Verkaufs- und Kühlanhänger: Reifen regelmäßig prüfen und wechseln
Wer seine Verkaufs- und Kühlanhänger nur zu Festen zieht und sie ansonsten parkt, sollte trotzdem auf die Reifen achten. Denn trotz ausreichend Profiltiefe schauen Versicherungen auf deren Zustand. Je älter der Reifen ist, umso eher ist der Versicherungsschutz in Gefahr.
Ein eigener Verkaufs- oder Kühlwagen ist praktisch: Wird ein großes Fest ausgerichtet, zieht man ihn einfach an Ort und Stelle. Wenn nicht, kann er eingelagert werden. Die Abnutzung ist gering, auch an den Reifen.
Versicherungen achten trotz geringer Abnutzung auf das Alter der Reifen (DOT-Angabe). „Für Anhänger, die für Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h zugelassen sind, gibt es als Vorgabe ein maximales Alter von sechs Jahren.“ Begründet wird dies durch lange Standzeiten, Austrocknung der Gummimischung und weitere Lagerungsprobleme.
Solange zum Zeitpunkt des Schadens belegt werden kann, dass die Reifen fahrtauglich waren, wird die Versicherung auch leisten. Ist das „Höchstalter“ der Reifen aber überschritten und kommt es zu einem Reifenplatzer o.ä. und damit zu einem Schaden, dann wird sich der VR auf die gesetzlichen Vorgaben beziehen und nur eingeschränkt haften. Da nutzt selbst die regelmäßige Kontrolle durch den TÜV nichts, der lediglich feststellt, dass der Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien wie die Profiltiefe einhält…
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