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Bargeld Absicherung Disco

Modelle zur Wahl

Je nachdem, was Sie erreichen wollen und wie die Struktur Ihrer Belegschaft ist, haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten. Ihre Mitarbeiter*innen sind jung und leistungsfähig? Dann nutzen Sie so genannte Budgettarife und gönnen Sie ihnen ein „Gesundheits-Budget“.

Wollen Sie Ihre Belegschaft in immer wiederkehrenden Bereichen entlasten, dann nutzen Sie den Bausteintarif. Sie legen vorab fest, welche Leistungen Ihre Mitarbeiter*in bekommen, etwa Zahnersatz, Brille oder Krankentagegeld. Die Versicherung zahlt die Leistung ganz oder große Anteile davon.

Oder Sie kombinieren eines der Budgetpakete mit einem oder mehreren bKV-Baustein(en) für die optimale Absicherung Ihrer Beschäftigten. Mit diesem breiten Leistungsspektrum bieten Sie Ihren Mitarbeiter*innen die Premium-Versorgung.

 

Best Practice

Wofür sich Ihre Hotelier Kollegen entscheiden? Die meisten greifen zum „Gesundheits-Budget“. Das passt immer. Sie legen die Budgethöhe fest. Ihre Mitarbeiter*innen können Leistungen aus verschiedenen Bereichen individuell in Anspruch nehmen. Hinzu kommen bei einigen Tarifen exklusiver Gesundheitsservice wie Telemedizin, Gesundheitstelefon, Facharztterminservice und Erschöpfungsprävention.

 

Ein Beispiel dazu:

Alle Mitarbeiter bekommen 300 EUR Gesundheitsbudget (Kosten 13,50 Euro/pro Monat).

+ Mitarbeiter mit Führungsverantwortung bekommen aber 600 EUR Gesundheitsbudget

+ Die Geschäftsleitung bekommt 900 EUR Gesundheitsbudget.

 

Sie entscheiden, welches Budget für welche Personengruppen zur Verfügung steht.

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Gestaltungsmöglichkeiten und steuerliche Behandlung einer bKV

Eine bKV ist für jeden Mitarbeitenden anwendbar bei geringen monatlichen Kosten. Sie haben viele Wahlmöglichkeit: Welche Gruppe von Mitarbeiter*innen profitieren von der Maßnahme? Auch Azubis und Aushilfen? Welche Gruppe bekommt wie viel?

Bitte beachten Sie: Steuerungselemente wie Betriebszugehörigkeit, Führungskräftestufen etc. müssen klar definiert sein. Ein Ausschluss einzelner Personen ist nicht möglich.

Steuerlicher Behandlung und wirtschaftliche Effekte:

  • Rechtssicher seit Sommer 2019: Beiträge sind Sachlohn!
  • Keine zusätzlichen Steuern und Sozialabgaben bis zu 50 Euro pro Monat
  • Gesamtkosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden
  • Lohn bleibt unverändert
  • Kostenersparnis auch aus verringerter Lohnfortzahlung
  • Die Reduktion um einen Krankheitstag bezahlt die gesamte Vorsorge

 

Eine bKV ist wirkungsvoller und günstiger als jede Lohnerhöhung! Und das Beste: Sie haben keinerlei Verwaltungsaufwand mit Ihrer betrieblichen Krankenversicherung.

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Seniorin Vorsorgeplanung Fritz & Fritz

Was es kostet, nicht vorzusorgen

Ihre Risiken im Unternehmen wachsen. Denn das Durchschnittsalter der Belegschaft steigt. Experten gehen davon aus, dass sich die Zahl der Krankheitsfälle in den kommenden Jahren verdoppeln könnte!

Mitarbeiter*innen die zwischen 35-39 Jahre alt sind, haben im Durchschnitt zwölf Krankheitstage, 55-59-jährige schon 23,5 Krankheitstage**. Nur ein Tag Arbeitsausfall kostet im Gastgewerbe 248 Euro***. Wer „Krank zur Arbeit“ kommt, schwächt die Produktivität. Zudem werden Erkrankungen zu spät erkannt und führen zu Langzeitausfällen.

Noch einige erschreckende Fakten dazu:

  • Im Schnitt verzeichnen wir 17 Fehltage pro Mitarbeiter*in
  • 70 Prozent aller Krankheitstage im Unternehmen sind Langzeitkrankheiten, also mit über 15 Tage Abwesenheit
  • Verlässt ein*e Mitarbeiter*in das Unternehmen, kostet dies EIN Jahresgehalt!

Deshalb sollten Sie etwas für die Gesundheit Ihrer Belegschaft tun!

Quellen:

**Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2016

*** TK Gesundheitsreport 2017

 

 

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Mitarbeiter Hotel Bindung

Die Vorteile einer bKV auf einen Blick

Eine bKV bringt sowohl dem Arbeitgeber, als auch seinen Angestellten eine Menge Vorteile.

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Arbeitgebermarke: Sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung, Attraktivität steigt ohne enorme Mehrkosten
  • Steuerliche Begünstigung: Kosten der bKV sind als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
  • Steigerung der Produktivität: Reduzierung von Fehlzeiten und damit Krankheitskosten
  • Früherkennung und Vermeidung: Vorsorgeuntersuchungen decken Risiken zeitig auf und verhindern Langzeiterkrankungen
  • Imagegewinn: Positionierung als „sozial engagiertes“ Unternehmen
  • Schlankes Handling: Nach der Einführung kaum Verwaltungsaufwand

 

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • verbesserter Gesundheitsschutz: Schließen von Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Unmittelbarer Nutzen: geringere Eigenanteile bei der Gesundheitsvorsorge bzw. Rückzahlungen von Auslagen
  • Top Konditionen: Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen ohne individuelle Gesundheitsprüfung
  • Je nach Modell: Familienabsicherung durch vergünstigte Konditionen für Angehörige (Ehepartner, Kinder)
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Hochwasser Versicherungsschutz

Elemantarversicherung: Starkregen spült den Schutz dahin

Die Unwetterserien im Juni und Juli 2021 mit heftigem Starkregen und Hagel haben nach vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versicherte Schäden in Höhe von fünf Milliarden Euro verursacht. Davon entfällt ein Großteil auf Sachversicherungen für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe. Mit mehreren Hunderttausend Schäden sind zudem die Kfz-Versicherer besonders stark von Hagelschäden und Hochwasser betroffen.

Elementarschäden oft nicht abgedeckt

Die tatsächlichen Unwetterschäden liegen indes noch höher, denn nicht alle Häuser sind komplett versichert. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, besitzen nur 46 Prozent den Schutz vor weiteren Elementargefahren.

Aber selbst bei einer Elementarversicherung ist eine Bewertung des Schadens manchmal schwierig. Denn nicht immer, wenn bei starkem Regen Wasser ins Haus eindringt, hat man es mit einem versicherten Überschwemmungsschaden zu tun!

 

Fall 1: Der Grund und Boden ist überflutet und Wasser dringt in das Haus des Versicherungsnehmers ein. Dies ist ein typischer Überschwemmungsschaden. Eine Überschwemmung ist die Überflutung des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch die Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschlägen sowie dem Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.

Sickert Grundwasser dagegen in einen Keller, ohne dass der Erdboden draußen mit Wasser bedeckt ist, stellt keine Überflutung dar. (OLG Oldenburg, Urteil vom 20.10.2011, Az. 5 U 160/11).

 

Fall 2: Grund und Boden ist hier nicht überflutet. Die Dachrinnen und Gullys können das Regenwasser nicht mehr ableiten und laufen über. Das Wasser staut sich auf der Terrasse und dringt über die Balkontüren ins Haus ein.

Eine Überschwemmung liegt hier nicht vor, da Grund und Boden nicht mit Wasserüberstand bedeckt sind. Es ist laut OLG Hamm (Beschluss vom 3.8.2005, 20 U 103/05) auch nicht ausreichend, wenn das Wasser die Erde zwar bis zu Sättigungsgrenze angereichert hat, aber nicht auf der Oberfläche steht.

Kann dieser Fall als so genannter Rückstauschaden angesehen werden? Laut Definition liegt ein Rückstau vor, „wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen eindringt.“

Laut KG Berlin (Hinweisbeschluss vom 18.5.2018, 6 U 162/17) kann Wasser nur dann aus einem Rohrsystem austreten, wenn es zuvor in dieses eingetreten ist. Läuft es wegen Überlastung des Entwässerungssystems gar nicht erst ins Rohr, dann liegt auch kein versicherter Rückstau vor. Setzt sich auf einem Balkon im oberen Stockwerk eines Gebäudes durch starken Regen Wasser an der Balkontürschwelle fest, ist das ebenfalls kein Rückstau.

 

Fall 3: Ein Kellerschacht mit einem dahinterliegenden Fenster läuft bei Starkregen voll; das Wasser drang anschließend durch eine Bauanschlussfuge in den Keller ein und durchfeuchtete den Bodenbereich.

Legt man den allgemeinen Sprachgebrauch für den Begriff „Überschwemmung“ aus, so bedeutet das, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche von Wasser bedeckt ist. Hier ist aber „nur“ der Lichtschacht vollgelaufen, das restliche Grundstück stand nicht unter Wasser. Die Versicherung wird nicht zahlen.

 

Versicherungstipp: Die Beispiele zeigen, dass auch eine Elementarschadenversicherung bei einem Wasserschaden nicht immer zahlt. Staut sich das Wasser nicht auf dem Grundstück, dringt aber ins Gebäude ein, gibt es mit dem Versicherungsschutz Probleme. Abhilfe schafft eine Allgefahren-Deckung, die sowohl bei Sturm, Hagel als auch Wasser in jeglicher Form (flüssig, als Eis oder Schnee, sogar bei Wasserdampfschäden) greift.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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