Kategorie: KFZ

Reifen Versicherung

Verkaufs- und Kühlanhänger: Reifen regelmäßig prüfen und wechseln

Wer seine Verkaufs- und Kühlanhänger nur zu Festen zieht und sie ansonsten parkt, sollte trotzdem auf die Reifen achten. Denn trotz ausreichend Profiltiefe schauen Versicherungen auf deren Zustand. Je älter der Reifen ist, umso eher ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Ein eigener Verkaufs- oder Kühlwagen ist praktisch: Wird ein großes Fest ausgerichtet, zieht man ihn einfach an Ort und Stelle. Wenn nicht, kann er eingelagert werden. Die Abnutzung ist gering, auch an den Reifen.

Versicherungen achten trotz geringer Abnutzung auf das Alter der Reifen (DOT-Angabe). “Für Anhänger, die für Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h zugelassen sind, gibt es als Vorgabe ein maximales Alter von sechs Jahren.” Begründet wird dies durch lange Standzeiten, Austrocknung der Gummimischung und weitere Lagerungsprobleme.

Solange zum Zeitpunkt des Schadens belegt werden kann, dass die Reifen fahrtauglich waren, wird die Versicherung auch leisten. Ist das „Höchstalter“ der Reifen aber überschritten und kommt es zu einem Reifenplatzer o.ä. und damit zu einem Schaden, dann wird sich der VR auf die gesetzlichen Vorgaben beziehen und nur eingeschränkt haften. Da nutzt selbst die regelmäßige Kontrolle durch den TÜV nichts, der lediglich feststellt, dass der Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien wie die Profiltiefe einhält…

 

mehr …
Autos Versicherung

Dienstfahrten: Ihre Mitarbeiter sind in privaten Pkw unterwegs?

Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeugen einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: Kommt es im Rahmen der Dienstfahrt zu einer Beschädigung am Fahrzeug des Mitarbeiters, hat dieser einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber.

Grundsätzlich muss ihm dieser den Schaden ersetzen – und zwar unabhängig von einer Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selber tragen. Die Erstattung einer üblichen Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung.

Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. Die Versicherer, die diesen wertvollen Schutz anbieten, erwarten meistens, dass noch weitere Versicherungen einer Firma dort vorhanden sind. Das Risiko, dass es zum Schadensfall kommen kann, ist auch für den Versicherer sehr hoch. Wir raten dazu, diesen Schutz anzustreben, um ungeplante Kosten zu vermeiden und den innerbetrieblichen Frieden zu wahren.

Quelle: VEMA

mehr …
Parkplatz Sicherheit Versicherung

KFZ: Die richtige Versicherung von Fahrzeugflotten

Unfälle und Diebstähle in der eigenen Fahrzeugflotte können für Selbstständige zu einem Problem werden. In der Kfz-Versicherung für Fahrzeugflotten sollte die grobe Fahrlässigkeit daher stets mitversichert sein.

Eine ausreichende Neuwertentschädigung ist wichtig, um finanzielle Einbußen aufzufangen. Haben Sie viel Sonderausstattung im Auto oder Zusatzgeräte selbst installiert, sollten diese im Versicherungsfall abgedeckt sein.

Leistungsmerkmale einer guten Kfz-Versicherung für Flotten:

  • Deckt grobe Fahrlässigkeit ab
  • Bietet ausreichende Neuwertentschädigung
  • Deckt Tierbissschäden ab
  • Deckt den Zusammenstoß mit Tieren aller Art ab
  • Fest verbundene Sonderausstattung sowie Zusatzgeräte und -aufbauten
    sind mitversichert
  • Kosten für den Mietwagen werden übernommen

Flottentarife beginnen in der Regel ab zehn ziehenden Fahrzeugen. Kleinstflotten lassen sich ab drei Fahrzeugen versichern. Um Flotten versichern zu können, wird eine Schadenhistorie der letzten fünf Jahre benötigt.

Am 30. November ist Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Planen Sie genügend Vorlauf ein!

 

Quelle: Poolworld 03/2016

mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links