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Brandschutz Beratung Hotel

Höhere Anforderungen im Winter

Dachlawinen sind gefährlich und können Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Wer und ob jemand in einem solchen Fall haftet, darüber entscheiden Gerichte differenziert. In schneereichen Regionen kann der Hauseigentümer gesetzlich über entsprechende Regelungen dazu verpflichtet sein, Schutzgitter anzubringen.

Mit Urteil vom 7. August 2013 – 5 S 148/11 stellt das Landgericht Paderborn höhere Anforderungen an Gaststättenbetreiber bei der Warnung vor Dachlawinen als an Hauseigentümer, sofern keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind, um das Abrutschen von Dachlawinen zu verhindern.

Das Gericht hielt mit oben genanntem Urteil Folgendes fest:

  1. Besteht wetterbedingt eine Gefahrenlage und kann der Gastwirt dies erkennen, muss er danach handeln. Bei der witterungsbedingten Gefahr von Dachlawinen muss er, sofern – wie vorliegend keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind – von ihm bereitgestellte Parkplätze vor der Gaststätte, die an der Traufseite des Hauses liegen, daher entweder sperren oder aber zumindest Warnschilder aufstellen.
  2. Den Hauseigentümer treffen hier im Fall der Verpachtung lediglich Kontroll- und Überwachungspflichten, sofern er Anlass hatte, dass der Pächter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Darauf darf der Hauseigentümer aber grundsätzlich vertrauen.

Quelle: HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

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Gäste Discoversicherung

Diskotheken: Neue Konzepte braucht das Land

Unter dem Titel “Das langsame Sterben der Diskotheken” beschrieb das Flensburger Tageblatt die Diskothekenlandschaft in Schleswig Holstein.
Demnach gibt es in Deutschland immer weniger Diskotheken. Daten des Statistischen Bundesamtes besagen, dass 2003 noch mehr als 2100 Diskobetriebe Umsatzsteuer zahlten. 2014 waren es noch 1679 (minus 444).

„Die ganze Gesellschaft verändert sich durch die sozialen Medien, das betrifft besonders auch die Diskotheken“, lässt sich Henning Franz, Ehrenpräsident des Diskothekenverbands und Betreiber einer Disko in Eckernförde vom Flensburger Tageblatt zitieren. Musik hören, Freunde treffen, Austausch von Neuigkeiten, Leute kennen lernen seien zwar Dinge, die für Diskotheken stünden, die sich aber ins Internet verlagert hätten. Auch die seit Jahren vermehrt über die Sommermonate boomende Festival-Landschaft sorge für spürbare Einbußen.

Veränderte Verhaltensweise wie “Vorglühen” oder private Feiern sorgten zudem dazu, dass Gäste erst spät in die Diso gehen würden. Wenn dann eine Disko ausgesucht würde, akzeptieren laut Verband 90 Prozent der Partygänger Anfahrtswege von bis zu 50 Kilometern. Das Tageblatt: “Dafür geht es dann gern mal nach Hamburg und Kiel – zum Nachteil der infrastrukturell weniger günstig gelegenen Betriebe.” Steigende Kosten seien in weiteres Thema: Die Gebühren der GEMA hätten sich in den vergangenen zehn Jahre mehr als verdoppelt.

“Die Branche habe es schwer, vor allem Großraumdiskotheken mit über 2000 Quadratmetern Fläche hätten Probleme”, schreibt die Tageszeitung weiter. Kunden seien nicht mehr treu. Die Zeit der Großraumdiskotheken sei vorbei.

 

„Das Bedürfnis der Menschen nach einem Gemeinschaftsgefühl in der Menge ist ungebrochen“, sagt Disco-Besitzer Knut Walsleben.

Eine völlig andere Sicht auf die Dinge hat allerdings BDT-Vize-Präsident Knut Walsleben. Diskotheken seien für die jungen Menschen nach wie vor interessant. „Aber natürlich verändert sich der Markt, die Ansprüche sind gestiegen, wer sich nicht mit der Zeit weiterentwickelt, der hat keine Chance zu bestehen“, sagt der Gesellschafter des Fun-Parc in Trittau. Gerade alteingesessene Betriebe würden die Zeichen der Zeit einfach nicht rechtzeitig erkennen.

„Was wollen die Leute, welche Bedürfnisse haben sie, was gibt es für Nischen? Wir haben die Räume völlig neu gestaltet, clubbiger gemacht, statt zwei nun drei Floors mit mehr Musikrichtungen und eine Cocktailbar und Pizzeria. Aber die Fläche ist die gleiche.“

Trittau sei sehr dörflich, es gebe abends keinen Bus und keine Bahn. „Trotzdem sind wir gut besucht“, sagt Walsleben. Er bezahlt dann eben Shuttle-Busse. Und um am Puls der Zeit zu bleiben, lässt er sich von einer Event-Agentur von jungen Leuten beraten, welche Art von Partys, welche DJs und welche Styles angesagt sind. Das Bedürfnis der Menschen nach einem Gemeinschaftsgefühl in der Menge sei ungebrochen. „Und so etwas gibt es nur in den großen Läden, wir haben unsere Berechtigung.“ Wenn 1500 Leute gleichzeitig ihre Wunderkerze anzünden oder spezielle Armbänder in die Höhe recken, die von einem Pult aus in ihren bunten Farben gesteuert werden, dann entstehe genau das. „Dieses positive Massenerlebnis muss in die Köpfe, die Leute nehmen das mit nach Hause. Und dann kommen sie auch wieder.“

 

Quelle: shz.de

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Kind Feuer Brandschutz Hotel

Weihnachtsmarkt: An die Veranstalter-Haftpflichtversicherung denken

Die Zeit der Weihnachtsmärkte rückt näher. Egal ob diese nur einen Tag, ein Wochenende oder einen Monat dauern, die Veranstalter benötigen Versicherungsschutz.

Die so genannte “Veranstalter-Haftpflichtversicherung” bietet:

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern, Werbetafeln, sanitären Anlagen und Verkaufsständen in eigener Regie
  • Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
  • Ordnerdienst
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Schutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
  • Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind Verträge mit automatischer Verlängerung möglich

Hüpfburgen und Feuerwerke können ebenfalls eingeschlossen werden

 

Quelle: Mannheimer Versicherung

Veranstaltungsversicherung

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Parkplatz Sicherheit Versicherung

KFZ: Die richtige Versicherung von Fahrzeugflotten

Unfälle und Diebstähle in der eigenen Fahrzeugflotte können für Selbstständige zu einem Problem werden. In der Kfz-Versicherung für Fahrzeugflotten sollte die grobe Fahrlässigkeit daher stets mitversichert sein.

Eine ausreichende Neuwertentschädigung ist wichtig, um finanzielle Einbußen aufzufangen. Haben Sie viel Sonderausstattung im Auto oder Zusatzgeräte selbst installiert, sollten diese im Versicherungsfall abgedeckt sein.

Leistungsmerkmale einer guten Kfz-Versicherung für Flotten:

  • Deckt grobe Fahrlässigkeit ab
  • Bietet ausreichende Neuwertentschädigung
  • Deckt Tierbissschäden ab
  • Deckt den Zusammenstoß mit Tieren aller Art ab
  • Fest verbundene Sonderausstattung sowie Zusatzgeräte und -aufbauten
    sind mitversichert
  • Kosten für den Mietwagen werden übernommen

Flottentarife beginnen in der Regel ab zehn ziehenden Fahrzeugen. Kleinstflotten lassen sich ab drei Fahrzeugen versichern. Um Flotten versichern zu können, wird eine Schadenhistorie der letzten fünf Jahre benötigt.

Am 30. November ist Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Planen Sie genügend Vorlauf ein!

 

Quelle: Poolworld 03/2016

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Kunst Versicherung

Kunstversicherungen: Mehr als eine Hausratsversicherung

Als privater Kunstsammler sollten Sie sich wirkungsvoll absichern. Denn passiert etwas, ist der ideelle Verlust meist genauso groß, wie der finanzielle Schaden.

Jeder, der im Besitz von Kunstwerken ist, wird sich Gedanken über den Schutz seines Eigentums gemacht haben. Reicht dafür aber nicht die Hausratversicherung? In der Regel nein: „Die übliche Hausratversicherung deckt nur die im Versicherungsschein explizit genannten Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm ab“, sagt Birgit Rolfes, Leiterin der Organisationseinheit Artima der Mannheimer. „Eine Kunstversicherung bietet dagegen einen viel umfangreicheren Schutz.“

Experten raten zu speziellen Kunstversicherungen, die als Allgefahrendeckung alle denkbaren Schäden abdecken. Ausgeschlossen sind wenige Risiken wie etwa Krieg. Diebstahl, Beschädigungen oder Transportschäden sind dagegen eingeschlossen. Gezahlt wird bei Totelschaden oder Verlust der Wiederbeschaffungswert, bei Beschädigungen die Restaurierungskosten.

Um die richtige Versicherungssumme festzustellen, kommen die Mitarbeiter der Versicherer zum Kunden nach Hause und schauen sich die Kunstwerke dort an. Neben dieser Risikoanalyse können diese Experten auch Tipps zur richtigen Sicherung und Lagerung geben. „Unsere Experten beraten etwa im Bereich der optimalen Hängung oder prüfen den Lichteinfall auf das Kunstwerk, da dieser schnell zu Beschädigung und Wertminderung führen kann“, sagt Rolfes von der Mannheimer. Ab gewissen Versicherungssummen verlangt der Versicherer außerdem eine Einbruchmeldeanlage.

Fritz & Fritz arbeitet mit Experten zusammen und hat den richtigen Versicherungsschutz vom hochwertigen Hausrat bis hin zur Kunstsammlung. Sprech Sie uns an!

Quelle: www.pfefferminzia.de

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