Bettwanzen 2: Wie Ihnen die Versicherung helfen kann
Sind Bettwanzen ein Fall für die Versicherung? Ja, wenn Sie den richtigen Vertrag abgeschlossen haben.
Eine Haftpflichtversicherung wird eine Schadenersatzforderung Ihrer Gäste wegen fehlendem Verschulden ablehnen. Wenige Versicherungsverträge besitzen eine explizite Deckung für „Insekten oder Ungeziefer“. In der Regel finden Sie den Ausschluss „Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Mikroorganismen, Tiere oder Pflanzen“. In einigen wenigen Verträgen, wie der All-Risk von Fritz & Fritz, finden Sie jedoch den Einschluss!
Wichtig: Macht ein Gast Sie auf Bettwanzen in Ihrem Haus aufmerksam, sollten Sie ihm eine Entschädigung anbieten und schnell handeln. Hat sich ein Bettwanzenbefall erst einmal in Form von schlechten Bewertungen in den sozialen Medien herumgesprochen, können die Blutsauger echt geschäftsschädigend wirken.
Welche Unterlagen werden zur Schadenbearbeitung beim Versicherer benötigt?
- Fotos der betroffenen Räumlichkeiten
- Rechnung des Kammerjägers für die Schädlingsbekämpfung
- Nachweis des Bettwanzenbefalls (z.B. durch Bericht des Kammerjägers)
- Angebote für auszutauschende Möbel, Matratzen, etc.
- Anschaffungsrechnung von beschädigten beweglichen Sachen. Sofern kein Anschaffungsbeleg mehr vorhanden ist, müssen Angaben zum Anschaffungsjahr und -preis gemacht werden
- Aufstellung der Eigenleistung, sofern Arbeiten von Ihnen oder Ihrem Personal durchgeführt werden (z.B. Aus- oder Wegräumen von Gegenständen, Putzarbeiten). Bitte geben Sie an, wer, was, wann, wie lange gemacht hat. Hierfür werden zwischen 10 € bis 15 € erstattet.
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