertragsprüfung explizit adressiert werden.

Versicherungstipp: Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice. Steht darin „Schwamm ausgeschlossen“ – gilt das absolut. Bei Holzbauten besteht zudem ein erhöhtes Risiko. Da eine separate Schwammversicherung am Markt kaum verfügbar ist, sollten Sie auf konsequente Prävention setzen. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle von Leitungen, Dichtungen und Holzkonstruktionen. Im Schadensfall sollten Sie sofort Bilder machen, den Befall dokumentieren und klar zwischen Nässeschaden und Schimmel trennen – denn nur der Nässeanteil ist erstattungsfähig.

Quelle: procontra

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Safe Bargeld Hotel Versicherung

Bankschließfächer: Sicherheit für Ihr Eigentum?

Im Dezember 2025 wurde die Sparkasse in Gelsenkirchen von einem Einbruch erschüttert. 3.100 Bankschließfächer wurden von Dieben geöffnet und leergeräumt. Der genaue Schaden ist unklar und wird zwischen 30 und 50 Millionen Euro geschätzt. Viele Inhaber der Fächer erwartete danach ein weiterer Schock: Die Sparkasse teilte mit, die Bankschießfächer seien über die Bank lediglich mit je 10.300 Euro versichert. Wir zeigen, was bei Bankschließfächern zu beachten ist.

Fragt man die Bevölkerung nach dem sichersten Ort, um seine Wertgegenstände oder sein Vermögen zu verstauen, würde der Großteil Banken und Sparkassen nennen. Doch eben dieses Sicherheitsgefühl kommt nun ins Wanken. Viele können sich heutzutage mitten in Deutschland keinen Bankraub mehr vorstellen. Deshalb schaut auch niemand auf die Versicherungssumme, die in einem Vertrag für die Anmietung des Schließfaches steht.

Und das fällt vielen nun auf die Füße. Laut Aussage der Sparkasse Gelsenkirchen haben lediglich 100 Kunden das Angebot angenommen und eine höhere Summe als die Standardsumme von 10.300 Euro über die Bank versichert.

 

Nachweis der Schadenhöhe schwierig

Tritt ein Schaden ein, der erstattet werden soll, muss dieser belegt werden. Und hier stolpern viele Menschen über ihre Sorglosigkeit. Laut Aussagen der Betroffenen, sollen die Schließfächer voll mit Wertgegenständen gewesen sein. Neben Goldbarren werden Bargeld und Schmuckgegenstände aufgeführt. Ohne Kaufbelege, Gutachten oder Fotodokumentationen wird es jedoch schwer, dem Versicherer glaubhaft darzulegen, dass diese Gegenstände auch tatsächlich vorhanden waren. Dabei sollte das in der heutigen Zeit gar nicht so schwer sein. Schnell ein Foto oder ein PDF mit dem Smartphone gemacht und ab in die Cloud. So ist ein Nachweis schnell und zu jederzeit möglich.

Doch auch wenn ein Nachweis möglich ist: Welche Versicherung übernimmt nun den Schaden und in welcher Höhe? Einige Hausratversicherungen bieten den Schutz von Wertsachen in Bankschließfächern an. Wichtig sind Höchstentschädigungssummen, die meist einen bestimmten Prozentsatz an der Versicherungssumme ausmachen, beispielweise 40 Prozent. Meist handelt es sich eine so genannte Subsidär-Deckung, bei der zuerst die Bankschließfachversicherung in Anspruch genommen werden muss. Wer höhere Werte – etwa Schmuck – im Schließfach liegen hat, sollte über eine spezielle Schließfachversicherung als zusätzliche Absicherung nachdenken.

 

Den genauen Wert kennen

Für eine korrekte Versicherungssumme sollte man den Wert der im Schließfach liegenden Gegenstände kennen. Beispiel Gold: Das Edelmetall erreicht einen Höchststand nach dem anderen und der Wert hat sich binnen der letzten 20 Jahren verzehnfacht. Gleiches gilt für Wertgegenstände wie Uhren. Viele Luxusmarken entwickeln sich immer mehr zu Anlageobjekten, deren Marktwert nichts mehr mit dem Listenpreis zu tun hat. So kann über die Jahre eine große Lücke entstehen, die im Schadenfall den Schließfachinhaber vor eine böse Überraschung stellt.

Noch ein Wort zum Thema Bargeld: Die Standard-Schließfachversicherung der Bank deckt Bargeld oft nicht oder nur geringfügig ab. Hier helfen nur separate Schließfach- oder Wertsachenversicherungen, um höhere Summen abzusichern. Wir beraten Sie gerne!

Quelle: VEMA

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Hand Sicherheit Versicherung

Nachfolge: Übergabe oder Vererbung von Unternehmen

Viele Hoteliers und Gastronomen möchten in den kommenden Jahren ihren Betrieb an die nächste Generation weitergeben. Welche Punkte sind zu beachten, wenn es um die Schenkungs- oder Erbschaftsteuer geht?

Die rechtliche Grundlage für die steuerbefreite Unternehmensnachfolge finden wir in den §§ 13 a und 13 b des Erbschaftsteuergesetzes, wobei hier anzumerken ist, dass Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer identisch sind und auch Schenkungen ausschließlich nach den Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes besteuert werden.

Die Schenkung bzw. der Übergang von Betriebsvermögen im Erbfall ist bei der Erbschaftssteuer sehr umfangreich privilegiert, so dass bei der Schenkung bzw. beim Erbgang von Betriebsvermögen gerade im mittelständischen Bereich weitgehend eine Verschonung von dieser Steuer eintritt. Die Verschonung stellt eine sehr deutliche Besserstellung gegenüber dem Privatvermögen dar. Begründet wird dies vom Bundesverfassungsgericht, damit dass Betriebsvermögen für unsere Volkswirtschaft eine besondere Bedeutung hat und dass damit verbunden der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen besonders wichtig ist.

 

Steuerlich privilegierte Betriebsvermögen

Zum steuerlichen privilegierten Betriebsvermögen gehören Einzelunternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Anteile an einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) sowie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) mit einer Beteiligungsquote von mehr als 25 %.

Bei der Verschonung von Betriebsvermögen wird unterschieden zwischen der Regelverschonung und der Optionsverschonung: Regelverschonung bedeutet, dass 85 % des begünstigten Vermögens erbschaftsteuer- bzw. schenkungssteuerfrei sind und somit die restlichen 15 % steuerpflichtig sind.

Bei der Optionsverschonung ist das gesamte Unternehmen – mit Ausnahme des Verwaltungsvermögens – zur Gänze erbschaftsteuerfrei.

Für die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist im Wesentlichen notwendig, dass:

  1. bei der Regelverschonung der Betrieb 5 Jahre weitergeführt wird und
  2. bei der Optionsverschonung der Betrieb 7 Jahre weitergeführt wird.

 

Des Weiteren ist bei beiden Steuerbefreiungen eine Lohnsummenregelung zu erfüllen. Lohnsumme ist der Durchschnitt der in den letzten fünf Jahren vor dem Unternehmensübergang gezahlten Gehälter. Bei der Regelverschonung müssen innerhalb der fünf Jahre ab Betriebsübergang mindestens 400 % eben dieser Lohnsumme erreicht werden; bei der 7-jährigen Optionsverschonung müssen 700 % dieser Lohnsumme erreicht werden. Bei einem geringen Bestand an Mitarbeitern gibt es Erleichterungen.

Feststellung des steuerpflichtigen Unternehmenswertes

Eine besondere Rolle spielen bei der Feststellung des steuerpflichtigen Unternehmenswertes Grundstücke und Gebäude. Sofern diese nicht für betriebliche Zwecke genutzt sind, handelt es sich hier in der Regel um nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen mit der Folge, dass dieses Vermögen wie steuerliches Privatvermögen besteuert wird.

Eine Ausnahme davon bilden Gebäude und Grundstücke, die ertragsteuerlich im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dem Betriebsvermögen des Unternehmens zuzurechnen sind oder bei einer Personenhandelsgesellschaft Sonderbetriebsvermögen sind.

Beispiel: Der 60-jährige Unternehmer möchte seinen Hotel- und Gastronomiebetrieb an seinen Sohn als Koch- und Hotelkaufmann abgeben. Vor zehn Jahren hat der Unternehmer aufgrund eines Verkehrsunfalles (Querschnittlähmung) den Restaurantbetrieb eingestellt und diesen verpachtet und somit nur mehr – vom Rollstuhl aus – den Hotelbetrieb weitergeführt. Sofern im Zeitpunkt der Übergabe das Restaurantgebäude noch an den Sohn verpachtet ist, stellt dieses erbschaftsteuerliches Verwaltungsvermögen dar und ist somit nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen (zu besteuern wie Privatvermögen).

Der Erbe oder der Beschenkte muss sich beim Vermögensübergang verbindlich entscheiden, ob er das 5- oder das 7-Jahres-Modell wählt. Ein späterer Wechsel ist nicht möglich!

 

Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen und Nachversteuerung

Zur Begünstigung des verschonten Vermögens ist zu beachten, dass im Vergleich zum erwirtschafteten Gewinn höhere Privatentnahmen aus dem produktiven Betriebsvermögen steuerschädlich sind. Steuerunschädlich ist lediglich eine Entnahme während des 5-Jahres-Zeitraums oder des 7-Jahres-Zeitraums, sofern die Summe dieser Entnahmen den Wert von insgesamt € 150.000,00 nicht übersteigen.

 

Und zum Schluss noch eine grundsätzliche Anmerkung:

Diese Ausführungen zur Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer sind lediglich eine grundsätzliche und allgemein gehaltene Darstellung als erster Leitfaden für den Unternehmer, der sich mit der Unternehmensübergabe beschäftigt. Auch wenn das Ganze recht übersichtlich erscheint, sitzt auch hier der Teufel im Detail. Falls Sie also tatsächlich über eine Unternehmensnachfolge nachdenken, muss hier gerade zu den beiden Bereichen Regelverschonung und Optionsverschonung sowie Feststellung des Verwaltungsvermögens eine sehr tiefgreifende Beratung und Überprüfung Ihrer Unternehmens- und Bilanzsituation erfolgen.

 

Zum Autor: Emil Haubner ist Steuerberater und Rechtsbeistand seit 1970. Er führt eine Kanzlei mit Spezialisierung auf Unternehmensübergaben, Nachfolgeregelungen und Stiftungen und die Gestaltung von Testamenten. Gerne stellen wir Ihnen den Kontakt zu Herrn Haubner her.

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