Kategorie: Hotel

Reise Versicherung

Alles zum Neuen Reiserecht

Ab 1. Juli 2018 greift ein neues Reiserecht für alle Verträge von Vermittlern und Veranstaltern von Pauschalreisen und von Anbietern „verbundener Reiseleistungen“. Auch Hoteliers sind davon betroffen.

Was zu beachten ist und wo die Fallstricke lauern, das erfahren Sie hier. Außerdem halten wir für Sie wichtige Links zum Thema bereit.

mehr …
Top Hotel

Top Hotel 5/2018: Badeaufsicht im Hotel?

Wer für seine Gäste ein Schwimmbad zur Verfügung stellt, sollte seine Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten nicht vernachlässigen, denn sonst ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Bietet ein Hotelier seinen Gästen Schwimmmöglichkeiten an, so hat er zu prüfen, wie weit seine Aufsichtspflichten gehen. Falls allein die Bereitstellung einer sicheren Umgebung seine Risiken vollständig abdeckt, reicht eine Funktional- oder Betriebsaufsicht: In regelmäßigen Abständen ist dann zu checken, ob die Anlage baulich und technisch sicher ist, die Wasserqualität stimmt und alle Systeme funktionieren.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier.

TopHotel 02/2018

Top Hotel 1+2/2018: Obliegenheiten – Wenn der Vertrag versagt

Entsteht ein Schaden, vertrauen viele Hoteliers auf ihre Police und erleben dabei nicht selten unangenehme Überraschungen: Haben sie gegen eine der so genannten Obliegenheiten verstoßen, kann der Versicherer seine Leistung kürzen.

Das „Kleingedruckte“ gehört zu jedem Vertrag und macht bei genauer Betrachtung durchaus Sinn. Keine Versicherung will mit seinem Gegenüber einen Vertrag abschließen, ohne „Spielregeln“ zu definieren. KFZ-Versicherungen halten nur, wenn das Auto regelmäßig überprüft wird, der Fahrer sich an die Verkehrsregeln hält und überhaupt berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Im Hotel ist es nicht anders: Eine Vertragspolice reicht aus, wenn der Gegenstand – in diesem Fall das Gebäude mit Einrichtung – richtig bewertet wurde, regelmäßig überprüft wird und Veränderungen an die Versicherung gemeldet werden.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier.

mehr …
Brandschutz Beratung Hotel

Fritz & Fritz All-Risk: Vorteile einer Allgefahrenversicherung – Teil 2

Je weniger eine Versicherung kostet, umso besser ist es. Falsch! Eine Versicherung kann gut sein, ohne viel zu kosten. In jedem Fall muss aber die Versicherungssumme stimmen, um im Schadenfall auch die vollständige Schadensumme zu erhalten.

Dazu ein Beispiel: Ihre Versicherungssumme beträgt 4 Mio. Euro. Im Schadenfall schickt die Versicherung einen Sachverständigen. Der ermittelt einen ursprünglichen Gebäude- und Inventarwert von 6 Mio. Euro. Damit liegt eine Unterversicherung vor und Sie bekommen nur 2/3 des Schadens ersetzt!

Vorteil „Allgefahrenversicherung“

Eine Unterversicherung liegt also vor, wenn der Wert des versicherten Gebäudes oder der kaufmännischen Betriebseinrichtung höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Vorteil bei Fritz & Fritz: Unsere Versicherungspartner verzichten generell bis zu einem bestimmten Betrag auf diese Klausel. Einen vollständigen Unterversicherungsverzicht erhalten Sie, wenn ein Sachwertgutachten für Gebäude und Inventar vorliegt.

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links