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Skisaison: Haftung bei Diebstahl

Die Wintersaison ist eröffnet. Viele Hoteliers heißen Wintersportbegeisterte herzlich willkommen. Einige Skifahrer bringen ihre Ausrüstung mit und parken sie im Skikeller des Hotels. Doch wer haftet, wenn das Equipment gestohlen wird?

Kann in solchen Fällen der Hotelier haftbar gemacht werden und kann er sich dagegen absichern? Der Gesetzgeber hat die Ersatzpflicht eines Hoteliers für den Fall des Verlusts von eingebrachten Sachen der Hotelgäste in §§ 701, ff. BGB ausdrücklich geregelt. Hiernach hat der Versicherungsnehmer nicht nur für Schäden Dritter einzustehen, die er oder einer seiner Mitarbeiter (so genannte Erfüllungsgehilfen) schuldhaft herbeigeführt hat, sondern den Hotelier trifft sogar eine verschuldensunabhängige Ersatzpflicht für den Verlust von Sachen seiner Gäste (§ 702 Abs. 2 Ziff. 1 BGB).

Im Gegensatz zur Verschuldenshaftung wird sie allerdings betragsmäßig auf das 100-fache des Beherbergungspreises für einen Tag, jedoch mindestens 600,00 EUR und höchstens 3.500,00 EUR (§ 702 Abs. 1 BGB) begrenzt. Sie beruht auf dem Schutz des Gastes und der Verwirklichung der Betriebsgefahr. Die Haftungsvoraussetzung hierfür ist, dass der Anspruch des Gastes aus § 701 Abs. 1 und 2 BGB sich gegen den gewerblich tätigen Hotelier richtet.
Dieser Anspruch erlischt jedoch, wenn der Schaden nicht unverzüglich dem Hotelier gemeldet wird (§ 703 S.1 BGB). Ferner tritt keine Schadensersatzpflicht gemäß § 701 Abs. 3 BGB für den Hotelier ein, wenn der Schaden durch:

  • den Gast selbst, dessen Begleiter oder aufgenommene Person des Gastes,
  • die Beschaffenheit der Sache selbst,
  • oder durch höhere Gewalt verursacht wird.

Im Gegensatz zur Verschuldenshaftung besteht hier eine Umkehr der Beweislast, somit obliegt dem Gast lediglich die Beweislast für das Einbringen und den Verlust der Sache. Eine Sache gilt generell als „eingebracht“, wenn sie für die Beherbergungszeit in das Hotel aufgenommen oder wenn sie vor oder nach der Beherbergungszeit vom Hotelier oder seiner Mitarbeiter in Obhut genommen wird. Dieser Zeitraum beginnt mit der Aufnahme des Gastes in die Beherbergung und endet mit dem Verlassen der Beherbergung zur Abreise.

„Diebe machen keine Ferien“

Der Verlust der Wintersportausrüstung im Hotel führt immer zum Ärgernis des Beherbergungsgasts. Oftmals ist die Aufbewahrung der Wintersportausrüstung in den Skikellern keine hundertprozentige Sicherheit, denn häufig findet man sie nicht abgeschlossen vor. Der Hotelier kann verschiedene Präventionsmaßnahmen treffen, wie z.B. Videoüberwachung, abschließbare Skiständer und Skischuhschränke, Codekarten für
den Zugang des Skikellers.
Die aufgeführten Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Wintersportausrüstung führen jedoch nicht zur Haftungsfreistellung des Hoteliers, auch Schilder wie „Aufbewahrung auf eigene Gefahr“ oder „Für Diebstahl übernimmt das Hotel keine Haftung“ haben keine Auswirkung auf die Haftung. Sie dienen gegebenenfalls zur Schadenabwendung.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Betriebs-Haftpflicht, ob die eingebrachte Wintersportausrüstung von Gästen ausgeschlossen ist. Manchmal ist eine Zusatzvereinbarung möglich. Wir beraten Sie gerne!

Quelle: Haftpflichtkasse 

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Versicherungsschutz: Im Winter haben Einbruch und Diebstahl Hochkonjunktur

Die dunkle Jahreszeit bringt vermehrt Einbrüche mit sich. Doch was passiert, wenn aus einem Gebäude Wertgegenstände fehlen? Zum Glück hat man dafür eine Versicherung, die den Schaden ersetzt – oder etwa doch nicht?

Welche Risiken bestehen und was Sie bei einer Schadenmeldung beachten müssen, können Sie im aktuellen Versicherungstipp des Fachmagazins „TopHotel“ nachlesen. Hier zum Download.

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Hochwasser Versicherungsschutz

Unwetter: Wie richtig absichern gegen Schäden durch Starkregen?

Die Unwetterserien im Juni und Juli 2021 mit heftigem Starkregen und Hagel haben nach vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versicherte Schäden in Höhe von fünf bis sechs Milliarden Euro verursacht. Doch wie können sich Hoteliers gegen derartige Schäden absichern?

Die tatsächlichen Unwetterschäden liegen indes noch höher, denn nicht alle Häuser sind komplett versichert. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, besitzen nur 46 Prozent den Schutz vor weiteren Elementargefahren. Aber selbst bei einer Elementarversicherung ist eine Bewertung des Schadens manchmal schwierig. Denn nicht immer, wenn bei starkem Regen Wasser ins Haus eindringt, hat man es mit einem versicherten Überschwemmungsschaden zu tun.

Wo die Elementarversicherung schützt und wo es besser ist, gleich eine Allgefahrenversicherung abzuschließen, erfahren Sie im Artikel der Fachzeitschrift TopHotel. 

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Starkregen: Welche Gebiete das größte Risiko haben

Durch den Klimawandel wird Starkregen häufiger und intensiver. Welche Schäden er an Gebäuden anrichtet, hängt jedoch nicht nur von der Regenmenge ab. Häuser im Tal oder in unmittelbarer Nähe von fließenden Gewässern haben ein hohes Risiko, bei Starkregen überflutet zu werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat eine Karte der Regionen in Deutschland entwickelt, auf der die Gefährdungslage abzulesen ist. Diese Karte finden Sie hier zum Download.

Produktlösung: All-Risk Gastro

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Generationswechsel bei Fritz & Fritz

„Man soll aufhören, wenn’s am schönsten ist“. Diese Lebensweisheit hört man oft, den richtigen Zeitpunkt treffen die wenigsten. Josef und Peter Fritz, den Gründern von Fritz & Fritz, gelingt es dagegen perfekt.

Sie verlassen zum Jahresende das Unternehmen – nach 40 Jahren im Dienste ihrer Kunden. Sie haben hunderte Hotels und Gaststättenbetriebe versichert, tausende von Schäden reguliert und so Betriebe vor dem Aus bewahrt und immer dafür gesorgt, dass „Zukunft sicher gestaltet wird“. Sie hinterlassen ein kerngesundes Unternehmen mit fast 1000 Kund*innen, ein Portfolio aus exzellenten Produkten und einem motivierten Team aus Profis und Arbeitsbienen.

Der Staffelstab geht nun an die junge Generation weiter. Mit den Söhnen Alexander und Michael Fritz übernehmen zwei Sachverständige und studierte Versicherungskaufleute das Unternehmen, die das Handwerk von der Pike auf gelernt haben und seit Jahren die Geschicke bereits mitbestimmen. Freuen Sie sich als Kunde und Kundin auf ein Team aus topausgebildeten Experten, die die Szene bestens kennen und mit frischen Ansätzen überraschen können!

Natürlich wird es im Zuge des Ausscheidens zu organisatorischen Anpassungen kommen. Viele Kund*innen bekommen neue Betreuer Vorort und auch intern müssen neue „Schultern“ gefunden werden. Aber seien Sie versichert: Wir geben unser Bestes und ein bisschen mehr, um Sie sehr gut zu betreuen.

Alle Mitarbeiter*innen bedanken sich bei Josef und Peter Fritz für die produktiven gemeinsamen Jahre, wünschen ihnen kreative Ideen für die Freizeitgestaltung, tolle Reisen ohne geschäftlichen Hintergrund und viel Zeit für Familie und Freunde. Ein Dank geht auch an Sie, liebe Kundinnen und Kunden, die uns Ihr Vertrauen geschenkt haben, Geduld und Treue. Ihre Wünsche werden auch weiterhin unser Ansporn sein, Ihr Lob und Ihre Kritik unser Kompass.

 

Auf viele weitere gemeinsame Jahre!

Ihre Familie Fritz mit dem gesamten Team

Das Team

Sie brauchen die Kontaktdaten von einem ganz bestimmten Mittarbeiter? Auf der Team-Seite finden sie alle Informationen.
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