Kategorie: Management

Brandschutz Beratung Hotel

Höhere Anforderungen im Winter

Dachlawinen sind gefährlich und können Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Wer und ob jemand in einem solchen Fall haftet, darüber entscheiden Gerichte differenziert. In schneereichen Regionen kann der Hauseigentümer gesetzlich über entsprechende Regelungen dazu verpflichtet sein, Schutzgitter anzubringen.

Mit Urteil vom 7. August 2013 – 5 S 148/11 stellt das Landgericht Paderborn höhere Anforderungen an Gaststättenbetreiber bei der Warnung vor Dachlawinen als an Hauseigentümer, sofern keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind, um das Abrutschen von Dachlawinen zu verhindern.

Das Gericht hielt mit oben genanntem Urteil Folgendes fest:

  1. Besteht wetterbedingt eine Gefahrenlage und kann der Gastwirt dies erkennen, muss er danach handeln. Bei der witterungsbedingten Gefahr von Dachlawinen muss er, sofern – wie vorliegend keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind – von ihm bereitgestellte Parkplätze vor der Gaststätte, die an der Traufseite des Hauses liegen, daher entweder sperren oder aber zumindest Warnschilder aufstellen.
  2. Den Hauseigentümer treffen hier im Fall der Verpachtung lediglich Kontroll- und Überwachungspflichten, sofern er Anlass hatte, dass der Pächter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Darauf darf der Hauseigentümer aber grundsätzlich vertrauen.

Quelle: HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

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Weihnachtsmarkt: An die Veranstalter-Haftpflichtversicherung denken

Die Zeit der Weihnachtsmärkte rückt näher. Egal ob diese nur einen Tag, ein Wochenende oder einen Monat dauern, die Veranstalter benötigen Versicherungsschutz.

Die so genannte „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“ bietet:

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern, Werbetafeln, sanitären Anlagen und Verkaufsständen in eigener Regie
  • Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
  • Ordnerdienst
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Schutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
  • Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind Verträge mit automatischer Verlängerung möglich

Hüpfburgen und Feuerwerke können ebenfalls eingeschlossen werden

 

Quelle: Mannheimer Versicherung

Veranstaltungsversicherung

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KFZ: Die richtige Versicherung von Fahrzeugflotten

Unfälle und Diebstähle in der eigenen Fahrzeugflotte können für Selbstständige zu einem Problem werden. In der Kfz-Versicherung für Fahrzeugflotten sollte die grobe Fahrlässigkeit daher stets mitversichert sein.

Eine ausreichende Neuwertentschädigung ist wichtig, um finanzielle Einbußen aufzufangen. Haben Sie viel Sonderausstattung im Auto oder Zusatzgeräte selbst installiert, sollten diese im Versicherungsfall abgedeckt sein.

Leistungsmerkmale einer guten Kfz-Versicherung für Flotten:

  • Deckt grobe Fahrlässigkeit ab
  • Bietet ausreichende Neuwertentschädigung
  • Deckt Tierbissschäden ab
  • Deckt den Zusammenstoß mit Tieren aller Art ab
  • Fest verbundene Sonderausstattung sowie Zusatzgeräte und -aufbauten
    sind mitversichert
  • Kosten für den Mietwagen werden übernommen

Flottentarife beginnen in der Regel ab zehn ziehenden Fahrzeugen. Kleinstflotten lassen sich ab drei Fahrzeugen versichern. Um Flotten versichern zu können, wird eine Schadenhistorie der letzten fünf Jahre benötigt.

Am 30. November ist Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Planen Sie genügend Vorlauf ein!

 

Quelle: Poolworld 03/2016

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Mitarbeiter Hotel Bindung

Betriebliche Krankenversicherung: Alle Seiten gewinnen

Eine betriebliche Krankenversicherung (kurz bKV) kann beiden Seiten helfen: Der Arbeitnehmer profitiert von vielfältigen Leistungen, der Arbeitgeber wird für potenzielle Mitarbeiter attraktiv.

Schon heute werden Krankenkassen aktiv, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Spezielle Vorsorgeangebote sollen dazu beitragen, dass es gar nicht erst zur Erkrankung kommt. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wird erst im Krankheitsfall wirksam. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa bei den Kosten für naturheilkundliche Verfahren oder für Sehhilfen. Je nach Police umfasst sie außerdem die Behandlung durch den Chefarzt sowie den Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Krankentagegeld und zahnärztliche Leistungen.

Die bKV lässt sich für die gesamte Belegschaft abschließen oder für einzelne Mitarbeitergruppen. Für die Finanzierung existieren verschiedene Modelle. Diese reichen von der vollen Bezahlung durch den Arbeitergeber über eine Bezuschussung bis hin zu einem Rahmenvertrag ohne jegliche finanzielle Belastung. Die anfallenden Kosten können als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Vorteil bei der Mitarbeiterbindung

Unternehmen können mit der bKV gegenüber Arbeitnehmern und Bewerbern punkten. So steigern sie ihr Ansehen bei den eigenen Mitarbeitern, die über die bKV in den Genuss eines hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutzes kommen.  Darüber hinaus ist die bKV eine kostengünstige Alternative zur Gehaltserhöhung. Ein weiterer wichtiger Faktor: Mitarbeiter mit optimaler medizinischer Versorgung erkranken seltener und haben weniger Fehlzeiten.

Quelle: DUB UNTERNEHMER-Magazin

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
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Generationswechsel Betrieb

Generationswechsel im Familienbetrieb

Die Nachfolge in Familienunternehmen ist weit mehr als die bloße Weitergabe eines Wirtschaftsunternehmens. Es ist eine Familiengeschichte, ja ein ganzes Lebenswerk, das übergeben wird. Bei einem solchen Generationswechsel geht es um einen komplexen familiären und folglich auch persönlichen Klärungsprozess zwischen „Geber“ und „Nehmer“.

Zudem ist es eine höchst emotionale Sache, da der „Geber“ loslassen können und wollen muss – der „Nehmer“ sich seiner Aufgaben bewusst und den Herausforderungen gewachsen sein muss. Vor der Herausforderung eines  Generationswechsels stehen nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung jährlich etwa 75.000 Familienunternehmen. Bei gut der Hälfte dieser Fälle geht das Unternehmen in die Hände von Familienmitgliedern. Die Praxis zeigt nur leider, dass bei etwa 20 bis 25 Prozent dieser Fälle der Wechsel zu teils erheblichen Problemen führt. Letztlich sogar zum Verkauf oder zur Liquidation des Unternehmens – selbstverständlich mit allen Konsequenzen für die Arbeitsplätze und auch für die Familie des Unternehmers.

Fordern Sie bei uns das Infoblatt „Die 10 Gebote für einen erfolgreichen Generationswechsel im Familienbetrieb“ unseres Partners Haubner, Schäfer & Partner an.

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