Hü und Hott bei der Betriebsschließung

Viele Hoteliers und Gastronomen werden die erste Coronawelle noch nicht zu den Akten legen können. Denn bei vielen laufen noch Prozesse vor den Gerichten, die höchst unterschiedlich bewertet werden. Kunden von Fritz & Fritz konnten auf die Erfahrung verzichten.

Zur Erinnerung: Nach Ausbruch des Covid-Virus wurden landesweit per Generalverfügung Hotels und Gastronomiebetriebe geschlossen. Viele Unternehmer wandten sich daraufhin an ihre Versicherung, um aus der Betriebsschließungspolice Geld zu erhalten. Doch nicht wenige wurden enttäuscht: Corona sei nicht eingeschlossen, zudem handle es sich bei einer generellen Schließung um keinen Versicherungsfall.

Um die Stimmung nicht eskalieren zu lassen, bot die Versicherungswirtschaft vielen Betroffenen eine Entschädigung von 15 Prozent für den Schließungszeitraum an. Wer den so genannten Bayerischen Vergleich annahm, musste auf weitere Ansprüche verzichten und stimmte einer Auflösung des Vertrages zu.

 

Klageweg nicht immer erfolgreich

Viele Hoteliers und Gastronomen stimmten dem mickrigen Angebot nicht zu und entschieden sich zu klagen. Regelmäßig tauchen nun in der Presse Urteile auf – mit höchst unterschiedlichen Ergebnissen und Begründungen: Einigen Hoteliers und Gastronomen wird Recht gegeben, einige Urteile entbinden die Versicherer von einer Zahlung.

Die häufigsten Streitpunkte: Ist das Covid-Virus überhaupt Teil der im IfSG genannten Krankheiten und damit ein versicherter Krankheitserreger? Ist eine Pandemie versichert oder lediglich Einzelfälle in Betrieben, die auch tatsächlich betroffen sind (so genannte intrinsische Gefahr). Reicht eine Allgemeinverfügung als Präventionsmaßnahme, um einen Versicherungsfall auszulösen?

All diese Fragen wurden von den Gerichten unterschiedlich bewertet oder gar an die nächste Instanz weitergereicht.

 

Aktives Schadenmanagement ist viel Geld wert

Etwas anders erlebten die Kunden von Fritz & Fritz die Verhandlungen mit dem Versicherer. Sie mussten weder vor Gericht, noch eine Anstrengungen unternehmen. In intensiven, Wochen dauernden Verhandlungen wurden durch die Geschäftsleitung und die Expert*innen unserer Schadenabteilung die Argumente erarbeitet und mit dem Versicherer ausgetauscht. Am Ende stand ein Vergleichsangebot, welches nicht nur ein vielfaches der Bayerischen Lösung beinhaltete, sondern – noch deutlich wirkungsvoller – den kompletten Schließungszeitraum von bis zu 73 Tagen (je nach Bundesland) abdeckte. Die allermeisten Kunden stimmten dem Vergleich zu und erhielt zeitnah erhebliche Zahlungen aus der Betriebsschließungsversicherung.

All diese Leistungen wurden und werden von Fritz & Fritz auch zukünftig für Bestandskunden erbracht!

Schadenmanagement

Unsere Experten sind Ihre Anwälte im Schadenfall!