Weihnachtszeit: Teure Armbanduhren sind kein Hausrat!
Hochpreisige und leicht zu transportierende Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Kameras sind bei Wohnungseinbrüchen eine bevorzugte Beute. Das wissen auch die Versicherungen und deshalb ist die Entschädigungshöhe bei solchen Gegenständen auf eine bestimmte Summe begrenzt.
Ein Kläger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt versuchte deshalb, sein Inventar kurzerhand umzudeklarieren: Bei zwei Armbanduhren, die ihm entwendet worden waren, habe es sich keineswegs um Wertsachen, sondern um Hausrat gehandelt. Der Hauptzweck sei schließlich nicht „das Schmücken des Trägers, sondern das Zeitmessen“. Das sah das Gericht angesichts der üppigen Ausstattung beider Uhren (einer Rolex-Herrenuhr Yacht-Master II aus massivem Weißgold und Platin sowie einer mit Brillanten besetzten Damenarmbanduhr) anders. Die edlen Zeitmesser unterliegen damit der im Versicherungsvertrag bestimmten Höchstgrenze von 20.000 Euro und damit 60.000 Euro weniger als ihr Wiederbeschaffungswert.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Ihrer Hausversicherungspolice. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Quelle: FAZ
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