Kategorie: Management

Brandschutz Beratung Hotel

Hotelversicherung All-Risk: Klarer und sicherer

Krisen wie im Ahrtal oder der Corona-Lockdown haben es gezeigt: Nur wer Versicherungsverträge mit klar definierten Bedingungen besitzt, kann auf deren Schutz vertrauen. Viele Hoteliers und Gastronomen mussten trotz abgeschlossener Versicherung ohne oder mit sehr wenig Entschädigung über die Runden kommen.

Fritz & Fritz arbeitet deshalb sorgfältig an seinen Versicherungswerken und verhandelt Konditionen bei den Versicherern aus, die ihresgleichen am Markt suchen. Unser Ziel ist bester Versicherungsschutz auch dank klarer Bedingungen.

Das Jahr 2022 haben wir dazu genutzt, gemeinsam mit der Nürnberger Versicherung die preisgekrönte Hotelversicherung All-Risk komplett zu prüfen und zu überarbeiten. Neben verbesserten Klauseln für den Versicherten reagieren wir auf die Bewegungen am Markt und haben wichtige Klauseln überarbeitet, transparenter gestaltet und eindeutiger formuliert. Dabei haben wir auf Beitragsstabilität geachtet und unumgängliche Marktstandards eingearbeitet.

Das neue Vertragswerk gilt ab dem 1. Januar 2023. Alle Bestandskunden werden nach der obligatorischen Zustimmung umgestellt. Neukunden werden sofort mit der neuen All-Risk eingedeckt.

Beitrag bleibt stabil

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Überarbeitung war die Beitragsstabilität für unsere Kunden. Alle Versicherer haben aktuell Probleme mit höheren Schadenkosten, verursacht durch gestiegene Material- und Lohnkosten, Corona bedingten Produktionsstopps, Lieferkettenproblemen und verschärftem Fachkräftemangel. Preissteigerungen für Energie durch den Krieg in der Ukraine verschlimmern die Probleme. Vor diesem Hintergrund erhöhen viele Versicherer Ihre Beiträge für das nächste Jahr um zehn bis 65 Prozent!

Ihr Beitrag für die neue Hotelversicherung All-Risk hingegen bleibt im nächsten Jahr stabil!
(Ausgenommen hiervon ist die jährliche Anpassung Ihrer Versicherungssumme mittels „Wertzuschlagsklause“ an den Baupreisindex vom Statistischen Bundesamt.)

 

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
Bargeld Absicherung Disco

Preissteigerungen wirken auch auf Ihren Versicherungsschutz

Als erstes konnte es man im Bauhandwerk spüren: Fast ohne Vorwarnung gingen die Preise für Baumaterialien durch die Decke. Inzwischen hat der Trend jede Branche erreicht. Egal ob Produktionsbetrieb, Gastronomie oder Einzelhandel – ja sogar Papier ist knapp und teuer geworden. Durch den Ukrainekonflikt wurde die angespannte Situation um verfügbare Materialen noch weiter angeheizt. Material- und Warenpreise sind teuer wie lange nicht mehr… und werden es bleiben.


Die Mehrkosten müssen zwangsweise an den Kunden weitergegeben werden. Für diesen nicht schön – aber das sind eben die Zeiten, in denen wir leben. Für Sie kann sich durch die Preisanstiege allerdings ein Problem
in Ihrem Versicherungsschutz einstellen, das Ihnen vermutlich gar nicht bewusst ist.

 

Was passieren kann

Ihre gewerbliche Inhaltsversicherung deckt all Ihre betriebliche Habe, also Einrichtung, Werkzeuge und Vorräte, sofern dafür kein speziellerer, separater Schutz gewählt wurde. Der Deal mit dem Versicherer ist dabei sehr einfach: Er bietet Schutz für alles gegen die gewählten Gefahren und erwartet dafür, dass die Versicherungssumme korrekt angegeben wurde. Stimmt sie nicht mehr, weil es zusätzliche Anschaffungen gab, zusätzliches Material eingelagert wurde oder eben die Preise explodierten, droht Unterversicherung!
Dieses fatale Problem können Sie durch eine Neueinwertung und ggf. eine anschließende Anpassung Ihrer Versicherungssumme ganz einfach vermeiden. Kalkulieren Sie Ihren Bestand mit aktuellen Preisen durch und informieren Sie uns, damit wir uns um alles weitere kümmern können. Wir helfen Ihnen sehr gerne und stehen für alle Ihre Fragen immer zur Verfügung. Es ist uns wichtig, dass Sie über mögliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz im Bilde sind, damit Sie entsprechend positiv darauf einwirken können.

Quelle: VEMA

mehr …

E-Check: Fritz & Fritz und TÜV Süd kooperieren

Die Verbesserung der Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen und Geräten im Hotel können Sie ab sofort in unsere Hände legen: Für die regelmäßige Prüfung arbeiten wir ab sofort mit dem TÜV Süd zusammen.

Um die Sicherheit Ihrer Gäste sowie Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, gelten für elektrische Anlagen und Geräte in Ihrem Hotelbetrieb sowohl Gesetze und Vorschriften (etwa die DGUV V3), als auch vertragliche Vorgaben aus Ihrem Versicherungsvertrag.

Daraus ergeben sich auch regelmäßige Prüfintervalle und Nachweispflichten zu den durchgeführten Prüfungen. Um Ihnen die Erfüllung Ihrer Pflichten als Betreiber so einfach wie möglich zu machen, haben wir gemeinsam mit dem TÜV Süd modulare Leistungspakete entwickelt. Sie können flexibel auswählen, welche Module Sie beauftragen möchten und erhalten als Kunde von Fritz & Fritz exklusiv attraktive Sonderkonditionen. Zudem bieten wir einen Terminerinnerungsservice, damit Sie keinen Prüftermin mehr verpassen.

Die Prüfungen umfassen sowohl ortsfeste, als auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Bei den Prüfungen können Sie zwischen einer DGUV- und einer VDS-Prüfung wählen. Zusätzlich bieten wir die Überprüfung von Blitzschutzanlagen sowie von Wallboxen und Schnellladern für Elektrofahrzeuge an.

Die Kosten orientieren sich an der Anzahl der im Hotel angebotenen Zimmer beziehungsweise der Anzahl der Ladeeinrichtungen. Ein Termin für die Prüfung in Ihrem Betrieb vereinbaren Sie einfach hier:

Mehr Informationen und Preise finden Sie in den Broschüren „Hotels mit Schwimmbädern/Spa“ und „Hotels ohne Wellnessbereich“ vom TÜV Süd und Fritz & Fritz.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
Urteil Gericht

Bundesgerichtshof: Kein Anspruch auf Zahlung bei Covid 19

Mit Spannung wurde das erste Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) zu Betriebsschließungsversicherungen erwartet. Letztendlich bekam der Versicherer recht und musste nicht zahlen. Ein Urteil mit Tragweite!

Geklagt hatte ein Gastronom aus Travemünde. Er wollte klären lassen, ob ihm Ansprüche aus einer Betriebsschließungspolice des Versicherers Axa wegen einer behördlich angeordneten Schließung seiner Gaststätte im ersten Corona-Lockdown zustehen. Der BGH entschied (Az. IV ZR 144/21) jedoch gegen ihn: Aus der behördlich angeordneten Schließung von Restaurants und Hotels in der Corona-Pandemie stünde ihm keine Entschädigung zu. Begründung: Die verhandelten Bedingungen der Axa Versicherung AG regeln laut BGH die versicherten Infektionsgefahren abschließend. Es gäbe eine umfangreiche Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern, die von der jeweiligen Police abgedeckt seien. Das Coronavirus werde dort nicht genannt. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer werde die Aufzählungen aber als abschließend erachten.

„Die Entscheidung des BGH wirkt besonders deswegen schwer, weil die Bedingungen der Axa als Standardbedingungen gelten, wie sie der Gesamtverband der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) als Musterregeln veröffentlicht hatte“, urteilt das Fachmagazin Versicherungsjournal. Zwar sind viele weitere Verfahren zur Betriebsschließungsversicherung beim BGH anhängig, aber schon heute sprechen Experten davon, dass sich viele Hoteliers und Gastronomen glücklich schätzen könnten, die der so genannten „Bayerischen Lösung“ zugestimmt hätten. Diese war als Kulanzleistung von einigen Versicherern angeboten worden: 15 Prozent Entschädigung für 30 Tage.

Über so magere Zahlungen brauchten sich Kunden von Fritz & Fritz keine Gedanken machen: Sie mussten weder vor Gericht ziehen, noch andere Anstrengungen unternehmen. In intensiven, über Wochen dauernden Verhandlungen wurden durch ihren Makler Fritz & Fritz Argumente für die Auslegung der Versicherungsbedingungen erarbeitet und mit dem Versicherer ausgetauscht. Am Ende stand ein Vergleichsangebot für unsere Kunden, welches nicht nur ein vielfaches der Bayerischen Lösung beinhaltete, sondern – noch deutlich wirkungsvoller – den kompletten Schließungszeitraum von bis zu 73 Tagen (je nach Bundesland) abdeckte. Die allermeisten Kunden stimmten dem Vergleich zu und erhielten zeitnah erhebliche Zahlungen aus ihrer Betriebsschließungsversicherung.

Bestandskunden wissen, dass solche Leistungen auch in anderen Versicherungssparten von Fritz & Fritz erbracht werden und vertrauen deshalb auf uns!

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
Hochwasser Versicherungsschutz

Elemantarversicherung: Starkregen spült den Schutz dahin

Die Unwetterserien im Juni und Juli 2021 mit heftigem Starkregen und Hagel haben nach vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versicherte Schäden in Höhe von fünf Milliarden Euro verursacht. Davon entfällt ein Großteil auf Sachversicherungen für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe. Mit mehreren Hunderttausend Schäden sind zudem die Kfz-Versicherer besonders stark von Hagelschäden und Hochwasser betroffen.

Elementarschäden oft nicht abgedeckt

Die tatsächlichen Unwetterschäden liegen indes noch höher, denn nicht alle Häuser sind komplett versichert. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, besitzen nur 46 Prozent den Schutz vor weiteren Elementargefahren.

Aber selbst bei einer Elementarversicherung ist eine Bewertung des Schadens manchmal schwierig. Denn nicht immer, wenn bei starkem Regen Wasser ins Haus eindringt, hat man es mit einem versicherten Überschwemmungsschaden zu tun!

 

Fall 1: Der Grund und Boden ist überflutet und Wasser dringt in das Haus des Versicherungsnehmers ein. Dies ist ein typischer Überschwemmungsschaden. Eine Überschwemmung ist die Überflutung des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch die Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschlägen sowie dem Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.

Sickert Grundwasser dagegen in einen Keller, ohne dass der Erdboden draußen mit Wasser bedeckt ist, stellt keine Überflutung dar. (OLG Oldenburg, Urteil vom 20.10.2011, Az. 5 U 160/11).

 

Fall 2: Grund und Boden ist hier nicht überflutet. Die Dachrinnen und Gullys können das Regenwasser nicht mehr ableiten und laufen über. Das Wasser staut sich auf der Terrasse und dringt über die Balkontüren ins Haus ein.

Eine Überschwemmung liegt hier nicht vor, da Grund und Boden nicht mit Wasserüberstand bedeckt sind. Es ist laut OLG Hamm (Beschluss vom 3.8.2005, 20 U 103/05) auch nicht ausreichend, wenn das Wasser die Erde zwar bis zu Sättigungsgrenze angereichert hat, aber nicht auf der Oberfläche steht.

Kann dieser Fall als so genannter Rückstauschaden angesehen werden? Laut Definition liegt ein Rückstau vor, „wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen eindringt.“

Laut KG Berlin (Hinweisbeschluss vom 18.5.2018, 6 U 162/17) kann Wasser nur dann aus einem Rohrsystem austreten, wenn es zuvor in dieses eingetreten ist. Läuft es wegen Überlastung des Entwässerungssystems gar nicht erst ins Rohr, dann liegt auch kein versicherter Rückstau vor. Setzt sich auf einem Balkon im oberen Stockwerk eines Gebäudes durch starken Regen Wasser an der Balkontürschwelle fest, ist das ebenfalls kein Rückstau.

 

Fall 3: Ein Kellerschacht mit einem dahinterliegenden Fenster läuft bei Starkregen voll; das Wasser drang anschließend durch eine Bauanschlussfuge in den Keller ein und durchfeuchtete den Bodenbereich.

Legt man den allgemeinen Sprachgebrauch für den Begriff „Überschwemmung“ aus, so bedeutet das, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche von Wasser bedeckt ist. Hier ist aber „nur“ der Lichtschacht vollgelaufen, das restliche Grundstück stand nicht unter Wasser. Die Versicherung wird nicht zahlen.

 

Versicherungstipp: Die Beispiele zeigen, dass auch eine Elementarschadenversicherung bei einem Wasserschaden nicht immer zahlt. Staut sich das Wasser nicht auf dem Grundstück, dringt aber ins Gebäude ein, gibt es mit dem Versicherungsschutz Probleme. Abhilfe schafft eine Allgefahren-Deckung, die sowohl bei Sturm, Hagel als auch Wasser in jeglicher Form (flüssig, als Eis oder Schnee, sogar bei Wasserdampfschäden) greift.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links