Veranstaltungsabbruch: Damit trotzdem die Kasse stimmt

Bombendrohung, Feueralarm oder Stromausfall – es gibt immer wieder Gründe, warum Discotheken  geräumt werden müssen. Doch was passiert, wenn man bargeldlose Kartensystem nutzt und die Kunden den Laden durch  den “Hintereingang” verlassen können? Sind die Umsätze dann futsch?

Kassen- und bargeldlose Abrechnungssysteme wie die von OPC oder Cash Card erleichtern die Abrechnung des Discothekers ungemein: Jede Bestellung wird automatisch im Warenwirtschaftssystem verbucht, an der Bar muss nicht mit Bargeld hantiert werden und selbst an der Garderobe gibt es weniger Verwechslungen. Die Vorteile für den Ablauf in der Disco sind enorm – auch wenn nicht unerhebliche Kosten bei der Einführung anfallen.

Nicht überall lohnen sich diese Systeme, aber gerade in Großraumdiscos an der Peripherie mit vielen Gästen pro Nacht können Umsätze besser geplant und Geldflüsse genauer kontrolliert werden. Doch was passiert, wenn es zu einem behördlich veranlassten Veranstaltungsabbruch kommt? Denkbar sind beispielsweise eine Bombendrohung gegen den Club oder ein Feueralarm, der Einsatzkräfte ausrücken lässt und die Notausgänge automatisch öffnet.

Absicherung des Risikos

Dann verlassen die Kunden die Disco, ohne ihre Umsätze zu bezahlen und die wenigsten werden zurückkommen und die Schulden begleichen. Damit Sie als Veranstalter nicht auf den Kosten sitzen bleiben, lohnt sich in diesen Fällen eine Veranstaltungsabbruchversicherung. Sie ersetzt die nicht bezahlten Umsätze bis zum ungeplanten Ende der Veranstaltung und die Kosten der Wiederbeschaffung der Karten.

Können Umsätze nicht genau beziffert werden, weil mechanische Systeme (z.B. Lochkarten) verwendet wurden, erfolgt die Berechnung  anhand des durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauchs der letzten sechs vergleichbaren Veranstaltungen.

Versichert sind sowohl behördliche angeordnete Räumungen wegen Bombendrohung, als auch bei Räumung wegen Feueralarms. Versichert ist zudem eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung mit mindestens 30 Minuten Dauer. Nicht versichert ist dagegen der Umsatz, der nach der Räumung dem Discotheker entgeht.

Wer also “smarte Karten” im Einsatz hat, sollte sich genauso smart gegen Verluste durch Veranstaltungsabbrüche absichern.

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