Aktuelle Themen

Generationswechsel Betrieb

Generationswechsel im Familienbetrieb

Die Nachfolge in Familienunternehmen ist weit mehr als die bloße Weitergabe eines Wirtschaftsunternehmens. Es ist eine Familiengeschichte, ja ein ganzes Lebenswerk, das übergeben wird. Bei einem solchen Generationswechsel geht es um einen komplexen familiären und folglich auch persönlichen Klärungsprozess zwischen „Geber“ und „Nehmer“.

Zudem ist es eine höchst emotionale Sache, da der „Geber“ loslassen können und wollen muss – der „Nehmer“ sich seiner Aufgaben bewusst und den Herausforderungen gewachsen sein muss. Vor der Herausforderung eines  Generationswechsels stehen nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung jährlich etwa 75.000 Familienunternehmen. Bei gut der Hälfte dieser Fälle geht das Unternehmen in die Hände von Familienmitgliedern. Die Praxis zeigt nur leider, dass bei etwa 20 bis 25 Prozent dieser Fälle der Wechsel zu teils erheblichen Problemen führt. Letztlich sogar zum Verkauf oder zur Liquidation des Unternehmens – selbstverständlich mit allen Konsequenzen für die Arbeitsplätze und auch für die Familie des Unternehmers.

Fordern Sie bei uns das Infoblatt „Die 10 Gebote für einen erfolgreichen Generationswechsel im Familienbetrieb“ unseres Partners Haubner, Schäfer & Partner an.

Vertrag Hotelversicherung

Versicherungsvertrag: Prüfung Ihrer Obliegenheiten

Ständig reden Versicherungen von Obliegenheiten. Kaum einer versteht allerdings, was sich hinter dieser „Aufgabe“ oder „Pflicht“ versteckt.

Zu unterscheiden sind gesetzliche und behördliche Pflichten von den versicherungsrechtlichen. Während die Missachtung ersterer schlimmstenfalls im Gefängnis enden kann, führt die Nichteinhaltung bei der Versicherung dazu, dass sie im Zweifelsfall kein oder kaum Geld von der Versicherung sehen.

Ein Beispiel dazu: Sie sind laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen alle vier Jahre überprüfen zu lassen. Ortveränderliche, also mobile Geräte müssen sogar alle sechs Monate geprüft werden. Tun Sie es nicht (Vorsatz oder auch nur Verdacht auf Vorsatz) und es passiert etwas, werden Sie sofort strafrechtlich verfolgt.

Die Versicherung wird ebenfalls prüfen, ob Sie eine Prüfung haben durchführen lassen. Wenn nicht, wird Ihnen die Entschädigung gekürzt oder ganz gestrichen – trotz Versicherungsvertrag!

Deshalb ist es wichtig, die Obliegenheiten in seinen Verträgen zu kennen und zu beachten. Clever ist zudem der, der in seinen Verträgen die grobe Fahrlässigkeit einschließt und in den die Versicherungsbedingungen zu Gunsten der Versicherungsnehmers ausgelegt sind (z.B. Fritz & Fritz All-Risk).

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk

Versicherungstechnische Gutachten

Objektive und sachliche Prüfung Ihrer Versicherungen.
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Oldtimer Versicherung Sachwerte Hotel

PKW: Schutz Ihres Oldtimers

Nie war er so wertvoll wie heute und auch nie so begehrt: der ‪‎Oldtimer. Begehrt leider auch von kriminellen Banden, die immer häufiger zuschlagen, um die Fahrzeuge in Einzelteilen zu verhökern. So ist es nicht verwunderlich, dass gerade Fahrzeuge, die in der Gunst der Liebhaber besonders weit oben stehen, auch häufig gestohlen werden, wie der Jaguar E-Type, der Porsche 911 und die Mercedes Pagode.

Unser Tipp: Unbedingt eine ‪‎Diebstahlsicherung anbringen! Welche es gibt, lesen Sie unter http://belmot.de/ratgeber/aus_der_werkstatt/sicherungen.html

Schadenmanagement

Unsere Experten sind Ihre Anwälte im Schadenfall!

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Küche Feuer

Spezialstrafrecht

Hotelbrand in Schneizlreuth rüttelt wach

Der Hotelbrand im Oberbayrischen Schneizlreuth am 23. Mai 2015 mit sechs Todesopfern und weiteren acht Schwerverletzten sorgt landesweit für Bestürzung und Mitgefühl für die Angehörigen. Die Ermittlungen zur Brandursache verdichten sich auf einen technischen Defekt an der elektrischen Anlage im ersten Stock. (Quelle: Traunsteiner Tagblatt)

Die Staatsanwaltschaft Traunstein wurde eingeschaltet und mit den Ermittlungen beauftragt. Vermutungen liegen nahe, dass der Betreiber/Eigentümer seine Überprüfungspflichten für die elektrischen Anlagen nicht wahrgenommen hat (siehe auch Artikel „Brandherd elektrische Anlagen“). Daneben bleibt offen, ob alle feuerpolizeilichen Vorschriften, wie etwa das Freihalten von Fluchtwegen oder Brandschutzvorschriften, eingehalten wurden.

 

Spezial-Straf-Rechtsschutz greift

Die Folge: Der Verdacht einer strafbaren Handlung (fahrlässigen Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung) besteht. Die Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen.

Für den Hotelier bedeutet das: Bei solchen Vorwürfen benötigt er den richtigen Anwalt und Rechtsschutz, um noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einzugreifen. Hier hilft der Spezial-Straf-Rechtsschutz für die Gastronomie und das Hotelgewerbe. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • Spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
  • Den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind

 

Fritz & Fritz als Ihr Experte für optimiertes Risiko- und Versicherungsmanagement im Hotel – und Gastronomiebetrieb berät Sie umfassend, wie Sie sich und Ihren Betrieb schützen können! Exklusiv für die Gastronomie und das Hotelgewerbe haben wir günstige Sonderkonditionen für die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Produktlösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz

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Unterschrift Versicherungsvertrag

Absicherung Ihres Unternehmens

Ihr Recht zur Selbstbestimmung

Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit – jeden kann es treffen. Sie können in eine Situation geraten, wichtige Entscheidungen für das Unternehmen nicht mehr selbst beantworten zu können.

Deshalb: Sichern Sie sich ab. Es empfiehlt sich frühzeitig darüber nachzudenken, wem man die Entscheidungsvollmacht erteilt, wenn etwas passiert. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche in entsprechenden Verfügungen dokumentieren.

Die Vorsorgevollmacht dient zur Absicherung bei Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls. Der Bevollmächtigte kann handeln, wenn Sie es nicht können und es bedarf dazu keine gesonderte Genehmigung, etwa durch ein Gericht (Achtung: liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird automatisch ein Betreuer des Amtsgerichtes bestimmt). Typische Handlungsfelder sind Bankgeschäfte, Wohnangelegenheiten und Versicherungsentscheidungen.

Mit einer Patientenverfügung drücken Sie Ihre Wünsche aus, wenn Sie beispielsweise schwer erkrankt sind und bestimmte Eingriffe oder lebenserhaltende Maßnahmen notwendig werden.

Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie einen bestimmten Betreuer wünschen, falls es zu einem geistigen Kräfteverfall kommt. Sie können bestimmte Personen auch explizit ausschließen. Auch Wünsche für die Pflege können eingeschlossen werden.

 

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und lassen Sie die Verfügungen und Vollmacht notariell beglaubigen!

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97276 Margetshöchheim


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