Kategorie: Management

Top Hotel

TopHotel 12/2017: Betriebsrente zur Mitarbeiterbindung

Um im Ruhestand nicht mit finanziellen Einschränkungen leben zu müssen, sollten Arbeitnehmer fürs Alter vorsorgen. Hoteliers können dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) etwas für ihre Mitarbeiter tun und noch attraktiver als Arbeitgeber werden – und das fast zum Nulltarif.

Von wegen Rente kostet nur: Das BRSG sorgt ab Januar 2018 mit verbesserten Rahmenbedingungen für eine lukrative Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohnes in eine Rente abführen und spart sich bis zu einem Betrag von 260 Euro (2018) die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Interessant für den Arbeitgeber: Auch er spart sich Beiträge bei den Sozialkassen und kann diesen Teil als Arbeitgeberzuschuss zur Vorsorge weitergeben.

 

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Sport Vorsorge Versicherung

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Chancen jetzt nutzen

Um im Ruhestand nicht mit finanziellen Einschränkungen leben zu müssen, sollte jeder Arbeitnehmer fürs Alter vorsorgen. Bei vielen ist jedoch das Thema betriebliche Altersvorsorge noch nicht so richtig angekommen. Hoteliers können dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) etwas für ihre Mitarbeiter tun und gleichzeitig attraktiv als Arbeitgeber bleiben – und das fast zum Nulltarif!

Ab Januar 2018 sorgt das BRSG mit verbesserten Rahmenbedingungen für eine lukrative Altersvorsorge. Im Kern: Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohnes in eine Rente abführen und spart sich die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Auch der Arbeitgeber wird entlastet und kann die gesparten Gelder dem Arbeitnehmer als Zuschuss zur Vorsorge weitergeben.

Wie das BRSG funktioniert:

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Betriebliche Altersvorsorge

Sorgen Sie für Ihre Mitarbeiter vor.
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Konzert Veranstaltungsversicherung

Veranstaltungsversicherung: Events organisieren ohne Risiko

Wer Veranstaltungen außerhalb des eigenen Betriebsgebäudes organisiert, sollte seinen Versicherungsschutz im Auge behalten. Denn viele Gefahren sind über die klassischen Gebäude- und Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt!

Wer eine Disco führt, kann auch Veranstaltungen organisieren: Planen, bewerben, aufbauen und durchführen sind meist kein Problem. Doch was passiert, wenn die ganze Arbeit aufgrund von schlechtem Wetter umsonst ist, sich ein Gast verletzt oder die Technik gestohlen wird?

Wer in diesen Fällen auf seine Haftpflicht- und Gebäudeversicherung setzt, wird meist enttäuscht. Sonderveranstaltungen außerhalb der eigenen vier Wände sind in den seltensten Fällen versichert und wenn doch, ist der Discotheker verpflichtet, seine Versicherung vor der Durchführung umfangreich zu informieren. Aus diesem Grund bietet Fritz & Fritz spezielle Veranstaltungsversicherungen an, die für Eintages-Veranstaltungen genauso einfach abgeschlossen werden können, wie für Eventserien.

Veranstaltungsversicherung

Unsere Produktlösung für Veranstaltungen.
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Fitness Gesundheitsvorsorge

Betriebliche Krankenversicherung zum Wohle der Mitarbeiter

Hört man in verschiedene Firmen hinein, werden immer wieder zwei große Probleme angesprochen: Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden und die Last hoher Krankenstände. Freiwillige Sozialleistungen können helfen Mitarbeiter zu halten und Bewerber für das Unternehmen zu überzeugen.


Die betriebliche Krankenversicherung ist ein recht neues Mittel, das Sie als Arbeitgeber attraktiver machen
kann. Im Kern handelt es sich hier um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die, je nach Versicherungsunternehmen, Tarif und Mitarbeiterzahl Ihres Hauses, teils auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist.

Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen die Beiträge niedrig aus. Mit sehr überschaubarem Aufwand können sie Ihre Mitarbeiter so zum Beispiel in den Genuss privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bringen. Diese bessere medizinische Versorgung führt in der Regel zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand. Neben der Stärkung des sozialen Profils Ihrer Firma können Sie so an der einzig möglichen Stellschraube drehen, um die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig zu halten.

Quelle: VEMA

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
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Vertrag Versicherung

Management: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat

Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen außen vor ist. § 13 Abs. 2 GmbH-Gesetz verspricht, dass die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Doch welche Regelungen greifen im Innenverhältnis?

§ 43 Abs. 2 GmbHG regelt hier: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – kann also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Eine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kennt das Gesetz nicht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark dazu tendiert, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für zum Beispiel einen Forderungsausfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da ja das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird.

Muss sich im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen, wird dieser natürlich alle Möglichkeiten ausloten, an die nötigen Finanzmittel zu gelangen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann dann dahin sein. Vielen Gesellschafter-Geschäftsführern ist diese Problematik nicht bewusst!

Eine D & O Versicherung („Directors & Officers“ oder auch „Managerhaftpflicht“) kann für einen solchen Fall die Rettung sein. Dieser sinnvolle Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen den Geschäftsführer besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. auch dafür auf. Bei ausreichend hoher Versicherungssumme bleibt das Privatvermögen verschont. Ein solcher Vertrag kann von jeder Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden. Versichert sind im Vertragsrahmen alle geschäftsführenden Organe.

Die D & O Versicherung ersetzt der Gesellschaft den verursachten Schaden. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Übrigens: Im Falle einer Unternehmensinsolvenz kann es schnell dazu kommen, dass Beiträge zur Versicherung nicht mehr gezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann dann gefährdet sein. Angestellte Entscheider können diese Gefahr umgehen, indem sie selbst eine personenbezogene Absicherung abschließen. Das Haftungspotenzial als Führungskraft ist enorm. Setzen Sie Ihr privates Lebenswerk daher nicht aufs Spiel!

Hier kann ein GGF persönlich haften:

  • Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft werden verletzt
  • Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen
  • Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung
  • unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung)
  • Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr

Quelle: VEMA

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