Betriebliche Krankenversicherung jetzt steuerbegünstigt

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entscheiden, Gruppen-Zusatzkrankenversicherungen steuerbegünstigt zu behandeln.  Die für den Versicherungsschutz vom Arbeitgeber gezahlten monatlichen Beträge werden als Sachleistung eingestuft (unter der Freigrenze von 44 Euro), auf den keine Steuer und kein SV-Beitrag zu zahlen ist.

Wichtig dabei: Verträge müssen dabei immer vom Arbeitgeber mit dem Versicherer abgeschlossen werden. Zuschüsse zu selbst abgeschlossenen Verträgen des Arbeitnehmers werden nicht gefördert!

 

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