Ein Hotelier hat seine Auflagen seitens der Brandschutzbehörde nur „larifari“ umgesetzt und auch seine Mitarbeiter nicht geschult. Dann brennt es! Unabhängig vom Sachschaden kommt es zu Rauchvergiftung bei den Gästen. In so einem Fall steht der Staatsanwalt sofort vor der Türe, denn dann handelt es sich bereits um Strafrecht – etwas, mit dem kaum jemand rechnet.
Ein anderer Hotelier bietet in seinem Urlaubspaket unter anderem eine Kutschfahrt für die Gäste an. Die Kutsche hat einen Unfall und ein Gast verletzt sich – hier haftet der Hotelier auch ohne eigenes Verschulden, und zwar gemäß Reiserecht!
Zwei Beispiele, die für einen Unternehmer enorme Auswirkungen haben können und die für Sonderfälle und Situationen stehen, die nur von Experten richtig eingeschätzt werden. Wichtig ist in jedem Fall die „richtige“ Versicherung. Aber kann man sich „rundum“ versichern und das vor allem auch noch finanziell stemmen?
Den gesamten Artikel mit einer Versicherungsübersicht lesen Sie hier.
Der „Rote Hahn“ hat in Rothenburg eine lange Tradition. Im Jahr 1380 erbaut, begrüßt das Hotel seit mehr als 600 Jahren Gäste aus Nah und Fern und gilt als eine der ältesten Herbergen Deutschlands. Seit 1905 in Familienbesitz ist der Betrieb aktuell von einer behördlich angeordneten Schließung betroffen.
Unübersehbare Folgen
Share