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Internet: Die Bedrohung wächst!

Die wirtschaftlichen Schäden sind gigantisch: Auf mehr als 250 Milliarden Euro jährlich beziffert der Verband Bitkom die Schäden für die deutsche Wirtschaft durch Diebstahl, Spionage und Sabotage, zwei Drittel dieser Summe sollen auf Cyberangriffe zurückzuführen sein. Was tun Sie dagegen?

Die über das Internet verübten Straftaten werden dabei immer professioneller und häufiger – die Cyberangriffe treffen öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden und Krankenhäuser genauso wie kleine und mittelständische Betriebe. Keine Branche bleibt verschont. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt die Lage im Internet „besorgniserregend”.

Gleichzeitig stagniert die Cybersicherheit in Unternehmen. Die falsche Wahrnehmung der Gefahr: Cyber-Risiken für den Betrieb werden unterschätzt, die eigene Cybersicherheit überschätzt. Die Folge sind Sicherheitslücken, durch die jeder vierte bis fünfte Betrieb Opfer einer Internetattacke wird und Cyber-Schäden erleidet.

 

E-Mails als Einfallstor Nummer 1

Wenn Hacker attackieren, ist am häufigsten eine E-Mail der Türöffner: Mehr als zwei Drittel der erfolgreichen Cyber-Angriffe auf kleine und mittlere Betriebe erfolgen über E-Mail-Anhänge oder verseuchte Links. Die beste Technik hilft dann nichts, wenn Mitarbeitende nicht gut geschult und sensibilisiert sind. Denn gelingt es ihnen, Spam-Mails und Phishing-Angriffe zu erkennen und abzuwehren, sinkt das Risiko deutlich. Gezielte Hackerangriffe auf die digitale Infrastruktur von ausgesuchten Unternehmen sind viel seltener als massenhaft versendete Mails mit schädlichen Anhängen oder Links.

 

Cybersicherheit ist Chefsache

Damit Cybersicherheit fest im Alltag verankert wird, braucht es ein Bekenntnis der Chefetage, eine klare Organisation der Cybersecurity, transparente Informationen für die Mitarbeitenden und ständiges Lernen: Wer Attacken aus dem Web dauerhaft standhalten will, muss technisch stets auf der Höhe der Zeit sein und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig für Gefahren sensibilisieren.

Und: Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Cyberangriffs (Datendiebstahl der Daten, Betriebsunterbrechungen, Kosten für IT-Forensik und Krisenkommunikation). Ein mindestens genauso wichtiger Baustein sind die Service-Leistungen: Mit einer Cyberpolice bekommt man Hilfe bei der Prävention, bei den Schulungen für Mitarbeiter/-innen und im Schadenfall kommen IT-Experten, Kommunikationsberater und spezialisierte Anwälte. Die IT-Spezialisten stoppen den Angriff und sichern Beweise. Anwälte und PR-Spezialisten informieren Kunden, Lieferanten und Behörden, während PR-Maßnahmen den guten Ruf schützen. Die Versicherung tut also alles, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und das Unternehmen so schnell wie möglich wieder sicher ans Netz zu bringen.

Quelle: GDV

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Digitale Brandmauer stärken

Stellen Sie sich vor, Sie öffnen morgens Ihr E-Mail-Postfach und es geht gar nichts mehr. Ein Klick auf eine täuschend echte Nachricht hat gereicht und Ihre Systeme sind verschlüsselt, die Daten in Geiselhaft und der Betrieb steht still. Was wie ein Krimiszenario klingt, passiert deutschen Unternehmen immer häufiger.

Und das Schlimmste daran: Die Mehrheit ist nur unzureichend vorbereitet. Mit dem rasanten technischen Fortschritt und der Zunahme von Onlinegeschäftsprozessen wächst auch das Risiko für Cyber-Angriffe. Ransomware, Phishing und Datenschutzverletzungen sind keine Ausnahme mehr, sondern längst Teil des Alltags in Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe. Da sich selbst erfahrene Mitarbeitende durch perfide Praktiken täuschen lassen, hilft nur Prävention durch Schulungen und ein starkes Sicherheitsnetz, falls doch etwas passiert.

Cyber-Versicherungen schützen heute nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Angriffs, sie bieten auch Soforthilfe im Ernstfall: IT-Experten, Krisenmanagement, PR-Beratung, Wiederherstellung von Daten und vieles mehr. Gleichzeitig unterstützen viele Versicherer aktiv beim Aufbau eines wirksamen Sicherheitskonzepts.

Wichtig zu wissen: Cyber-Kriminalität trifft Unternehmen oft genau dort, wo man es am wenigsten erwartet – durch menschliche Fehler, fehlende Updates oder unzureichende Prozesse. Die gute Nachricht: Mit einer Cyber-Versicherung und einem durchdachten Schutzkonzept lässt sich das Risiko deutlich reduzieren. Wenn Ihr Betrieb digital arbeitet – und das tut heute fast jedes Unternehmen – sollten Sie die Cyber-Versicherung nicht als optionalen Zusatz, sondern als festen Bestandteil Ihrer Absicherung sehen. So wie Sie Ihre Betriebshaftpflicht nie infrage stellen würden, gilt das heute auch für das digitale Schutzschild Ihres Unternehmens.

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Cyberversicherungen: Mehr als eine Police

Das Thema Cyber-Sicherheit wird häufig auf technische Lösungen reduziert: Firewalls, Antivirenprogramme und Zugriffsrechte sollen sensible Daten vor Angriffen schützen. Doch die Realität zeigt, dass selbst modernste Systeme nicht unüberwindbar sind.

Viren, Trojaner und Social Engineering sind nach wie vor häufig genutzte Einfallstore. Diese Gefahren werden durch den Einsatz mobiler Geräte, Cloud-Dienste und privater Endgeräte im Unternehmensumfeld weiter verstärkt. Attacken führen zu Datenverlusten, Betriebsunterbrechungen und zu erheblichen Reputationsschäden. Neben den technischen Schutzmaßnahmen ist deshalb auch eine spezielle Cyber-Versicherung ein entscheidender Pfeiler der Unternehmenssicherheit. Diese deckt nicht nur die finanziellen Folgen von Hackerangriffen ab, sondern bietet oft zusätzliche Dienstleistungen wie Unterstützung bei der Schadensbegrenzung, rechtliche Beratung und die Wiederherstellung betroffener Systeme.

 

Eingangshürde überspringen

Vor dem Abschluss einer Versicherung bestehen die Versicherer in der Regel aber darauf, dass bestimmte Standards der Cybersicherheit erfüllt sind. Sie prüfen die digitale Sicherheit ihrer Kunden, weisen auf Sicherheitslücken hin und fordern – falls notwendig – Verbesserungen ein. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Angriffs und die damit verbundenen Schäden bleiben beherrschbar.

Die präventiven Angebote und Dienstleistungen der Versicherer sind vielfältig: Viele Gesellschaften bieten Tools an, die IT-Systeme rund um die Uhr überwachen, um Angriffspotenziale zu erkennen und abzuwehren, bevor sie Schaden anrichten. Mit regelmäßigen Schulungen und Phishing-Simulationen schärfen sie das Bewusstsein der Mitarbeitenden für Cyberrisiken und stärken die „menschliche Firewall“.
Versicherer können durch ihr Netzwerk Cyber Security Consulting und Audits bieten, um Schwachstellen zu identifizieren und das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Im Falle eines Angriffs stellen sie Experten für die Bereinigung von Schadsoftware und die Wiederherstellung gelöschter oder beschädigter Daten zur Verfügung.

Alle Leistungen werden im Rahmen von Cyberversicherungen angeboten oder können zusätzlich beauftragt werden.

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Prävention anhand einer Cyberversicherung

Im Rahmen von Cyberpolicen stellen Versicherer verschiedene Präventionstools zur Verfügung. Diese Tools überwachen die von Hackern am häufigsten genutzten Zugangspunkte und können so die Häufigkeit der Vorfälle massiv reduzieren.

Hier eine Liste von Dienstleistungen, die Ihre Sicherheit sofort erhöhen:

Externe Scans: Ein automatisierter wöchentlicher Scan deckt Sicherheitslücken auf, durch die Hacker in das IT-System eindringen könnten.

Phishing-Simulationen: Phishing-E-Mails werden fingiert und den Mitarbeitern zugesendet, um sie zu sensibilisieren und sie in Cybersicherheit zu schulen.

Active Directory Scan (AD):  Überprüfung auf sinnvoll vergebene Benutzerrechte, veraltete Systeme und vergebene Passwörter, ob diese dem aktuellen Standard entsprechen.

Cloud-Scan: Analyse der Schnittstellen in die Cloud (Backups, Rechte, Firewall).

 

Tipps zur Soforthilfe

Starke Passwörter erstellen: Passwörter der Mitarbeiter sind wie ein Einfallstor zum IT-System des Unternehmens.  Je sicherer Passwörter sind (mindestens 14 Zeichen lang und für jede Anwendung unterschiedlich), umso sicherer ist das System. Passwortmanager helfen, automatisch starke Passwörter zu generieren und sie an einem sicheren Ort zu speichern.

Besonders wachsam sein bei Zahlungsaufforderungen: Um nicht Opfer eines Betrugsfalles zu werden, sollten Mitarbeiter für die richtigen Verhaltensweisen sensibilisiert werden, wenn sie eine Aufforderung zu Geldtransfers erhalten.

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einrichten: Sie erhöht die Sicherheit von Online-Plattformen, indem sie zwei Arten der Verifizierung verlangt – die erste über das Passwort und die zweite über einen Code, der per E-Mail oder SMS versendet wird.

 

Quelle: Stoïk

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E-Check Hotelversicherung

E-Check: Kooperation auch mit dem TÜV Nord perfekt

Nach dem TÜV Süd macht jetzt auch der TÜV Nord mit: Ab sofort können Hoteliers von Fritz & Fritz ihre elektrischen Anlagen und Geräte vom TÜV überprüfen lassen. Durch die umfangreiche Kooperation erfüllen Sie nicht nur die geforderten Prüfintervalle, sondern werden auch regelmäßig an die nächste Prüfung erinnert.

Um die Sicherheit Ihrer Gäste sowie Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, gelten für elektrische Anlagen und Geräte in Ihrem Hotelbetrieb sowohl Gesetze und Vorschriften (etwa die DGUV V3), als auch vertragliche Vorgaben aus Ihrem Versicherungsvertrag. Daraus ergeben sich auch regelmäßige Prüfintervalle und Nachweispflichten zu den durchgeführten Prüfungen.

Um Ihnen die Erfüllung Ihrer Pflichten als Betreiber so einfach wie möglich zu machen, haben wir unsere Kooperation um den TÜV Nord erweitert. Sie entscheiden, was geprüft werden muss und ein Techniker des TÜV nimmt den E-Check vor. Die Prüfungen umfassen sowohl ortsfeste, als auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Bei den Prüfungen können Sie zwischen einer DGUV- und einer VDS-Prüfung wählen. Zusätzlich bieten wir die Überprüfung von Blitzschutzanlagen sowie von Wallboxen und Schnellladern für Elektrofahrzeuge an.

Die Kosten orientieren sich an der Anzahl der im Hotel angebotenen Zimmer beziehungsweise der Anzahl der Ladeeinrichtungen. Ein Termin für die Prüfung in Ihrem Betrieb vereinbaren Sie einfach online. Mehr Informationen und Preise finden Sie in den Broschüren des TÜV Süd und des TÜV Nord, die wir Ihnen gerne zusenden. Einfach eine Mail mit dem Stichwort „E-Check durch den TÜV“ an service@fritzufritz.de.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Unternehmensnachfolge. Rechtzeitig Fakten schaffen

In vielen Betrieben ist die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie ein hoch aktuelles Thema. Wir zeigen Ihnen mit dem nachfolgenden Fall aus der Praxis, dass Unternehmensnachfolge letzten Endes mit dem Alter nichts zu tun hat.

 

Ein Fall aus der Praxis: Anton (66) und Helga (61) betreiben sehr erfolgreich ein 60-Betten-Hotel in eigenen Gebäuden. Helga ist Eigentümerin des Einzelunternehmens. Anton arbeitet im Unternehmen als Mädchen für alles mit und erhält ein monatliches Gehalt von gerade mal € 1.000,00 brutto, damit er krankenversichert ist. Tochter Maria arbeitet seit Abschluss einer Lehre bei einem Kollegenbetrieb im elterlichen Unternehmen mit und kümmert sich um Buchhaltung, Verwaltung, Internet usw. Sohn Peter ist Lehrer und hat mit Hotel- und Gastronomie nichts am Hut.

Ein Testament ist nicht vorhanden – das hat ja noch Zeit!

 

Agieren, bevor etwas passiert

Bei Helga wird ein Gehirntumor festgestellt. Sie fällt für etliche Monate aus und ist nicht mehr einsatzfähig für das stressige Tagesgeschäft. Hinzu kommt, dass gerade eine Erweiterung um 20 Betten in Planung ist, die Finanzierung ist noch nicht ganz abgeschlossen, die Baugenehmigung liegt jedoch vor.

Was ist in dieser Situation zu tun bzw. notwendig: Mutter Helga sollte ihrem Ehemann eine notarielle Vermögensvollmacht erteilen, damit dieser im ganzen Unternehmensbereich handeln kann, falls Helga ganz ausfällt, wobei hier zu regeln ist, dass Ehemann Anton im Wege einer Untervollmacht seiner Tochter Maria für einzelne Bereiche Vollmacht erteilen kann.

Anton und Helga benötigen dringendst ein Testament, in dem geregelt wird:

–          Erbe für das Gesamtvermögen ist Tochter Maria mit der Auflage, ihrem Vater Anton ab dem Übergang des Unternehmens auf die Tochter eine monatliche Versorgungsrente von € 3.000,00 brutto zu vergüten.

–          Bei dieser Erbeinsetzung von Tochter Maria ist Peter nicht zu berücksichtigen, nachdem dieser vorab beim Notar einen Pflichtteilsverzicht gegenüber beiden Eltern unterzeichnet und dafür als Gegenleistung erhält:

  • Nach dem Tod beider Eltern das Einfamilienhaus zum Alleineigentum und
  • von den Eltern eine sofortige Barabfindung in Höhe von € 200.000,00.

Aus steuerlichen Gründen bitte darauf achten, dass diese Barabfindung unbedingt von den Eltern und nicht von der Schwester geleistet wird!

Die dem Grunde nach innerhalb der Familie bereits vereinbarte Unternehmensübergabe an Tochter Maria sollte zu Lebzeiten der Mutter erfolgen. Wird dies durchgeführt, ist der Vater und die Mutter durch Rücknahmerechte für das gesamte Unternehmen abzusichern, falls bei Maria außergewöhnliche Umstände eintreten bzw. Maria vor dem Vater versterben sollte. Insbesondere ist hier daran zu denken, dass ein Rücknahmerecht dem Vater einzuräumen ist, wenn Umstände eintreten, die seine Altersversorgung gefährden bzw. Maria bei einer evtl. Eheschließung einen Ehevertrag nicht abschließt, der das Vermögen vor dem Zugriff durch den zukünftigen Schwiegersohn schützt. Dabei ist auch ein Rücknahmerecht notwendig, falls Maria durch Unfall oder Krankheit unter Betreuung gestellt werden sollte.

Innerhalb der Familie sollte abgeklärt werden, dass, falls Maria nach dem Ableben beider Elternteile den Betrieb veräußert, ihrem Bruder Peter einen Teil des Veräußerungserlöses abzuführen hat.

Für die bereits angelaufene Baumaßnahme kann, aufgrund der notariellen Generalvollmacht, der Ehemann Anton selbständig handeln – Bauaufträge vergeben, Kreditverträge abschließen, Grundschulden bestellen, Investitionszuschüsse beantragen usw. Falls Anton dies nicht will, kann er im Wege einer Untervollmacht zugunsten seiner Tochter Maria diese Aufgaben auf sie übertragen.

Vor Durchführung dieser Maßnahmen sollte eine Familienkonferenz mit allen Beteiligten stattfinden, in der alle Details ausführlich besprochen werden und wenn möglich Einvernehmen hierzu herbeigeführt wird. Sinnvoll ist es, wenn die Familie das Ganze auch noch schriftlich protokolliert. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, wenn an einer solchen Familienkonferenz ein außenstehender fachkundiger Berater mitwirkt – quasi als Vermittler bzw. als Mediator.

 

Zum Autor: Emil Haubner ist Steuerberater und Rechtsbeistand seit 1970. Seine Einzelkanzlei ist spezialisiert auf Unternehmensübergaben, Nachfolgeregelungen und Stiftungen und die Gestaltung von Testamenten. Gerne stellen wir Ihnen den Kontakt zu Herrn Haubner her.

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