Versicherungsverträge: Trotz Corona am Ball bleiben

Die aktuelle Situation in der Hotellerie und Gastronomie ist schwierig. Trotz des Betriebsverbots ist es jedoch wichtig, den Versicherungsschutz für den Betrieb aufrecht zu erhalten!

Unsere jährliche Schadenauswertung hat gezeigt, dass trotz großflächiger Betriebsstilllegungen im Jahr 2020 die Anzahl der gemeldeten Schäden gleich geblieben ist. Vor allem im Bereich der Leitungswasserschäden und Einbruchdiebstahlschäden konnten wir keinen signifikanten Rückgang verzeichnen. Daneben ist festzustellen, dass die Zahl der gemeldeten Cyber-Angriffe stark zugenommen hat.

Der Versicherungsbeitrag und deren Berechnungsgrundlage für die Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht an den Umsatz gebunden, sondern in der Regel an die Anzahl der Gästezimmer. Bei der Ertragsausfallversicherung sind rückwirkende Betrachtungen und Korrekturen üblich und werden durch die Versicherer angestoßen. Gibt es eine Umsatzsteigerung erhöht sich in der Regel der Versicherungsbeitrag, bei einem Umsatzrückgang würde sich der Versicherungsbeitrag reduzieren. Diese Umsatzabfragen für das vergangene Jahr 2020 werden im ersten halben Jahr des Folgejahres abgefragt.

Achtung, die rückwirkende Betrachtung in dem außergewöhnlichen Corona-Jahr kann auch zu einer Unterversicherung führen, wenn zu geringe Umsätze aus 2020, die Basis für eine zukünftige Versicherungssumme darstellen sollen.

Maßnahmen während des Lockdowns:

  • Umstellung der Zahlweise ohne Ratenzahlungszuschlag: Für einige unsere Kunden konnten wir mit den Versicherern eine Umstellung der Zahlweise (halbjährlich, vierteljährlich) ohne den sonst üblichen Ratenzahlungszuschlag vereinbaren. In der Regel lassen die Versicherer mit sich reden und die Zahlungsmodalitäten anpassen.
  • Stundung von Versicherungsbeiträgen oder vorübergehendes ruhen lassen von Versicherungsverträgen bei Leben- und Rentenversicherungen.
  • Versicherungskosten gehören zu den erstattungsfähigen betrieblichen fixen Kosten, die bei den staatlichen Überbrückungshilfen angegeben werden können.

 

Als Makler unterstützen wir unsere Kunden auch in dieser schwierigen Zeit wo wir nur können. Sei es bei Verhandlungen mit den Versicherern im Zuge der Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung, bei der Neugestaltung des Versicherungsschutzes für zukünftige Betriebsschließungsschäden oder bei Vertragsanpassungen bei Zahlungsproblemen.