Im Hotel und Restaurant: Coronatests bei Gästen

Hotels und Restaurants bieten ihren Gästen kostenlose Coronatests an. Häufig sollen diese Tests vom eigenen Personal durchgeführt werden. Doch wie sieht es dann mit der Versicherung aus?

Der Rahmenvertrag der Betriebshaftpflicht-Versicherung (BHV) bei Fritz & Fritz bietet eine sichere Lösung: die Durchführung von Corona-Schnell-Tests durch entsprechend geschultes Personal bei Gästen des Versicherungsnehmers sind mitversichert. Externe Dienstleister, die in den Räumlichkeiten des Hotels oder der Gaststätte Coronatests durchführen, benötigen eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung. Unsere Empfehlung: Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter und lassen Sie sich die Einweisung unterschreiben.

Sollte etwas beim Testen der Mitarbeitern untereinander passieren, handelt es sich nicht um einen BHV-Schaden, sondern um einen Arbeitsunfall und ist nicht mitversichert.