Versicherungsvertrag: Prüfung Ihrer Obliegenheiten
Ständig reden Versicherungen von Obliegenheiten. Kaum einer versteht allerdings, was sich hinter dieser „Aufgabe“ oder „Pflicht“ versteckt.
Zu unterscheiden sind gesetzliche und behördliche Pflichten von den versicherungsrechtlichen. Während die Missachtung ersterer schlimmstenfalls im Gefängnis enden kann, führt die Nichteinhaltung bei der Versicherung dazu, dass sie im Zweifelsfall kein oder kaum Geld von der Versicherung sehen.
Ein Beispiel dazu: Sie sind laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen alle vier Jahre überprüfen zu lassen. Ortveränderliche, also mobile Geräte müssen sogar alle sechs Monate geprüft werden. Tun Sie es nicht (Vorsatz oder auch nur Verdacht auf Vorsatz) und es passiert etwas, werden Sie sofort strafrechtlich verfolgt.
Die Versicherung wird ebenfalls prüfen, ob Sie eine Prüfung haben durchführen lassen. Wenn nicht, wird Ihnen die Entschädigung gekürzt oder ganz gestrichen – trotz Versicherungsvertrag!
Deshalb ist es wichtig, die Obliegenheiten in seinen Verträgen zu kennen und zu beachten. Clever ist zudem der, der in seinen Verträgen die grobe Fahrlässigkeit einschließt und in den die Versicherungsbedingungen zu Gunsten der Versicherungsnehmers ausgelegt sind (z.B. Fritz & Fritz All-Risk).
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