Kategorie: Hotel

Internet Cyberrisiken Versicherung

IT-Sicherheit: 1270 Prozent mehr Schadsoftware!

2016 ist die Zahl von Computerattacken explosionsartig um 1.270 Prozent angestiegen. Das zeigt der „Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland“, den das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) jährlich herausgibt.

Der Bericht beschreibt und analysiert die aktuelle IT-Sicherheitslage, die Ursachen von Cyber-Angriffen sowie die verwendeten Angriffsmittel und -methoden. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung biete Cyber-Angreifern weitreichende Möglichkeiten, Informationen auszuspähen, Geschäfts- und Verwaltungsprozesse zu sabotieren oder sich auf Kosten Dritter zu bereichern.

Angreifer verfügen über leistungsfähige und flexibel einsetzbare Angriffsmittel: So werden täglich rund 380.000 neue Schadprogrammvarianten entdeckt. Die Anzahl von Spam-Nachrichten mit Schadsoftware im Anhang ist explosionsartig um 1.270 Prozent angestiegen. Gleichzeitig verlieren bisherige klassische Abwehrmaßnahmen weiter an Wirksamkeit. Im Fokus der Angriffe stehen Unternehmen, Verwaltung, Forschungseinrichtungen und Bürger.

Cyber-Sicherheit ist die wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Digitalisierung in Deutschland“, sagt Arne Schönbohm, Präsident des BSI.

Quelle: BSI

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Gefängnis Sicherheit Rechtsversicherung

Verdacht einer Straftat: Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Zahlen sprechen für sich: 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren haben die Staatsanwaltschaften 2013 abgeschlossen und die Gerichte sprachen 755.935 Verurteilungen in Strafverfahren aus. Auch Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter sind da einer Vielzahl von strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig wird.

Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen? Hier einige Beispiele aus dem Praxisalltag: Ein Mitarbeiter  stürzt in Ihrem Betrieb schwer und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Inhaber des Betriebs ein, weil Ihnen ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein.

Der Geschäftsführer einer GmbH verkauft ein Grundstück der Gesellschaft unter dem eigentlichen Wert an eine  befreundete Firma, mit der man seit Jahren Geschäftsbeziehungen unterhält. Gegen ihn wird wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Kapitalertragsteuer ermittelt.

Körperverletzung, Untreue, Lohnwucher, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung, Gläubigerbegünstigung, Betrug,… an möglichen Straftaten, die einem vorgeworfen werden können, mangelt es wahrlich nicht. Verstoßen Ihre Mitarbeiter auch ohne Ihren Auftrag gegen Gesetze, stehen Sie als Führungskraft meist mit in der Verantwortung.

Was sind die Folgen? Negative Presse, psychischer Druck sowie gegebenenfalls Umsatzausfall durch eine Betriebsstilllegung. Zudem entstehen hohe Kosten für eine professionelle Strafverteidigung. Zumal die Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger in diesen oft komplexen Fällen unerlässlich ist. Sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter gegen dieses finanzielle Risiko ab.

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Höhere Anforderungen im Winter

Dachlawinen sind gefährlich und können Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Wer und ob jemand in einem solchen Fall haftet, darüber entscheiden Gerichte differenziert. In schneereichen Regionen kann der Hauseigentümer gesetzlich über entsprechende Regelungen dazu verpflichtet sein, Schutzgitter anzubringen.

Mit Urteil vom 7. August 2013 – 5 S 148/11 stellt das Landgericht Paderborn höhere Anforderungen an Gaststättenbetreiber bei der Warnung vor Dachlawinen als an Hauseigentümer, sofern keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind, um das Abrutschen von Dachlawinen zu verhindern.

Das Gericht hielt mit oben genanntem Urteil Folgendes fest:

  1. Besteht wetterbedingt eine Gefahrenlage und kann der Gastwirt dies erkennen, muss er danach handeln. Bei der witterungsbedingten Gefahr von Dachlawinen muss er, sofern – wie vorliegend keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind – von ihm bereitgestellte Parkplätze vor der Gaststätte, die an der Traufseite des Hauses liegen, daher entweder sperren oder aber zumindest Warnschilder aufstellen.
  2. Den Hauseigentümer treffen hier im Fall der Verpachtung lediglich Kontroll- und Überwachungspflichten, sofern er Anlass hatte, dass der Pächter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Darauf darf der Hauseigentümer aber grundsätzlich vertrauen.

Quelle: HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

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Betriebliche Krankenversicherung: Alle Seiten gewinnen

Eine betriebliche Krankenversicherung (kurz bKV) kann beiden Seiten helfen: Der Arbeitnehmer profitiert von vielfältigen Leistungen, der Arbeitgeber wird für potenzielle Mitarbeiter attraktiv.

Schon heute werden Krankenkassen aktiv, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Spezielle Vorsorgeangebote sollen dazu beitragen, dass es gar nicht erst zur Erkrankung kommt. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wird erst im Krankheitsfall wirksam. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa bei den Kosten für naturheilkundliche Verfahren oder für Sehhilfen. Je nach Police umfasst sie außerdem die Behandlung durch den Chefarzt sowie den Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Krankentagegeld und zahnärztliche Leistungen.

Die bKV lässt sich für die gesamte Belegschaft abschließen oder für einzelne Mitarbeitergruppen. Für die Finanzierung existieren verschiedene Modelle. Diese reichen von der vollen Bezahlung durch den Arbeitergeber über eine Bezuschussung bis hin zu einem Rahmenvertrag ohne jegliche finanzielle Belastung. Die anfallenden Kosten können als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Vorteil bei der Mitarbeiterbindung

Unternehmen können mit der bKV gegenüber Arbeitnehmern und Bewerbern punkten. So steigern sie ihr Ansehen bei den eigenen Mitarbeitern, die über die bKV in den Genuss eines hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutzes kommen.  Darüber hinaus ist die bKV eine kostengünstige Alternative zur Gehaltserhöhung. Ein weiterer wichtiger Faktor: Mitarbeiter mit optimaler medizinischer Versorgung erkranken seltener und haben weniger Fehlzeiten.

Quelle: DUB UNTERNEHMER-Magazin

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