Terrorismus: Wie sind Sachwerte und Mitarbeiter geschützt?
Terrorismus war das beherrschende Thema der Medien in den vergangenen Monaten. Spätestens seit der Terror auch in Europa angekommen ist, fragen sich natürlich auch Gewerbetreibende, wie sie sich gegen diese Gefahr absichern können: Was ist mit meinen Sachwerten (Gebäude, Inhalt, Auto)? Was ist mit meinen Mitarbeitern?
Wenn Sie an einer Absicherung gegen Terrorakte interessiert sind, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne überprüfen wir den vorhandenen Schutz und stellen Ihnen ggf. Alternativen mit deren Vor- und Nachteilen vor.
Vor Terrorakten geschützt?
Kraftfahrzeuge – die Teilkaskoversicherung sieht keinen Ausschluss für Terrorakte vor und bietet Schutz vor Explosionen.
Mitarbeiter im Inland – Unfall-, Lebens- und Krankenversicherungen werden bei Terroranschlägen leisten. Häufig vorhandene Ausschlüsse für kriegerische Handlungen gelten dabei nicht für Terrorakte.
Gebäude, Inventar, Technik, Betriebsunterbrechung – Häufig besteht ein genereller Terrorausschluss. Das Risiko kann aber (teils ohne Aufschlag) wieder mitversichert werden. Zu beachten sind jedoch Höchstgrenzen der Entschädigung.
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