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Haftpflichtschäden im Hotel: Wer soll das bezahlen?

Im Hotelalltag gibt es immer wieder kleinere Missgeschicke. Doch wer zahlt, wenn der Kellner stolpert, das Auto in der Tiefgarage eine Schramme bekommt oder der Gast das Hotelzimmer beschädigt?

Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder haben, besonders der Hotelier. Wird ein Gast zu spät geweckt, gießt ein Kellner Wein über die Jacke des Gastes oder stürzt dieser bei Eisglätte vor dem Hotel – alles ein Fall für die Betriebshaftpflicht.

Grundsätzlich hat eine Haftpflichtversicherung drei Aufgaben: Die Prüfung, ob Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Regulierung berechtigter Ansprüche. Abgedeckt sind sowohl Sach- als auch Personenschäden, die ohne Vorsatz entstehen. Versicherungsschutz genießen sowohl alle „Chefs“ wie Inhaber oder Geschäftsführer, aber auch Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber).

 

Beispiele und deren Folgen

Missgeschicke lauern überall: Ein Mitarbeiter stolpert aus Unachtsamkeit und schüttet dem Gast heißen Kaffee über. Neben der Reinigung der verschmutzten Kleidung zahlt die Betriebshaftpflicht die Kosten der Behandlung bei Verbrennungen und ggf. sogar ein Schmerzensgeld. Auch bei fehlenden Verkehrssicherungspflichten (Lawinenabgänge, Glätte auf gewischten Böden) tritt die Versicherung des Hoteliers ein.

Werden aus dem Hotelzimmer des Gastes Gegenstände entwendet, so haftet nach § 702 BGB der Hotelier mit maximal 3500 Euro pro Gast, wobei für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten dieser Höchstsatz auf 800 Euro pro Person reduziert ist. Einige gute Betriebshaftpflichtversicherungen haben die Entschädigungsgrenze auf 10.000 Euro pro Safe erhöht. Hier lohnt sich also ein Blick ins Kleingedruckte.

Unbeschränkt haftet der Hotelier bei Verschulden (Zimmermädchen lässt die Türe offen stehen) und bei Sachen, die ihm zur Verwahrung anvertraut wurden. Bei Restaurantgästen, die nicht im Hotel übernachten, greift die normale Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB. Unser Tipp: Wenn Sie Schmuck und Wertgegenstände zur Verwahrung annehmen und zurückgeben, lassen Sie sich alle Aktivitäten quittieren!

Umgedreht haftet der Gast für Beschädigungen, die er etwa in seinem Hotelzimmer oder in der Tiefgarage verursacht. Blut oder Wein auf dem Teppich, eine gesprungene Scheibe am Balkon oder eine Delle im benachbarten Fahrzeug – hier muss der Gast seine Haftpflicht oder seine KFZ-Haftpflicht einschalten. Sinnvoll ist in diesen Fällen zudem eine lückenlose Dokumentation, um das Streitpotenzial zu reduzieren.

 

Auch das Fahrzeug will bedacht sein

Wohlhabende Gäste kommen meist mit den passenden Fahrzeugen. Diese können nicht im Safe aufbewahrt werden und stehen deshalb meist im Freien oder in der der Tiefgarage. Passiert etwas, muss der Hotelier nicht automatisch haften. Bei Schäden durch Dachlawinen oder herunterfallenden Gegenständen ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob den Hotelier ein Verschulden nach § 823 BGB trifft. Ähnlich gelagert sind Schäden unbekannter Dritter am abgestellten Pkw. Werden Gäste-Pkw durch Ihre Angestellten geparkt, ist dies unbedingt bei der Betriebshaftpflicht anzuzeigen und auf eine ausreichende Versicherungssumme je KFZ zu achten.

Je nach Versicherung können auch Vermögensschäden unter die Regulierung fallen. Will ein Gast zu einer bestimmten Zeit geweckt werden und wird dieser Wunsch vergessen, tritt die Versicherung ein, wenn der Gast seinen Geschäftstermin verpasst und ohne Auftrag nach Hause fahren muss.

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Haftpflichtschäden und die Versicherung

Nicht alle Schäden, die denkbar sind, können über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Vorsatz, also ein mutwilliger Schaden an fremdem Eigentum oder anderen Personen kann nicht versichert werden. Schäden an geliehenen Sachen oder Schäden, die Angestellte untereinander verursachen, lassen sich nur über Spezialkonzepte versichern.

Sind Ansprüche nicht gerechtfertigt, wehrt die Haftpflichtversicherung die Ansprüche dem Geschädigten gegenüber ab. Notfalls bis vor Gericht. Sollte man also unberechtigt verklagt werden, würde die Haftpflichtversicherung den Prozess führen und einen Rechtsanwalt stellen. Wird beispielsweise das auf dem Hotelparkplatz abgestellte Fahrzeug eines Gastes durch Unbekannte beschädigt, sind Sie als Hotelier nicht haftbar zu machen.

Unser Tipp: Versprechen Sie Ihrem Gast nichts, was Ihre Versicherung anschließend nicht hält. Gehen Sie nicht in Vorleistung und erkennen Sie keine Ansprüche an. Bleiben Sie dabei aber freundlich und hilfsbereit und verweisen Sie den Gast an Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Im Schadenfall: Zeitnahe Meldung

Damit die Haftpflichtversicherung den Schaden bearbeiten kann, muss dieser zeitnah gemeldet werden. Anschließend wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Ansprüche rechtmäßig sind. Entschädigt wird allerdings nur der Zeitwert bei Sachschäden, nicht der Wiederbeschaffungs- oder Neuwert (siehe § 249 BGB). Bei Bekleidung ist die Auslegung noch enger: Nach einem Urteil des AG Ludwigshafen vom November 1984 (2 a C 166/84) ist eine Entschädigung für beschädigte Kleidungsstücke zum Zeitwert von einem Drittel des Neuwertes gerechtfertigt.

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Vertrag Hotelversicherung

Versicherung: Generelle Haftung in Ihrem Hotelbetrieb

Nicht jede Buchungsbestätigung eines Hotels löst automatisch eine Haftungsverpflichtung des Hoteliers aus. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 24. Oktober 2023 (173 C 21722/19) hervor.

Ein Mann hatte über eine Onlineplattform für die Dauer von zwei Nächten zwei Doppelzimmer eines Hotels gebucht. In der Buchungsbestätigung hieß es, dass an der Unterkunft kostenfrei private Parkplätze zur Verfügung stehen würden. Diese müssten nicht reserviert werden.

Nach der Ankunft des Gastes waren jedoch alle Parkplätze des Hotels belegt und der Reisende bekam den Tipp, seinen Pkw direkt vor der Mauer der hoteleigenen Parkplätze abzustellen. Am nächsten Morgen war jedoch eine Scheibe eingeschlagen und aus dem Auto Gegenstände im Wert von über 2.000 Euro gestohlen worden.

Den ihm dadurch entstandenen Schaden machte der Reisende zusammen mit den Kosten für den Austausch der Scheibe gegenüber dem Betreiber des Hotels geltend. Denn Gegenstand des Beherbergungsvertrages sei auch ein kostenloser Parkplatz gewesen. Der Hotelier sei ihm daher zum Schadenersatz verpflichtet.

Hotelier verstieß nicht gegen den Beherbergungsvertrag

Dieser Argumentation schloss sich das Münchener Amtsgericht nicht an. Es wies die Schadenersatzklage des Reisenden als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts ist der Hinweis auf kostenfreie private Parkplätze an der Unterkunft in der Buchungsbestätigung nicht als Verpflichtung des Gastgebers zu verstehen, zwingend einen Stellplatz auf dem mit der Mauer umfriedeten Hotelparkplatz zur Verfügung zu stellen. Dieser habe daher nicht gegen den Beherbergungsvertrag verstoßen.

Dass es außerhalb des Hotelparklatzes in der Vergangenheit zu Autoaufbrüchen gekommen sei, führe nicht zu einer Pflichtverletzung des Hotelbetreibers. Denn er habe sich nicht verpflichtet, dem Gast einen eingezäunten beziehungsweise von einer Mauer umgebenen Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Er sei folglich nicht zum Ersatz des dem Reisenden entstandenen Schadens verpflichtet.

Quelle: Versicherungsjournal

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Bettwanzen im Hotelbetrieb

Weltweit nimmt die Ausbreitung von Bettwanzen zu. Viele glauben, dass ein Befall mit mangelnder Hygiene zu tun hat. Dabei können Bettwanzen unabhängig von jeglichen hygienischen Bedingungen vorkommen und treten selbst in den gepflegtesten Hotels auf.

Die blutsaugenden Insekten können sich überall da am besten ausbreiten, wo viele Menschen sind. In Hotels oder Flugzeugen – dank ständig neuer Gäste ist es für die Bettwanzen einfach, sich unbemerkt in Kleidungsstücke, im Reisegepäck oder in Betten einzunisten. Ist ein Hotelzimmer einmal mit den sich schnell vermehrenden Wanzen infiziert, ist die Gefahr groß, dass Gäste gebissen werden oder die Tierchen im Gepäck mit nach Hause genommen werden.

 

Anzeichen für einen Bettwanzen-Befall

Eigentlich ist es nicht schwierig, einen Befall zu erkennen. Die rötlich-braunen Bettwanzen sind ausgewachsen 5-6 mm klein und haben eine flache, ovale Körperform mit sechs Beinen und Fühlern. Wird eine Bettwanze bei der Nahrungsaufnahme gestört und zerquetscht, hinterlässt sie kleine Blutflecken. Finden Sie dunkle Flecken auf dem Laken oder dem Teppich, könnte es sich um Exkremente der Bettwanze handeln.

Finden Sie Hautreste, können diese von den Bettwanzen stammen. Die Tiere häuten sich und hinterlassen ihre Spuren. Genauso sieht es mit ihren Eiern aus: Alle zwei Monate legen Weibchen ca. 200 bis 500 Eier ab, die einen Millimeter breit sind und perlweiß.

Check Ihrer Hotelzimmer und Hilfe durch Experten

Bettwanzen haben viele Verstecke, die nicht leicht zu finden sind. Im Bett inspizieren Sie die Matratzen und Bettrahmen, Kopfteile und Ritzen. Schieben Sie das Bett von der Wand weg und überprüfen Sie die dahinterliegenden Bereiche. Alle Einbuchtungen, Ecken und Verstrebungen können Verstecke sein. Überprüfen Sie gründlich alle Säume und Nähte.

Nachttische und bettnahe Möbel sind Aufenthaltsorte für Wanzen. Schauen Sie in Schubladen und an den Griffen. Auch Lampen und Bilderrahmen können Nistplätze sein. In Garderoben und Kleiderschränken liegt die Kleidung Ihrer Gäste. Auch hier finden sich häufig Wanzen, ebenso auf Sofas, Stühlen und Tagesdecken.

Falls Sie einen Befall bemerken, müssen Sie sofort aktiv werden: Saugen Sie die betroffenen Stellen gründlich ab. Waschen Sie Kleidung bei mindestens 50 Grad. Reinigen Sie nicht waschbare Gegenstände mit dem Staubsauger, einem Dampfreiniger oder einem Anti-Wanzenmittel.

Ausgebildete Experten zu Hilfe rufen

Kontaktieren Sie unbedingt einen ausgebildeten Schädlingsexperten. Eine Bekämpfung von Bettwanzen mit Insektiziden ist in der Regel nicht mit einer einmaligen Maßnahme abgeschlossen. Je nach Stärke des Befalls können mehrere Behandlungen notwendig werden, die sich über Tage und Wochen hinziehen können. Dabei werden so genannte Insektizidbarrieren gelegt, also gezieltes Ausbringen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf den Laufwegen und in potentiellen Verstecken der Wanzen. Gehen die Insekten auf Nahrungssuche, treffen sie auf die Barrieren und werden abgetötet. Zudem gibt es als Ausrüstung fürs Hotelzimmer spezielle Schutzbezüge für Matratzen und Kopfkissen, die den Wanzen den Weg zum Gast erschweren.

Neben dem Einsatz von Insektiziden kann ein Bettwanzenbefall unter Umständen auch mit Hitze bekämpft werden. Ihr Kammerjäger kann Sie hierzu gezielt beraten.

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Bettwanzen 2: Wie Ihnen die Versicherung helfen kann

Sind Bettwanzen ein Fall für die Versicherung? Ja, wenn Sie den richtigen Vertrag abgeschlossen haben.

Eine Haftpflichtversicherung wird eine Schadenersatzforderung Ihrer Gäste wegen fehlendem Verschulden ablehnen. Wenige Versicherungsverträge besitzen eine explizite Deckung für „Insekten oder Ungeziefer“. In der Regel finden Sie den Ausschluss „Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Mikroorganismen, Tiere oder Pflanzen“. In einigen wenigen Verträgen, wie der All-Risk von Fritz & Fritz, finden Sie jedoch den Einschluss!

Wichtig: Macht ein Gast Sie auf Bettwanzen in Ihrem Haus aufmerksam, sollten Sie ihm eine Entschädigung anbieten und schnell handeln. Hat sich ein Bettwanzenbefall erst einmal in Form von schlechten Bewertungen in den sozialen Medien herumgesprochen, können die Blutsauger echt geschäftsschädigend wirken.

 

Welche Unterlagen werden zur Schadenbearbeitung beim Versicherer benötigt?

  • Fotos der betroffenen Räumlichkeiten
  • Rechnung des Kammerjägers für die Schädlingsbekämpfung
  • Nachweis des Bettwanzenbefalls (z.B. durch Bericht des Kammerjägers)
  • Angebote für auszutauschende Möbel, Matratzen, etc.
  • Anschaffungsrechnung von beschädigten beweglichen Sachen. Sofern kein Anschaffungsbeleg mehr vorhanden ist, müssen Angaben zum Anschaffungsjahr und -preis gemacht werden
  • Aufstellung der Eigenleistung, sofern Arbeiten von Ihnen oder Ihrem Personal durchgeführt werden (z.B. Aus- oder Wegräumen von Gegenständen, Putzarbeiten). Bitte geben Sie an, wer, was, wann, wie lange gemacht hat. Hierfür werden zwischen 10 € bis 15 € erstattet.

 

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