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Internet: Die Bedrohung wächst!

Die wirtschaftlichen Schäden sind gigantisch: Auf mehr als 250 Milliarden Euro jährlich beziffert der Verband Bitkom die Schäden für die deutsche Wirtschaft durch Diebstahl, Spionage und Sabotage, zwei Drittel dieser Summe sollen auf Cyberangriffe zurückzuführen sein. Was tun Sie dagegen?

Die über das Internet verübten Straftaten werden dabei immer professioneller und häufiger – die Cyberangriffe treffen öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden und Krankenhäuser genauso wie kleine und mittelständische Betriebe. Keine Branche bleibt verschont. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt die Lage im Internet „besorgniserregend”.

Gleichzeitig stagniert die Cybersicherheit in Unternehmen. Die falsche Wahrnehmung der Gefahr: Cyber-Risiken für den Betrieb werden unterschätzt, die eigene Cybersicherheit überschätzt. Die Folge sind Sicherheitslücken, durch die jeder vierte bis fünfte Betrieb Opfer einer Internetattacke wird und Cyber-Schäden erleidet.

 

E-Mails als Einfallstor Nummer 1

Wenn Hacker attackieren, ist am häufigsten eine E-Mail der Türöffner: Mehr als zwei Drittel der erfolgreichen Cyber-Angriffe auf kleine und mittlere Betriebe erfolgen über E-Mail-Anhänge oder verseuchte Links. Die beste Technik hilft dann nichts, wenn Mitarbeitende nicht gut geschult und sensibilisiert sind. Denn gelingt es ihnen, Spam-Mails und Phishing-Angriffe zu erkennen und abzuwehren, sinkt das Risiko deutlich. Gezielte Hackerangriffe auf die digitale Infrastruktur von ausgesuchten Unternehmen sind viel seltener als massenhaft versendete Mails mit schädlichen Anhängen oder Links.

 

Cybersicherheit ist Chefsache

Damit Cybersicherheit fest im Alltag verankert wird, braucht es ein Bekenntnis der Chefetage, eine klare Organisation der Cybersecurity, transparente Informationen für die Mitarbeitenden und ständiges Lernen: Wer Attacken aus dem Web dauerhaft standhalten will, muss technisch stets auf der Höhe der Zeit sein und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig für Gefahren sensibilisieren.

Und: Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Cyberangriffs (Datendiebstahl der Daten, Betriebsunterbrechungen, Kosten für IT-Forensik und Krisenkommunikation). Ein mindestens genauso wichtiger Baustein sind die Service-Leistungen: Mit einer Cyberpolice bekommt man Hilfe bei der Prävention, bei den Schulungen für Mitarbeiter/-innen und im Schadenfall kommen IT-Experten, Kommunikationsberater und spezialisierte Anwälte. Die IT-Spezialisten stoppen den Angriff und sichern Beweise. Anwälte und PR-Spezialisten informieren Kunden, Lieferanten und Behörden, während PR-Maßnahmen den guten Ruf schützen. Die Versicherung tut also alles, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und das Unternehmen so schnell wie möglich wieder sicher ans Netz zu bringen.

Quelle: GDV

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Digitale Brandmauer stärken

Stellen Sie sich vor, Sie öffnen morgens Ihr E-Mail-Postfach und es geht gar nichts mehr. Ein Klick auf eine täuschend echte Nachricht hat gereicht und Ihre Systeme sind verschlüsselt, die Daten in Geiselhaft und der Betrieb steht still. Was wie ein Krimiszenario klingt, passiert deutschen Unternehmen immer häufiger.

Und das Schlimmste daran: Die Mehrheit ist nur unzureichend vorbereitet. Mit dem rasanten technischen Fortschritt und der Zunahme von Onlinegeschäftsprozessen wächst auch das Risiko für Cyber-Angriffe. Ransomware, Phishing und Datenschutzverletzungen sind keine Ausnahme mehr, sondern längst Teil des Alltags in Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe. Da sich selbst erfahrene Mitarbeitende durch perfide Praktiken täuschen lassen, hilft nur Prävention durch Schulungen und ein starkes Sicherheitsnetz, falls doch etwas passiert.

Cyber-Versicherungen schützen heute nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Angriffs, sie bieten auch Soforthilfe im Ernstfall: IT-Experten, Krisenmanagement, PR-Beratung, Wiederherstellung von Daten und vieles mehr. Gleichzeitig unterstützen viele Versicherer aktiv beim Aufbau eines wirksamen Sicherheitskonzepts.

Wichtig zu wissen: Cyber-Kriminalität trifft Unternehmen oft genau dort, wo man es am wenigsten erwartet – durch menschliche Fehler, fehlende Updates oder unzureichende Prozesse. Die gute Nachricht: Mit einer Cyber-Versicherung und einem durchdachten Schutzkonzept lässt sich das Risiko deutlich reduzieren. Wenn Ihr Betrieb digital arbeitet – und das tut heute fast jedes Unternehmen – sollten Sie die Cyber-Versicherung nicht als optionalen Zusatz, sondern als festen Bestandteil Ihrer Absicherung sehen. So wie Sie Ihre Betriebshaftpflicht nie infrage stellen würden, gilt das heute auch für das digitale Schutzschild Ihres Unternehmens.

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Cyberversicherungen: Mehr als eine Police

Das Thema Cyber-Sicherheit wird häufig auf technische Lösungen reduziert: Firewalls, Antivirenprogramme und Zugriffsrechte sollen sensible Daten vor Angriffen schützen. Doch die Realität zeigt, dass selbst modernste Systeme nicht unüberwindbar sind.

Viren, Trojaner und Social Engineering sind nach wie vor häufig genutzte Einfallstore. Diese Gefahren werden durch den Einsatz mobiler Geräte, Cloud-Dienste und privater Endgeräte im Unternehmensumfeld weiter verstärkt. Attacken führen zu Datenverlusten, Betriebsunterbrechungen und zu erheblichen Reputationsschäden. Neben den technischen Schutzmaßnahmen ist deshalb auch eine spezielle Cyber-Versicherung ein entscheidender Pfeiler der Unternehmenssicherheit. Diese deckt nicht nur die finanziellen Folgen von Hackerangriffen ab, sondern bietet oft zusätzliche Dienstleistungen wie Unterstützung bei der Schadensbegrenzung, rechtliche Beratung und die Wiederherstellung betroffener Systeme.

 

Eingangshürde überspringen

Vor dem Abschluss einer Versicherung bestehen die Versicherer in der Regel aber darauf, dass bestimmte Standards der Cybersicherheit erfüllt sind. Sie prüfen die digitale Sicherheit ihrer Kunden, weisen auf Sicherheitslücken hin und fordern – falls notwendig – Verbesserungen ein. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Angriffs und die damit verbundenen Schäden bleiben beherrschbar.

Die präventiven Angebote und Dienstleistungen der Versicherer sind vielfältig: Viele Gesellschaften bieten Tools an, die IT-Systeme rund um die Uhr überwachen, um Angriffspotenziale zu erkennen und abzuwehren, bevor sie Schaden anrichten. Mit regelmäßigen Schulungen und Phishing-Simulationen schärfen sie das Bewusstsein der Mitarbeitenden für Cyberrisiken und stärken die „menschliche Firewall“.
Versicherer können durch ihr Netzwerk Cyber Security Consulting und Audits bieten, um Schwachstellen zu identifizieren und das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Im Falle eines Angriffs stellen sie Experten für die Bereinigung von Schadsoftware und die Wiederherstellung gelöschter oder beschädigter Daten zur Verfügung.

Alle Leistungen werden im Rahmen von Cyberversicherungen angeboten oder können zusätzlich beauftragt werden.

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Prävention anhand einer Cyberversicherung

Im Rahmen von Cyberpolicen stellen Versicherer verschiedene Präventionstools zur Verfügung. Diese Tools überwachen die von Hackern am häufigsten genutzten Zugangspunkte und können so die Häufigkeit der Vorfälle massiv reduzieren.

Hier eine Liste von Dienstleistungen, die Ihre Sicherheit sofort erhöhen:

Externe Scans: Ein automatisierter wöchentlicher Scan deckt Sicherheitslücken auf, durch die Hacker in das IT-System eindringen könnten.

Phishing-Simulationen: Phishing-E-Mails werden fingiert und den Mitarbeitern zugesendet, um sie zu sensibilisieren und sie in Cybersicherheit zu schulen.

Active Directory Scan (AD):  Überprüfung auf sinnvoll vergebene Benutzerrechte, veraltete Systeme und vergebene Passwörter, ob diese dem aktuellen Standard entsprechen.

Cloud-Scan: Analyse der Schnittstellen in die Cloud (Backups, Rechte, Firewall).

 

Tipps zur Soforthilfe

Starke Passwörter erstellen: Passwörter der Mitarbeiter sind wie ein Einfallstor zum IT-System des Unternehmens.  Je sicherer Passwörter sind (mindestens 14 Zeichen lang und für jede Anwendung unterschiedlich), umso sicherer ist das System. Passwortmanager helfen, automatisch starke Passwörter zu generieren und sie an einem sicheren Ort zu speichern.

Besonders wachsam sein bei Zahlungsaufforderungen: Um nicht Opfer eines Betrugsfalles zu werden, sollten Mitarbeiter für die richtigen Verhaltensweisen sensibilisiert werden, wenn sie eine Aufforderung zu Geldtransfers erhalten.

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einrichten: Sie erhöht die Sicherheit von Online-Plattformen, indem sie zwei Arten der Verifizierung verlangt – die erste über das Passwort und die zweite über einen Code, der per E-Mail oder SMS versendet wird.

 

Quelle: Stoïk

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E-Check Hotelversicherung

E-Check: Kooperation auch mit dem TÜV Nord perfekt

Nach dem TÜV Süd macht jetzt auch der TÜV Nord mit: Ab sofort können Hoteliers von Fritz & Fritz ihre elektrischen Anlagen und Geräte vom TÜV überprüfen lassen. Durch die umfangreiche Kooperation erfüllen Sie nicht nur die geforderten Prüfintervalle, sondern werden auch regelmäßig an die nächste Prüfung erinnert.

Um die Sicherheit Ihrer Gäste sowie Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, gelten für elektrische Anlagen und Geräte in Ihrem Hotelbetrieb sowohl Gesetze und Vorschriften (etwa die DGUV V3), als auch vertragliche Vorgaben aus Ihrem Versicherungsvertrag. Daraus ergeben sich auch regelmäßige Prüfintervalle und Nachweispflichten zu den durchgeführten Prüfungen.

Um Ihnen die Erfüllung Ihrer Pflichten als Betreiber so einfach wie möglich zu machen, haben wir unsere Kooperation um den TÜV Nord erweitert. Sie entscheiden, was geprüft werden muss und ein Techniker des TÜV nimmt den E-Check vor. Die Prüfungen umfassen sowohl ortsfeste, als auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Bei den Prüfungen können Sie zwischen einer DGUV- und einer VDS-Prüfung wählen. Zusätzlich bieten wir die Überprüfung von Blitzschutzanlagen sowie von Wallboxen und Schnellladern für Elektrofahrzeuge an.

Die Kosten orientieren sich an der Anzahl der im Hotel angebotenen Zimmer beziehungsweise der Anzahl der Ladeeinrichtungen. Ein Termin für die Prüfung in Ihrem Betrieb vereinbaren Sie einfach online. Mehr Informationen und Preise finden Sie in den Broschüren des TÜV Süd und des TÜV Nord, die wir Ihnen gerne zusenden. Einfach eine Mail mit dem Stichwort „E-Check durch den TÜV“ an service@fritzufritz.de.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Neue Hogarente: Verpflichtend für alle?

Nach dem Ende 2016 die Pensionskasse von Ergo und HDI geschlossen wurde, konnten Beschäftigte nur sehr begrenzt ihre bestehenden Verträge erhöhen. Damit stand die hogarente vor dem aus. Nun hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit der Signal Iduna einen neuen Partner gefunden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann muss ich meinen Mitarbeitern eine „hogarente plus“ zahlen?

Nur wenn Sie als Arbeitgeber tarifgebunden sind und Ihr Arbeitnehmer gewerkschaftlich über die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) organisiert ist, müssen Sie Ihren Arbeitnehmern eine „hogarente plus“ zahlen.

Ob Sie tarifgebunden sind oder nicht erfragen Sie bitte über den DEHOGA.

Ich habe eine bestehende alte hogarente bei der ERGO bzw. HDI Versicherung für meine Mitarbeiter, was passiert damit?

Bestehende Verträge für Ihre Mitarbeiter können weitergeführt werden. Sie sind tarifgebunden und verpflichtet die hogarente zu zahlen, dann müssen Sie den bisherigen Beitrag von 150,- € auf 240,- € p.a. anpassen. Wie das funktioniert und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt erfahren Sie bei uns.

Ich bin tarifgebunden, wer berät mich und meine Mitarbeiter zur neuen hogarente plus?

Gern stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Umsetzung der hogarente plus zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unseren Experten.

Anmerken möchten wir, dass die Signal Iduna, bis zum heutigen Stand (01/2020) noch keine weiteren Informationen zur konkreten Berechnung und Umsetzung an uns gegeben hat, sodass wir für einen Beratungstermin zur hogarente plus noch keine konkreten Termine vergeben können. Sobald wir weitere Details zur Umsetzung erhalten setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Ich bin Mitglied im DEHOGA aber ohne Tarifbindung (OT), muss ich eine hogarente plus für meine Mitarbeiter abschließen?

Nein. Da Sie nicht tarifgebunden sind, ist für Sie die neue hogarente plus nicht verpflichtend. Ihre Mitarbeiter sollten Sie jedoch über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge informieren. Wichtig: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz im Jahr 2019 wurde beschlossen, dass ein verpflichtender Arbeitgeber-Zuschuss von 15 % bei neuen Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2019 gezahlt werden muss, bei schon bestehenden Entgeltumwandlungen gilt der verpflichtende Zuschuss ab dem 01.01.2022.

Welche Möglichkeit haben nicht-tarifgebundene und am Tarifvertrag orientierte Betriebe?

Sie haben die freie Wahl, welchen Versicherer und welche Versicherungstarife sie ihren Mitarbeitern anbieten. Anmerken möchten wir, dass der Arbeitgeber für die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge haftet, daher ist die Wahl eines soliden und krisensicheren Versicherers enorm wichtig.

Wir als unabhängiger Makler vertreten Ihre Interessen unabhängig von Versichererinteressen und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der Tarife durch unsere umfangreiche Tarifanalyse auf. Bei den meisten unserer Hotel-Kunden bestehen bereits eigene Versorgungswerke über Fritz & Fritz, diese können unverändert weitergeführt werden.

 

Eckpunkte zur hogarente plus:

Personenkreis:

alle Arbeitnehmer und Azubis in Betrieben, die gewerbsmäßig beherbergen und/oder Speisen /Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben.

Arbeitgeberleistung:

Der Arbeitgeberbeitrag erhöht sich von 150 € auf 240 € im Jahr für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitkräfte anteilig (bisherige Staffelung entfällt). Die Fälligkeit bei jährlicher Zahlweise: 01.12.019

Die Arbeitgeberleistung wird erst nach 24 Kalendermonaten Betriebszugehörigkeit gezahlt. Ausnahme: Nach 12 Monaten wenn beim vorherigen Arbeitgeber schon eine bAV laut Tarifvertrag bestand oder nach 6 Monaten wenn der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung macht.

Arbeitgeberzuschuss:

Zusätzlich gibt es einen Arbeitgeber-Zuschuss von 16 % auf die freiwillige Entgeltumwandlung des Mitarbeiters.

Der bundeseinheitliche Tarifvertrag soll rückwirkend zum 01. Januar 2019 gelten.

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
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0931 - 46 86 5-0
0931 468650
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