Brandschutzauflagen bedrohen Hotelbetriebe

Wer geforderte Brandschutzauflagen nicht umgehend erfüllen kann, muss sein Hotel schließen. Behörden wie Bauämter definieren immer höhere Anforderungen und machen auch vor Bestandsschutz nicht mehr Halt.

Referenz Roter Hahn Hotel-VersicherungDer „Rote Hahn“ hat in Rothenburg eine lange Tradition. Im Jahr 1380 erbaut, begrüßt das Hotel seit mehr als 600 Jahren Gäste aus Nah und Fern und gilt als eine der ältesten Herbergen Deutschlands. Seit 1905 in Familienbesitz ist der Betrieb aktuell von einer behördlich angeordneten Schließung betroffen.

Das Bauamt fordert von Eigentümer Dieter Gallus eine dritte Fluchttreppe. Kostenpunkt: 400.000 Euro. Zwar existieren bereits zwei Fluchtwege, doch die führen nach Ansicht der Behörde über zu lange Gänge und die Treppen seien zudem aus Holz. Zu diesem Ergebnis kam man bei einer Feuerbeschau, die der Betrieb bezahlen musste.

Dabei steht der Rote Hahn unter Denkmalschutz und könnte sich auf den so genannten Bestandsschutz berufen. Ein Gebäude, das einmal zulässigerweise errichtet wurde, ist gegen spätere Rechtsänderungen geschützt. Die Behörde kann also keine Änderungen aufgrund aktueller „Illegalität“ verlangen. Veränderungen am Gebäude, wie Nutzungsänderungen oder Umbauten grenzen den Bestandsschutz allerdings ein.

 

Übertriebene Risiken?

Der Bestandsschutz kann zudem über Gesetze durchbrochen werden: Liegt eine konkrete Gefahr für Leib und Leben vor, kann die Behörde Änderungen verlangen. Und genau bei diesem „Ermessen“ liegt die Problematik: Experten halten die ständig verschärften Brandschutzbestimmungen für nicht mehr praxisorientiert, zu scharf und vor allem zu teuer. Es bestehe ein Normendschungel aus Prüfpflichten und technische Vorgaben, der unter Zeitdruck vom Hoteliers umgesetzt werden müsse.

Eine Vermutung für diese harte Gangart: In Behörden herrsche die Angst, bei Bränden selbst zur Verantwortung gezogen zu werden. „Das Vorgehen ist Angstmacherei und führt zu Übereifer“, sagt Hotelier Gallus und steht nicht alleine da. Brandschutz sei zum Selbstzweck geworden.

Im Roten Hahn jedenfalls sind die geforderten Umbauten schwierig umzusetzen und teuer. „Eigentlich wollte ich den Betrieb an meine Tochter und ihren Mann übergeben“, beschreibt Hotelier Gallus die Situation. „Jetzt müssen wir überlegen, ob ein Fortbestand wirtschaftlich noch tragbar ist“. Aktuell ist das Hotel mit 28 Zimmern geschlossen, nur der Restaurantbetrieb wird aufrechterhalten.

 

Hotell Roter HahnUnübersehbare Folgen

Fakt ist: Kann ein Hoteliers Brandschutzauflagen nicht nachweisen, droht eine Nutzungsuntersagung für das Hotel. Wem erhebliche Mängel bekannt sind ohne zu handeln, dem droht sogar der Verlust des Versicherungsschutzes, denn auch der Versicherer verlangt nach Brandschutz. Und noch schlimmer: Wird im Brandfall eine Person verletzt oder stirbt gar jemand, droht dem Hotelbetreiber eine langjährige Haftstrafe. Deshalb sind viele Unternehmer gezwungen zu handeln und im Extremfall ihr Hotel zu schließen – auch wenn eine Baugenehmigung vorliegt oder die Behörde noch keine Bescheide geschickt hat. Auch ohne das Einschreiten des Bauamtes ist der Hotelier gut beraten, Brandschutzmängel zu beseitigen, um möglichen Haftungsrisiken zu entgehen.

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.