Manager-Rechtsschutz: Die Muss-Versicherung

Andauernde Mehrarbeit und Überstunden im Büro schaden der Gesundheit. Das gilt nicht nur für den Geschäftsführer, sondern auch für seine Mitarbeiter. Vorgesetzte sind verpflichtet, Fürsorgepflicht zu übernehmen, sonst drohen harte Strafen.

Jeder Arbeitnehmer weiß, dass es zu seinem Schutz gewisse Vorschriften gibt, die eingehalten werden müssen. Zwar gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nur eingeschränkt für bestimmte Beschäftigtengruppen, wie zum Beispiel Gaststätten. Trotzdem definiert das Gesetz Pflichten für den Arbeitgeber, etwa die Dokumentation der geleisteten Zeiten und Überstunden und das “Abhalten” arbeitswilliger Mitarbeiter bei Überschreitung  der Höchstarbeitsgrenzen.

Kritisches Verhältnis

Auch wenn zunächst eine Bereitschaft besteht:  Enttäuschte oder gekündigte Arbeitnehmer können die Gewerbeaufsicht und die Staatsanwaltschaft bei Übertretungen informieren. Besonders kritisch ist es, wenn ein Arbeitnehmer wegen Übermüdung zu Schaden oder im schlimmsten Fall zu Tode kommt. Dann kümmern sich Berufsgenossenschaft und Staatsanwaltschaft von Amts wegen. Dann wird nicht nur die Frage der Strafbarkeit nach § 23 ArbZG geprüft, sondern auch die Körperverletzungs- oder Tötungsdelikte nach dem Strafgesetzbuch.

Ein Beispiel: Ein Sachbearbeiter arbeitet aus betrieblichen Gründen häufig länger und verunglückt auf dem Heimweg aufgrund von Müdigkeit. Seine Witwe äußert gegenüber der Polizei, dass ihr Mann immer so lange hatte arbeiten müssen. Dieser Unfall führt zur Anklage des Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Man sieht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Bediensteten verletzt.

Welche Bereiche sind versicherbar?

Beim Manager-Rechtsschutz gibt es grundsätzlich drei Bausteine:

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Der Anstellungsvertrag fällt nicht unter das Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt. Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits-, sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.

(Spezial-)Straf-Rechtsschutz

Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dem Geschäftsführer obliegt es z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, steht man persönlich im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (Im Gegensatz zum “normalen” Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das sie tätig sind. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten, um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren egal, ob sie kein Verschulden bei sich sehen oder lediglich bei der Schadenshöhe andere Ansichten vertreten.

TIPP: Bevor Sie im Schadenfall Ihren Anwalts konsultieren, suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Rechtsschutzversicherer. So kann im Vorfeld geprüft werden, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.

 

Quelle: VEMA