Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Wenn der Blitz einschlägt

Im vergangenen Jahr haben Blitzeinschläge zu einem neuen Schadenhöchststand gesorgt. Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zahlten 280 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden.

Während die Anzahl der Schadenfälle rückläufig ist – es wurden 290.000 Einschläge gemeldet und damit etwa 10.000 weniger als 2017 – werden die Kosten bei jedem Einschlag höher. Im Durchschnitt kostete die Regulierung eines Blitzeinschlags 960 Euro. Gründe liegen in der verbesserten Gebäudetechnik: Bei einem Einschlag müssen Steuerungen für Heizung oder Jalousien repariert oder ausgetauscht werden.

Wer zahlt?

Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach oder Mauerwerk. Gedeckt sind auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Schäden an beweglichem Eigentum in der Wohnung oder im Haus trägt die Hausratversicherung.

Aber Achtung! Nicht immer ist der Blitzschlag direkt für die Schäden verantwortlich. Häufig werden elektronische Geräte durch hohe Überspannung beschädigt. Während eines Gewitters kommt es zu gewaltigen elektrischen Entladungen. Gefährlich wird es vor allem dann, wenn hohe Überspannungen über den Netzanschluss oder die Antenne ins Haus gelangen. Man spricht dann von Überspannungsschäden. Besonders gefährdet sind Geräte mit elektronischen Bauteilen wie Fernseher, Computer, Drucker oder Telefon.

Überspannungsschäden sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Sie müssen zusätzlich versichert werden – meist über die Hausratversicherung. Nur Schäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie der Heizungssteuerung sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.

Quelle: GDV