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Wertzuschlagsklausel

Die Wertzuschlagsklausel ist üblich bei Versicherungen für Gebäude und Betriebseinrichtung. Wie sie wirkt und welchen Nutzen sie Ihnen bringen kann, erklären wir hier.

Im Februar 2021 meldete das Versicherungsjournal: “Corona hat kaum Auswirkungen auf die Kosten für Häuser und Eigentumswohnungen. Im Gegenteil: Die Nachfrage steigt und damit auch der Preis für Betongold.” So haben sich Immobilien 2020 gegenüber dem Vorjahr teils deutlich verteuert, Ein- und Zweifamilienhäuser beispielsweise um satte acht Prozent!

Kein Wunder also, dass es die Wertzuschlagsklausel gibt: Schließen Sie eine Versicherung für Gebäude oder Betriebseinrichtung ab, wird für die versicherten Sachen der jeweilige Neuwert angesetzt. Diese Werte ändern sich jedoch im Laufe der Zeit. Bliebe die Versicherungssumme jedoch gleich, käme es zu einer Unterversicherung. Im Schadenfall bekommen Sie so im Zweifel nicht alles ersetzt. Um dies zu vermeiden, müssten Sie die Kostenentwicklung Ihrer versicherten Sachen ständig im Blick haben und Ihre Versicherungssumme regelmäßig an die aktuelle Situation anpassen.

Jährliche automatische Anpassung

Mit Wertzuwachsklauseln erfolgt eine jährliche automatische Anpassung der Versicherungssumme. Der Wertzuwachs wird über die vom statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Indizes festgelegt.

Damit ergibt sich die Versicherungssumme aus der Grundsumme der versicherten Sachen und dem jeweiligen Wertzuschlag. Als Versicherungssumme wird eine Grundsumme deklariert, die dem Versicherungswert bei Preisen eines zurückliegenden Basisjahrs entsprechen soll (z.B. 1970 oder 1980) und ein Wertzuschlag, der die Preissteigerungen zwischen dem Basisjahr und dem Beginn des Versicherungsjahrs berücksichtigen soll. Der Wertzuschlag wird jährlich fortgeschrieben.

Der Vorteil: Im Schadenfall haftet der Versicherer bis zur “Grundsumme zuzüglich doppeltem Wertzuschlag” – vorausgesetzt, die Grundsumme als auch der Wertzuschlag wurden richtig bemessen. Sie haben somit eine zusätzliche kostenfreie Vorsorge von einem Wertzuschlag im Schadenfall.

Müssen Sie einer Wertzuschlagsklausel zustimmen?

Bekommen Sie eine Information über die Wertanpassung, können Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Vertragsänderung schriftlich widersprechen. Mit dem Wiederspruch sind Sie der Meinung, dass die jährliche Preisentwicklung nicht auf Ihre Sachwerte Einfluss nimmt. Die Versicherungssumme bleibt unverändert und wird nicht angepasst. Das Risiko einer Kostensteigerung tragen Sie. Sollten Sie Bewertungen Ihrer Gebäude und Betriebseinrichtung vorgenommen haben, um einen „generellen Unterversicherungsverzicht“ zu erreichen, entfällt dieser wieder.

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E-Check: Fritz & Fritz und TÜV Süd kooperieren

Die Verbesserung der Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen und Geräten im Hotel können Sie ab sofort in unsere Hände legen: Für die regelmäßige Prüfung arbeiten wir ab sofort mit dem TÜV Süd zusammen.

Um die Sicherheit Ihrer Gäste sowie Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, gelten für elektrische Anlagen und Geräte in Ihrem Hotelbetrieb sowohl Gesetze und Vorschriften (etwa die DGUV V3), als auch vertragliche Vorgaben aus Ihrem Versicherungsvertrag.

Daraus ergeben sich auch regelmäßige Prüfintervalle und Nachweispflichten zu den durchgeführten Prüfungen. Um Ihnen die Erfüllung Ihrer Pflichten als Betreiber so einfach wie möglich zu machen, haben wir gemeinsam mit dem TÜV Süd modulare Leistungspakete entwickelt. Sie können flexibel auswählen, welche Module Sie beauftragen möchten und erhalten als Kunde von Fritz & Fritz exklusiv attraktive Sonderkonditionen. Zudem bieten wir einen Terminerinnerungsservice, damit Sie keinen Prüftermin mehr verpassen.

Die Prüfungen umfassen sowohl ortsfeste, als auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Bei den Prüfungen können Sie zwischen einer DGUV- und einer VDS-Prüfung wählen. Zusätzlich bieten wir die Überprüfung von Blitzschutzanlagen sowie von Wallboxen und Schnellladern für Elektrofahrzeuge an.

Die Kosten orientieren sich an der Anzahl der im Hotel angebotenen Zimmer beziehungsweise der Anzahl der Ladeeinrichtungen. Ein Termin für die Prüfung in Ihrem Betrieb vereinbaren Sie einfach hier:

Mehr Informationen und Preise finden Sie in den Broschüren “Hotels mit Schwimmbädern/Spa” und “Hotels ohne Wellnessbereich” vom TÜV Süd und Fritz & Fritz.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Strom Hotel Versicherung

Prüfung elektrischer Anlagen: Ein Muss für Ihre Sicherheit

Arbeitgeber sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig fachkundig prüfen zu lassen – das verlangen die Berufsgenossenschaften wie die Versicherer. Wir erklären die Regeln.

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der elektrischen Geräte und Einbauten stark zugenommen. Hinzu kommt die wachsende Zahl an Fahrzeugen, die elektrisch betrieben werden: Autos, Pedelecs, E-Scooter. Um vor allem dem Personen- und Brandschutz gerecht zu werden, müssen elektrische Anlagen deshalb regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden. Die Prüfung ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und bei Zuwiderhandlungen können hohe Strafen verhängt werden. Im Schadenfall droht außerdem der Verlust des wichtigen Versicherungsschutzes.

Komplizierte Vorgaben führen in der Praxis aber zur Verunsicherung. Wann und in welchen Abständen muss geprüft werden? Was muss geprüft werden? Wie muss geprüft werden? Wer darf prüfen?

Unterschiedliche Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft) dient vor allem dem Personenschutz. Die Klausel 3602 ist die Feuerklausel der Versicherer, die für Ihren Versicherungsschutz relevant ist.
Beiden liegen unterschiedliche Fristen zur Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zugrunde. Sie müssen jedoch eingehalten werden, um im Falle eines Schadens weder strafrechtlich verfolgt zu werden, noch den eigenen Schutz zu verlieren.

Die behördliche Prüfpflicht DGUV- Vorschrift sieht alle vier Jahre eine Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel vor. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen alle sechs Monate geprüft werden. Zur Prüfung ist eine Elektrofachkraft ausreichend.

Die versicherungsvertragliche Prüfpflicht gemäß Klausel 3602 sieht eine jährliche Prüfung durch einen Fachingenieur oder Sachverständigen vor. Das kann aufwendig und teuer werden.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Elektroprüfung im Hotel.

Indirekte Versicherungskosten sparen

Während gesetzlich-behördliche Regelungen (Ziel: Personenschutz) starr sind, können vertragliche Klauseln (Ziel: Sachschutz) durchaus angepasst werden. Fritz & Fritz Spezialkonzepte für Hoteliers bieten nicht nur die Verlängerung von Prüfintervallen (bei Mängelfreiheit der Anlage), sondern auch eine Vereinfachung der Prüfung. Prüft ein Elektromeister, so kann das mehrere tausend Euro billiger werden als bei gleicher Prüfung durch den VdS-anerkannter Sachverständigen.

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich auch, einmal die Regelung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. In jedem Fall sollten die regelmäßigen Prüfungen ordentlich dokumentiert sein und auch die Prüfung von privaten Elektrogeräten einbeziehen (sofern es kein Verbot gibt), die die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz mitbringen. Denn auch dafür sollte Ihr Vertrag den Versicherungsschutz übernehmen!

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Prüfung elektrischer Anlagen

Elektroprüfung: Mit den eigenen Leuten?

In Hotels und gastronomischen Betrieben sind elektrischer Anlagen und Betriebsmittel  nach DGUV Vorschrift 3  zu überprüfen. Doch wer darf diese Prüfung machen und was passiert, wenn die Überprüfung vernachlässigt wird?

Defekte Elektrogeräte sorgen Jahr für Jahr für Unfälle und Brände. Regelmäßige Prüfungen sollen dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Unterschieden wird dabei nach vertraglichen Prüfpflichten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden und behördlichen Pflichten nach DGUV Vorschrift 3. Demnach muss eine “Elektrofachkraft” die Überprüfung vornehmen. Bei “ortsfesten” Betriebsmitteln alle vier Jahre, bei mobilen alle sechs Monate.

Doch wer ist eine Elektrofachkraft? Wer aufgrund seiner “fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann”, wird als Elektrofachkraft zugelassen.

Ist mein Mitarbeiter eine Elektrofachkraft?

Eine Ausbildung ist die Grundlage für die Qualifikation einer Elektrofachkraft, hinzukommen Praxiserfahrung und Vorschriftenkenntnis. Die einmal erworbene Elektrofachkraft-Qualifikation kann durch mangelnde Fortbildung oder durch die Ausübung fachfremder Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auch wieder verloren gehen. Die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer Fachkraft ist, liegt alleine beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber oder der von ihm im fachlichen Bereich beauftragten Person.

Wichtig, wenn die Prüfung durchgeführt wird, ist anschließend die Dokumentation der Ergebnisse. Der Prüfbericht sollte enthalten, wann die Prüfung durchgeführt wurde, was geprüft wurde, welche Mängel festgestellt wurden und bis wann die Mängel abgestellt werden.

Ihr Vorteil bei Fritz & Fritz

Alle Hoteliers und Gastronomen, die einen All-Risk-Vertrag bei Fritz & Fritz unterschrieben haben, können “ihre” Elektrofachkraft auch zur Prüfung ihrer vertraglichen Pflichten heranziehen. Statt eines Vds- anerkannten Sachverständigen reicht die Dokumentation der Prüfung durch die Fachkraft, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Und: Statt jährlicher Prüfung sind die Prüfungen für die Versicherung nur noch alle fünf Jahre durchzuführen!

Drastische Strafen

Wer seinen Prüfpflichten nicht nachkommt und dadurch einen Schaden fahrlässig herbeiführt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben einer Geldbuße von 10.000 Euro drohen strafrechtliche Konsequenzen. Brennt das Hotel oder das Restaurant ab, droht der Verlust des Versicherungsschutzes und damit ggf. der Existenz!

Quelle: Bayerische Landesbrandversicherung AG

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Steckdosenleiste Sicherheit Elektronikversicherung

Brandherd Mehrfachsteckdosen und Akkus

Mehrfachsteckdosen und Akkus führen bei falschem Umgang zu folgenschweren Bränden.
Laut der Brandursachenstatistik 2016 des Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS) Kiel wurde „Elektrizität“ bei 31 Prozent der Fälle als Brandursache festgestellt.

In den Personalräumen nutzen Mitarbeiter häufig ihre privaten Geräte wie Wasserkocher, Kaffeevollautomat und Radios. Angeschlossen werden alle Geräte an einer privat mitgebrachten Mehrfachsteckdosenleiste. Bei einer Überlastung kann es schnell zu einem Kabelbrand kommen. Deshalb sollten sie bei Mehrfachsteckdosen darauf achten:

  • Beim Kauf auf das Prüfsiegel achten (GS-, CE-, VDE- oder TÜV).
  • Vorhandene Steckdosenleisten regelmäßig auf Beschädigungen, verbogene Kontakte oder locker sitzende Stecker überprüfen.
  • Belastungsgrenze beachten (meist 3.500 Watt). Der Stromverbrauch aller Geräte in Watt, die an die Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, darf die zulässige Leistung der Mehrfachsteckdose nicht übersteigen.
  • Steckdosenleisten nicht abgedeckt betreiben – Überhitzungsgefahr.
  • In feuchten Räumen oder im Freien nur ausdrücklich dafür zugelassene Steckdosenleisten verwenden.
  • Leistungsstarke Geräte wie Waschmaschine, Trockner, Heizlüfter grundsätzlich nur direkt an Wandsteckdosen anschließen.
  • Nie mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander schalten!
  • Gefahr der Überlastung, da sich die Stromleistung summiert.

In gewerblichen Räumen müssen sämtliche nicht fest installierten Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen den geltenden Richtlinien entsprechen. Insbesondere in Hotels müssen höherwertige Steckdosenleisten für besondere Einsatz- und Umgebungsbedingungen verwendet werden (keine preisgünstigen Haushaltssteckdosenleisten). Der Unternehmer ist zudem verpflichtet, sämtliche ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen regelmäßig fachmännisch überprüfen zu lassen.

Ladung von Akkus

Auch beim Laden von Akkus ist größte Vorsicht geboten. Immer wieder kommen es zu Bränden wegen technischer Defekte.  Lithium-Ionen-Akkus gewinnen für den Einsatz im Bereich mobiler elektronischer Anwendungen (Smartphones, Notebooks etc.) und im Bereich elektrischer Kleinfahrzeuge immer mehr an Bedeutung. Mechanische Schädigungen, unsachgemäßes Laden und Produktfehler können eine unkontrollierte oder beschleunigte Abgabe der elektrischen Ladung bewirken. Dies kann zur Überhitzung und schließlich zu einem Brand führen.

Deshalb sollte im Umgang mit Akkus folgende Punkte beachtet werden:

  • Nur mit dem Original-Ladegerät laden.
  • Nur Original-Akkus verwenden.
  • Äußerlich beschädigte bzw. deformierte Akkus fachgerecht entsorgen und erneuern.
  • Überladung und Tiefentladung vermeiden – Produktdatenblatt des Herstellers beachten.
  • Akkus sollten mit einer Schutzschaltung ausgestattet sein, die vor Überladung, Tiefentladung und Kurzschluss schützt.
  • Bei längerer Lagerung und Nichtgebrauch der Akkus sollte regelmäßig der Ladezustand kontrolliert werden. Der optimale Ladezustand liegt bei 50-80 Prozent.
  • Möglichst Akku vom Gerät trennen und kühl lagern. Die ideale Lagertemperatur beträgt 10-25° C. Extreme Hitze (direkte Sonne) oder Kälte (z.B. Lagerung über Winter in kalter Garage) meiden.

Quelle: Mannheimer Versicherung

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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