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Brandschutz Beratung Hotel

Die wichtigsten Hotel-Versicherungen

Experten definieren für Hotels und Gastronomiebetriebe einen Mindest-Versicherungsschutz, der aus Betriebshaftpflichtversicherung, Inhalts- und Gebäudeversicherung und Elementarschadenschutz besteht. Die Haftpflicht schützt vor dem Risiko, Dritte wie Gäste zu schädigen. Denkbar sind beispielsweise Missgeschicke der Mitarbeitenden und ein Sturz eines Gastes im Hotel.

Die Inhaltsversicherung schützt die Betriebseinrichtung und das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Eine sinnvolle, ja fast unverzichtbare Ergänzung stellt eine Elementarschadendeckung für Extremwetterereignisse dar. Und wer nach einem Großschadenereignis seinen Betrieb für Tage oder sogar Wochen schließen muss, wünscht sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die für die laufenden Kosten und den entgangenen Umsatz aufkommt.

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Sinnvolle Versicherungen als Ergänzung

Wie bei den Risiken beschrieben, muss häufiger als gedacht die Rechtsschutzversicherung dem Gastronomen oder Hotelier beistehen und übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten.

Für Gastronomie- und Hotelbetriebe steigt das Risiko, Opfer von Cyberkriminalität zu werden. Ein Virus im Buchungssystem, der Diebstahl von Gästedaten, Erpressung mit der Drohung der Stilllegung des gesamten Betriebes, Störungen im Zahlungssystem – die Gefahren sind vielfältig. Eine Cyberversicherung hilft nicht nur beim Eintritt eines Schadens, sondern sorgt schon durch Präventionsprogramme dafür, dass nicht jeder Angriff aus dem Netz zu einem Schaden führt.

Dass die handelnden Personen den Schlüssel zum Unternehmenserfolg darstellen, ist jedem Inhaber und Geschäftsführer bewusst. Deshalb sollte nicht nur die Leistungsfähigkeit der Führungskräfte gesichert, sondern auch etwas für die Belegschaft getan werden. Die Optionen sind in Form von Altersvorsorge, Krankenversicherung und Absicherung der Arbeitskraft vielfältig.

Produktlösung: Cyber-Schutz

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Produktlösung: Hotel-Rechtsschutz

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Sicherheit Hotelversicherung

Spartipps, ohne den elementaren Schutz zu gefährden

Bevor Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen, sollten Sie die Konditionen gewissenhaft mit dem neuen Angebot abgleichen. Günstige Preise gehen meist mit einem geringeren Schutz Hand in Hand. Besitzen Sie Sonderkonditionen bei wichtigen Bedingungen wie der groben Fahrlässigkeit, beim Unterversicherungsverzicht oder bei der Prüfklausel zu den elektrischen Anlagen, verlieren Sie diese recht sicher bei einem Wechsel. Um die Kosten etwas abzufedern, bietet es sich manchmal an, die Selbstbeteiligung pro Schaden etwas anzuheben.

Besitzen Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, können Sie prüfen, wie lang die Haftzeit vereinbart wurde. Hotels ohne exklusive Einrichtung oder Denkmalschutz reichen meist 24 Monate, um den Geschäftsbetrieb wiederaufzunehmen.

Welchen Zahlungsturnus haben Sie bei der Versicherung vereinbart? Sollten Sie monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich die Prämien zahlen, können sie überlegen, auf eine jährliche Zahlung umzustellen. Das spart zusätzlich Prämienkosten!

All diese Tipps werden jedoch nicht ausreichen, um Ihre Kosten auf dem gewohnten Niveau zu halten. Teure Zeiten also!

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Top10 Geschäftsrisiken für Unternehmen

Studien der Versicherungsindustrie zeigen: Unternehmen fürchten sich nicht mehr vor einem Feuerschaden oder vor Diebstahl. Dagegen tritt die Sorge vor ganz anderen Risiken in den Vordergrund.

Das Allianz Risk Barometer 2023 bringt es auf den Punkt: Die größten Risiken für Unternehmen gehen von Betriebsunterbrechungen und Cybervorfällen aus. Fast jeder Zweite (46 Prozent) fürchtet, durch Störungen im Geschäftsbetrieb – etwa durch fragile Lieferketten – eine Betriebsunterbrechung zu erleiden. Knapp dahinter werden bereits Schäden durch Cyberattacken mit 40 Prozent genannt (Cyber-Kriminalität, Malware/Ransomware, Systemausfälle, Datenschutzverletzungen, Bußgelder). Deutlich hinzugewonnen haben auch Sorgen um die Energiekrise (32 Prozent) und kritische Infrastrukturausfälle (13%).

Dagegen machen sich weniger Unternehmen Sorgen um den Klimawandel (17%) und Naturkatastrophen (19%). Deutlich bemerkbar macht sich der Fachkräftemangel, der von 17 Prozent der Unternehmen als Risiko benannt wird.

Nicht ohne Sorgen werden auch die Änderung rechtlicher Bedingungen und makroökonomischer Rahmenbedingungen eingeschätzt (23 und 17 Prozent), während die Angst vor Feuer und Explosionen keine Rolle mehr spielt (nur 13 Prozent).

Fazit: Die Welt hat sich verändert, der Versicherungsschutz sollte darauf hin angepasst werden!

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Hotelversicherung: All-Risk definiert den Standard

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre aktuelle Versicherung zu Ihrem Betrieb passt, lohnt sich ein schneller Vergleich mit der ausgezeichneten Allgefahrenversicherung All-Risk.

Das bietet die Fritz & Fritz Allgefahrenversicherung:

  • Unterversicherung: Wenn Ihre Versicherungssumme mittels Gebäude- oder Inventarwertgutachten von Fritz & Fritz ermittelt wurde, zahlt der Versicherer bis zur Versicherungssumme ohne Beanstandung. Wurde kein Wertgutachten gemacht und besteht eine Unterversicherung, dann zahlt der Versicherer bis zu einem Schaden von 2.500.000 Euro trotzdem voll.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Auch bei Schäden, die von Ihnen grob fahrlässig herbeigeführt werden, zahlt der Versicherer zu 100 Prozent ohne Kürzung.
  • Sicherheitsvorschriften: Die Verletzung von Anzeigepflichten oder Sicherheitsvorschriften führt nicht zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung bei Schäden bis 500.000 Euro. Der übersteigende Teil kann mit max. 20% gekürzt werden. Wichtig: abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich!
  • Update-Garantie: Leistungsverbesserungen, die wir zukünftig für Sie erreichen, gelten auch für bestehende Verträge.
  • Höherhaftung: Die All-Risk bietet Versicherungsschutz oberhalb der Versicherungssumme. Der Versicherer haftet bis zu 15 Prozent über die vereinbarten Versicherungssummen hinaus.
  • Neuwertversicherung: Sind Objekte der kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung für die Zwecke des Versicherungsnehmers noch zu gebrauchen (laufende Wartung und Benutzung), werden sie unabhängig von ihrem Zeitwert zum Neuwert entschädigt. Der Versicherer leistet Entschädigung auf Neuwertbasis selbst dann, wenn vom Schaden betroffene Sachen nicht wiederbeschafft werden.
  • Besserstellungsklausel: Der Versicherer leistet Ersatz auch für Schäden, die nach dem neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht ersatzpflichtig sind, wenn Sie nachweisen können, dass hierfür Versicherungsschutz im Rahmen der Vorversicherung bestanden hätte. Dies gilt nur nicht, wenn Grundgefahren nicht weiter versichert wurden oder Versicherungssummen reduziert wurden.
  • „Sleep-Easy“: Ihr Altvertrag läuft noch, Sie wollen aber ab sofort mit dem Fritz & Fritz Versicherungsschutz abgesichert sein? Unsere Konditionsdifferenzversicherung ergänzt Ihre noch laufende Vorversicherung (zeitlich begrenzt auf fünf Jahre).

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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