Kategorie: Management

Prävention anhand einer Cyberversicherung

Im Rahmen von Cyberpolicen stellen Versicherer verschiedene Präventionstools zur Verfügung. Diese Tools überwachen die von Hackern am häufigsten genutzten Zugangspunkte und können so die Häufigkeit der Vorfälle massiv reduzieren.

Hier eine Liste von Dienstleistungen, die Ihre Sicherheit sofort erhöhen:

Externe Scans: Ein automatisierter wöchentlicher Scan deckt Sicherheitslücken auf, durch die Hacker in das IT-System eindringen könnten.

Phishing-Simulationen: Phishing-E-Mails werden fingiert und den Mitarbeitern zugesendet, um sie zu sensibilisieren und sie in Cybersicherheit zu schulen.

Active Directory Scan (AD):  Überprüfung auf sinnvoll vergebene Benutzerrechte, veraltete Systeme und vergebene Passwörter, ob diese dem aktuellen Standard entsprechen.

Cloud-Scan: Analyse der Schnittstellen in die Cloud (Backups, Rechte, Firewall).

 

Tipps zur Soforthilfe

Starke Passwörter erstellen: Passwörter der Mitarbeiter sind wie ein Einfallstor zum IT-System des Unternehmens.  Je sicherer Passwörter sind (mindestens 14 Zeichen lang und für jede Anwendung unterschiedlich), umso sicherer ist das System. Passwortmanager helfen, automatisch starke Passwörter zu generieren und sie an einem sicheren Ort zu speichern.

Besonders wachsam sein bei Zahlungsaufforderungen: Um nicht Opfer eines Betrugsfalles zu werden, sollten Mitarbeiter für die richtigen Verhaltensweisen sensibilisiert werden, wenn sie eine Aufforderung zu Geldtransfers erhalten.

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einrichten: Sie erhöht die Sicherheit von Online-Plattformen, indem sie zwei Arten der Verifizierung verlangt – die erste über das Passwort und die zweite über einen Code, der per E-Mail oder SMS versendet wird.

 

Quelle: Stoïk

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E-Check Hotelversicherung

E-Check: Kooperation auch mit dem TÜV Nord perfekt

Nach dem TÜV Süd macht jetzt auch der TÜV Nord mit: Ab sofort können Hoteliers von Fritz & Fritz ihre elektrischen Anlagen und Geräte vom TÜV überprüfen lassen. Durch die umfangreiche Kooperation erfüllen Sie nicht nur die geforderten Prüfintervalle, sondern werden auch regelmäßig an die nächste Prüfung erinnert.

Um die Sicherheit Ihrer Gäste sowie Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, gelten für elektrische Anlagen und Geräte in Ihrem Hotelbetrieb sowohl Gesetze und Vorschriften (etwa die DGUV V3), als auch vertragliche Vorgaben aus Ihrem Versicherungsvertrag. Daraus ergeben sich auch regelmäßige Prüfintervalle und Nachweispflichten zu den durchgeführten Prüfungen.

Um Ihnen die Erfüllung Ihrer Pflichten als Betreiber so einfach wie möglich zu machen, haben wir unsere Kooperation um den TÜV Nord erweitert. Sie entscheiden, was geprüft werden muss und ein Techniker des TÜV nimmt den E-Check vor. Die Prüfungen umfassen sowohl ortsfeste, als auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Bei den Prüfungen können Sie zwischen einer DGUV- und einer VDS-Prüfung wählen. Zusätzlich bieten wir die Überprüfung von Blitzschutzanlagen sowie von Wallboxen und Schnellladern für Elektrofahrzeuge an.

Die Kosten orientieren sich an der Anzahl der im Hotel angebotenen Zimmer beziehungsweise der Anzahl der Ladeeinrichtungen. Ein Termin für die Prüfung in Ihrem Betrieb vereinbaren Sie einfach online. Mehr Informationen und Preise finden Sie in den Broschüren des TÜV Süd und des TÜV Nord, die wir Ihnen gerne zusenden. Einfach eine Mail mit dem Stichwort „E-Check durch den TÜV“ an service@fritzufritz.de.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Jetzt zum Webinar anmelden: „Mehr Sicherheit im Wellnessbereich“ am Dienstag, 29. April

Ihre Kunden fliegen auf Wellness? Sie haben Saunen, Pools und Ruheräume vom Feinsten und die Gäste genießen die Zeit beim Schwitzen oder bei einer Massage? Doch mit der Idylle ist es schnell vorbei, wenn sich ein Gast verletzt oder ein Brand im Saunabereich ausbricht.

Hoteliers müssen vermehrt Saunabrände bei ihren Versicherungen melden. Die Feuer bedrohen nicht nur Gäste und Personal, sondern auch die wirtschaftliche Existenz des Betriebes. Wo die Gefahren lauern und wie Sie sich wirkungsvoll schützen können, stellen wir Ihnen in einem Online-Seminar vor.

„Mehr Sicherheit im Wellnessbereich“

Termin: Dienstag, 29. April 2025 um 10 Uhr

Als Hotelier ist die Veranstaltung für Sie kostenlos! Einfach hier klicken für Ihre Anmeldung.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie zeitnah den Link in einen virtuellen Vortragsraum.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Für Fragen zum Webinar oder zu Ihrem Versicherungsschutz wenden Sie sich einfach per Mail an uns: service@fritzufritz.de

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Klimawandel: Stürmisches Frühjahr

Immer wieder kommt es in den ersten Monaten des Jahres zu Stürmen, die regional massive Schäden verursachen. Sturmtiefs mit Windgeschwindigkeiten von 150 Stundenkilometern ziehen durchs Land und zerstören Häuser, Inventar und Autos. Aber wer zahlt welchen Schaden?

Trifft ein Sturm auf eine bestehende Infrastruktur, werden häufig unterschiedliche Gebäudeteile und die Außenanlagen beschädigt. Ab Windstärke 8, also ab 62 km/h Windgeschwindigkeit spricht man in der Versicherungswirtschaft von Sturm gemäß den Versicherungsbedingungen. Versichert sind nicht nur direkte Schäden wie abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Auch indirekte Schäden, wenn etwa ein Baum umstürzt und die Fassade oder das Dach beschädigt, sind durch die Versicherung abgedeckt.  Auch Fensterscheiben, die durch Hagel zertrümmert werden, können ein Fall für die Versicherung sein.

 

Sonderfall Auto

Etwas anders sieht es aus, wenn Teile Ihres intakten Daches abgerissen und beispielsweise auf das geparkte Fahrzeug eines Gastes stürzen. Hier haftet Ihre Gebäude- oder Haftpflichtversicherung nicht! Der Geschädigte erleidet ohne Ihr Verschulden einen Schaden und muss diesen bei seiner eigenen Versicherung einreichen, in diesem Fall der Kfz-Versicherung. Es gilt: Die Teilkaskoversicherung übernimmt die schweren Sturmschäden und Schäden, die durch Hagel oder umgestürzte Bäume entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet – und das sogar ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt.

 

Fehlendes Verschulden

Ähnlich wie beim Auto sieht es bei umgestürzten Bäumen aus: Fällt der Baum Ihres Nachbarn zu Ihnen aufs Grundstück, ist nicht seine Haftpflichtversicherung zuständig, sondern Ihre eigene Gebäudeversicherung. Der Eigentümer des Baumes haftet nicht, da ihn aufgrund der hohen Windstärke kein Verschulden trifft. Wichtig: Aufräumkosten für Bäume und Grundstücksbestandteile – etwa einen Zaun – müssen im eigenen Vertrag ausreichend versichert sein.

 

Unwetterschäden beim Hausrat

Für alle Einrichtungsgegenstände, die innerhalb des Hauses durch den Sturm beschädigt wurden, ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden unmittelbar während des Sturms eintritt. Hat der Sturm eine Öffnung im Dach geschaffen, durch die es Tage später erst hereinregnet, so zählt das nicht mehr als Folgeschaden des Sturms, da schadenmindernde Maßnahmen bis dahin möglich gewesen wären. Dasselbe gilt beim Fenster: Ist ein Fenster gekippt und wird durch den Sturm aufgerissen, sind die daraus entstehenden Schäden nicht versichert.

 

Unser Versicherungstipp: Normalerweise gilt eine Sturmdeckung für Hausratgegenstände nur, wenn sich diese innerhalb der Wohnung befinden. Neuere Deckungskonzepte erweitern den Versicherungsort auch auf direkt ans Gebäude angrenzende Terrassen, Balkone oder Loggien. Wird dann beim Sturm der auf der Terrasse stehende Grill oder das Trampolin der Kinder beschädigt, kann Versicherungsschutz bestehen.

Hausbesitzer und Fahrzeughalter, deren Eigentum durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden. Je höher der Schaden, umso eher wird die Versicherung eine Besichtigung zur Feststellung der Schadenhöhe durchführen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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